Bischof Pirmin · Nationalrat · 2008-10-03
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-03
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, heute beide Initiativen abzuschreiben. Wir sprechen von der Standesinitiative Tessin und von der parlamentarischen Initiative Polla. Die Initianten verlangen im Wesentlichen eine einmalige allgemeine Steueramnestie auf allen Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen, die Bund, Kantone oder Gemeinden gestützt auf die entsprechende Bundesgesetzgebung erheben. Die Amnestie gilt also nicht direkt auch für die Kantone und die Gemeinden, sondern nur für den Bund. Es wird aber in der Initiative den Kantonen nahegelegt, das nachzuvollziehen. Die Amnestie würde einmalig, allgemein und unbedingt gelten, allerdings verbunden mit einer sogenannten Abgeltungsgebühr, die höchstens 5 Prozent des nichtdeklarierten Vermögens ausmachen dürfte.
Der Nationalrat hat im März 2004 der Initiative Polla und der Standesinitiative Tessin Folge gegeben, und er hat 2006 und dann nochmals 2007 die Behandlungsfristen um je zwei Jahre verlängert. Warum schlägt Ihnen heute Ihre Kommission vor, die Initiativen abzuschreiben? Es gibt dafür im Wesentlichen drei Gründe.
1. Das Begehren der Initiativen ist erfüllt. Es ist jedenfalls erfüllt, soweit es aus der Sicht Ihrer Kommission erfüllbar ist. Wie es Kollege Kaufmann vorhin gesagt hat, hat das Parlament mit dem Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vom 20. März 2008 ein Gesetz erlassen, das, könnte man sagen, eine kleine Amnestie darstellt, aber eine wesentlich verfeinerte und intelligentere Amnestie, als die Initianten gewünscht haben; die Amnestie ist nämlich eine zielgerichtete.
Man kann einerseits von einer Amnestie profitieren, wenn man Erbe oder Erbin eines Erblassers ist, welcher vorher Substrat nicht versteuert hat. In diesem Falle wird man nicht nur nicht bestraft, sondern es wird auch die Nachsteuer bis auf drei Jahresraten erlassen. Die Lösung, die beschlossen worden ist, ist also sehr attraktiv.
2. Wir haben im Gesetz auch beschlossen, dass man beim ersten Mal ebenfalls vollständig von der Strafsteuer befreit wird, wenn man sich selbst wegen Steuerhinterziehung anzeigt; im Wiederholungsfall würde die Strafsteuer, die Busse, auf einen Fünftel des hinterzogenen Betrages reduziert. Dieses Gesetz ist beschlossen; es ist leider noch nicht in Kraft getreten. Der Bundesrat wird es erst auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzen. Aus meiner rechtlichen Praxis kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass es Anfragen von Steuerpflichtigen gibt, welche einerseits sich selbst anzeigen möchten und andererseits bedauern, dass ihr Erblasser bereits gestorben ist, da Todesfälle vor dem 1. Januar 2010 nicht unter diese kleine Amnestie fallen.
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Das heisst also erstens: Was die Initianten, insbesondere der Kanton Tessin, der diese Regelung früher gekannt hat, wollten, ist erfüllt. Zweitens sollten allgemeine Steueramnestien nicht fahrlässig und ohne wichtigen Grund gemacht werden, denn allgemeine Steueramnestien untergraben die Steuermoral erheblich. Nachdem ich Ihnen nun gesagt habe, dass wir bereits eine Steueramnestie für Erben und bei Selbstanzeigen beschlossen haben, würden wir diese Gesetzgebung untergraben, wenn wir jetzt das Signal aussenden würden, dass möglicherweise einmal eine allgemeine Steueramnestie kommt. Wir würden also unsere eigene intelligente Gesetzgebung - das wäre relativ unintelligent - untergraben.
3. Eine grosse Mehrheit der Kantone wehrt sich im Vernehmlassungsverfahren entschieden gegen eine allgemeine Steueramnestie. Der Ständerat hat uns, über die Präsidentin Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben, ebenfalls ersucht, die beiden Initiativen abzuschreiben.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, heute beide Initiativen abzuschreiben.