Bischof Pirmin · Nationalrat · 2007-12-19
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-19
Wortprotokoll
Namens der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, einerseits auf die Gesetzesvorlage einzutreten und, namens der grossmehrheitlichen Fraktion, den Anträgen der Kommissionsmehrheit und den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, andererseits aber die beiden Initiativen 02.308 und 03.406 als erledigt abzuschreiben und hier der Kommissionsminderheit zu folgen.
Es ist ja erstaunlich, wie bei der Beratung einer trockenen Amnestievorlage religiöse Bilder an die Wand gemalt werden können. Herr Bundesrat Merz hat vom reuigen Sünder gesprochen, der auf den rechten Weg zurückgeführt werde. Im Ständerat ist das Gleichnis des verlorenen Sohns erwähnt worden, der zum Vater zurückkehrt. Auf der anderen Seite ist die Horrorvision eines Ablasshandels in vorreformatorischem Ausmass an die Wand gemalt worden. Das zeigt, dass Steueramnestievorlagen immer nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine ethische Seite haben.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion hat sich hier auf vier Überlegungen gestützt:
Zur ersten Überlegung: Wir wollen keine allgemeine Steueramnestie, wie sie 1969 durchgeführt worden ist. Es mag verführerisch sein, nach den damals zum Vorschein gekommenen 11,5 Milliarden Franken zu schielen und neue Vermögen der Steuerbarkeit zu unterstellen. Aber eine allgemeine Steueramnestie untergräbt die Steuermoral und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einem unerträglichen Mass - das Vertrauen, dass ehrliche Steuerzahlerinnen und -zahler nicht schlechter behandelt werden dürfen als Personen, die Steuern hinterzogen haben. Nur ausnahmsweise, unter besonderen Umständen, ist dies zulässig. Dies ist heute nicht der Fall. Wir haben eine andere Situation als 1969. Die Mehrwertsteuer, die verschiedenen Sozialleistungen sind inzwischen dazugekommen; das würde eine allgemeine Steueramnestie massiv erschweren. Vor allem: In der Vernehmlassung ist deutlich geworden, dass 16 Kantone eine allgemeine Steueramnestie strikte ablehnen, 4 würden sie mit Bedingungen akzeptieren, und nur 5 Kantone wären dafür.
Deshalb ist unsere Fraktion der Überzeugung, dass die Vorlage die Initiativbegehren hinreichend erfüllt und dass eine allgemeine Amnestie heute nicht opportun ist. Wir werden gemäss dem Antrag der Minderheit und des Bundesrates die zwei Initiativen abschreiben und einer Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre nicht zustimmen.
Zur zweiten Überlegung: Der vorliegende Gesetzentwurf ist keine allgemeine Steueramnestie, sondern umfasst zwei gezielte Massnahmen. Diese stellen einen Kompromiss zwischen einer allgemeinen Amnestie und dem Nichts dar. Um hier eine kompetentere Persönlichkeit zu zitieren, zitiere ich die Präsidentin - im Moment noch - der Finanzdirektorenkonferenz, Frau Eveline Widmer-Schlumpf, die ja letzten Mittwoch in ein anderes Amt gewählt worden ist. Sie hat in der ständerätlichen WAK gesagt: "Die Regelung, wonach die Erhebung der Nachsteuer auf die letzten drei Jahre vor dem Tod des Erblassers beschränkt werden soll, können wir unterstützen. Sie lässt sich unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit rechtfertigen und ist vor allem administrativ einfach zu handhaben. Aus staatsrechtlichen Gründen oder aus allgemeinem Rechtsempfinden erscheint uns auch eine straflose Selbstanzeige als vertretbar." Das hätte auch unsere Fraktion nicht besser formulieren können.
Bringt die Vorlage Mehreinnahmen? Wir wissen es nicht. Sie bringt sicher nicht Mehreinnahmen im Umfang der allgemeinen Steueramnestie von 1969, wir haben hier nur eine reduzierte Amnestie vor uns. Das Tessiner Modell, das Kollege Schneider-Ammann angerufen hat, ist teilweise vergleichbar. Hier wurden in acht Jahren 1,3 Milliarden Franken neu der Besteuerung unterstellt, aber es wurde damals keine Nachsteuer erhoben.
Zur dritten Überlegung, zur Erbenamnestie, also einer dieser beiden Massnahmen: Es geht heute nur darum, dass anzeigende Erben durch Reduktion der Nachsteuern und der Verzugszinsen begünstigt werden, wenn auch relativ stark: Es gibt im Durchschnitt eine Reduktion um etwa zwei Drittel. Diese Amnestievorlage ist unserer Meinung nach [PAGE 2016] schlagkräftig, weil jeder Erbe und jeder Willensvollstrecker für sich alleine deklarieren und anzeigen kann, mit Wirkung für alle, auch wenn es die anderen nicht möchten. Für die Mehrheit unserer Fraktion sind drei Jahre Rückwirkung genügend, eine Minderheit unserer Fraktion ist mit der Kommissionsminderheit für fünf Jahre. Für die drei Jahre spricht, dass der Erblasser eine unangenehme Eigenschaft hat. Er ist nämlich verstorben und kann deshalb nicht mehr mitwirken. Das führt dazu, dass rückwärtige Veranlagungsnachforschungen sehr mühsam sind. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir bei der Festlegung der einjährigen Veranlagungsperiode im Steuerrecht auch aus diesem Grund auf eine zwei- oder gar dreijährige Periode verzichtet haben.
Zur vierten Überlegung, zur straflosen Selbstanzeige: Wir sprechen nur von einer beschränkten Straffreiheit bei einer erstmaligen Selbstanzeige, und dies nur für deklarierte Vermögenswerte. Wenn später mehr zum Vorschein kommt, ist die Strafbarkeit wieder gegeben. Unsere Fraktion kann mehrheitlich auch mit der Reduktion der Strafe im Falle einer wiederholten Selbstanzeige leben. Eine Minderheit ist da anderer Meinung. Diese Regelung stellt keine Neuerung dar, sondern ist schlicht geltendes Recht. Wenn man nun die Höhe der nachzuzahlenden Nachsteuer auf die Hälfte des Betrags hinaufsetzen oder die Strafreduktion überhaupt streichen wollte, würde dies eine deutliche Verschärfung gegenüber dem heutigen Recht darstellen. Ich bitte zu bedenken, dass die Strafbarkeit für Steuerbetrug und andere Strafdelikte ausserhalb der Steuerhinterziehung bei wiederholter Selbstanzeige bestehen bleibt.
Ähnliches gilt für juristische Personen, die heute auch natürlichen Personen gleichgestellt werden. Eine grosse Mehrheit unserer Fraktion ist der Meinung, dass es richtig ist, gerade auch Kleinstunternehmungen, die manchmal eine Einzelunternehmung sind und manchmal eher zufällig die Rechtsform einer juristischen Person gewählt haben, der Privilegierung der Selbstanzeige zu unterstellen. Wir machen uns keine Illusionen: Auch unsere Fraktion glaubt weder an den Weihnachtsmann noch an den Osterhasen; grosse Einnahmen erwarten wir also höchstens von der Erbenamnestie, weniger von der straflosen Selbstanzeige.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, mit einer grossen Mehrheit unserer Fraktion jeweils der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zuzustimmen - eine Minderheit unserer Fraktion ist jeweils für die Anträge der Kommissionsminderheit -, in der Folge beide Initiativen abzuschreiben und auf eine Verlängerung der Behandlungsfrist zu verzichten.