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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-12-19

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-12-19

Wortprotokoll

Die Botschaft 06.085 enthält sicher eine gute Nachricht: Der Bundesrat nimmt Abstand davon, eine generelle Steueramnestie zu beantragen. Uns Grünen steht dabei aber - im Unterschied zum Bundesrat - nicht die damit verbundene Kompliziertheit im Vorgehen im Weg, sondern für uns sind materielle, steuerrechtliche Gründe die Hauptsache. Eine generelle Steueramnestie erachten wir als ungerecht, weil sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entgegensteht. Es sei nicht bestritten, dass die Amnestie von 1969/70 dem Fiskus einiges an Vermögenswerten zugeführt hat. Doch wer seine Einkommen und Vermögen korrekt versteuert, muss sich bei einer allgemeinen Amnestie betrogen vorkommen. Das wollen wir Grünen nicht.

Der Bundesrat beantragt mit dieser Vorlage, Erben von hinterzogenen Vermögen zu entlasten und Personen, die Steuern hinterzogen haben, im umschriebenen Rahmen nicht zu bestrafen. Auch hier stellt sich die generelle Frage: Wie gerecht kann eine solche Lösung sein? Wie war und ist das mit der Invalidenversicherung? Würden wir uns jetzt im Rahmen von Sozialversicherungen bewegen, könnte man von einem Paradigmenwechsel sprechen. Wie hart werden doch dort Missbräuche und Irrtümer gegeisselt! Doch wir befinden uns hier im Steuerrecht, und hier sollen nun in Zukunft begangene Missbräuche so sanft behandelt werden, wie es in der IV nicht toleriert würde. Statt für Ächtung wie bei den Sozialversicherungen plädiert der Bundesrat bei Steuerhinterziehung für mehr Achtung - was für eine seltsame Welt.

Zu den beantragten Neuregelungen: Beiden Vorschlägen ist eigen, dass sie den geltenden steuerrechtlichen Grundsätzen widersprechen. In der Kommission wurde für die Straffreiheit bei Erbfällen argumentiert; Straffreiheit sei hier sinnvoll, da ja nicht die Erben die Untat begangen hätten, sondern der Erblasser. Wir aber fragen: Wieso sollen [PAGE 2014] hinterzogene Vermögen, wenn sie vor dem Tod entdeckt werden, anders behandelt werden als bei einer Entdeckung nach dem Tod? Bestraft werden so oder so nicht die Erben, sondern die Hinterziehenden mit ihren Vermögen. Eine Reduktion der Nachsteuern von zehn Jahren auf neu nur noch die letzten drei Steuerperioden führt schlicht zu einer höheren Erbmasse der Erben. Dass daraus mehr Steuerertrag resultieren soll, wagen wir zu bezweifeln, im Gegenteil: Wir gehen vielmehr davon aus, das Hinterziehen von Vermögenswerten werde attraktiver. Das müsste das Steuersubstrat aber vermindern. Zur straflosen Selbstanzeige sagte der Vertreter der Verwaltung in der Kommission, es lasse sich nicht abstreiten, dass dies einen Anreiz biete, in einer Phase des Lebens nicht ganz ehrlich zu sein und später von der Rechtswohltat zu profitieren. Das wollen wir nicht.

Uns Grüne stören aber über die Grundsätze hinaus zwei Dinge sehr:

1. Wer sich selbst anzeigt, profitiert nicht nur von den erwähnten steuerrechtlichen Vergünstigungen. Man untersteht auch keiner erweiterten Meldepflicht. Zu Unrecht bezogene Wohnbausubventionen, landwirtschaftliche Direktzahlungen, Stipendien oder allenfalls auch Prämienverbilligungen müssen nicht gemeldet werden. Der Bundesrat befürchtet einen zu grossen administrativen Aufwand. Das sehen wir nicht so. Hingegen sehen wir hier eine Grosszügigkeit vis-à-vis dem Missbrauch, die sich in anderen Politikfeldern nicht findet.

2. Wir finden es stossend, dass die straflose Selbstanzeige auch für juristische Personen gelten soll. Der Bundesrat verweist in der Botschaft selbst auf die damit verbundenen Probleme. Juristische Personen geniessen heute schon eine Vielzahl von Privilegien. In unseren Augen sind schon diese zu weitreichend. Eine neue Begünstigung können wir nicht unterstützen.

Wir Grünen beantragen, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Zu den traktandierten Geschäften gehören auch zwei Initiativen für eine allgemeine Steueramnestie. Für uns Grüne sind es nicht in erster Linie technische Gründe, die uns dazu führen, sie abzulehnen. Im Mittelpunkt steht die Steuergerechtigkeit. Wir wollen nicht, dass Steuerhinterziehende damit rechnen können, in regelmässigen Abständen mit einer Amnestie noch belohnt zu werden.

Wir bitten Sie deshalb, sowohl die Standesinitiative Tessin 02.308 als auch die parlamentarische Initiative Polla 03.406 abzuschreiben.

Bei den weiter traktandierten Initiativen der Kantone Solothurn 05.307 und Aargau 05.310 bitten wir Sie ebenfalls, diese abzuschreiben. Die Verwaltung ist bereits im Begriff, Abklärungen zur Vereinfachung des Steuersystems zu treffen. Wir unterstützen deshalb den Antrag der Kommission, diese Initiativen abzuschreiben.