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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2007-12-19

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-19

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat die Details ziemlich genau dargelegt, sodass ich mich auf ein paar grundsätzliche Überlegungen beschränken kann, zumal das Geschäft in der Kommission ja völlig unbestritten war.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit grosser Mehrheit, mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf das Gesuch einzutreten. Die Kommission beantragt einstimmig, die Immunität nicht aufzuheben.

Die Kommission kam zum Schluss, dass die Äusserungen von Herrn Waber in einem ausreichenden Zusammenhang mit seinem Mandat als Nationalrat stehen. Das ist ja immer die erste Überlegung, die man sich im Fall der Immunität machen muss: Besteht ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Parlamentarier und den Äusserungen?

1. Herr Waber sprach in einem Interview als Mitglied des Initiativkomitees zur Minarettverbots-Initiative. Er gehört diesem Initiativkomitee an, weil er Nationalrat ist - oder er gehört ihm zumindest auch deswegen an.

2. Herr Waber hat sich - damit sage ich, dass das ein Thema ist - schon vorher in einem Vorstoss mit dem Islam in der Schweiz befasst. In diesem Fall ist es hier, in diesem Saal, ein politisches Thema.

3. Es gibt in der Bundesversammlung mehrere Vorstösse zu diesem Thema, auch von anderen Parlamentariern. Es läuft dazu auch eine öffentliche bundespolitische Debatte.

Die Kommission hat nicht darüber abgestimmt, ob bereits einer dieser Fakten einen ausreichenden Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit begründen würde. Sie hat fast einstimmig, mit einer Enthaltung, entschieden, dass auf der Grundlage des gesamten Sachverhaltes dieser Zusammenhang zwischen den Äusserungen von Herrn Waber und seiner politischen Tätigkeit klar gegeben ist.

In der Diskussion wurde auch die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Bürgerinnen und Bürgern aufgeworfen. Das ist ein Thema, das jetzt bei anderen Fällen zunehmend im Kommen ist. Es wurden auch Befürchtungen laut, die parlamentarische Immunität könne bewusst missbraucht werden, um straflos gegen Gesetze zu verstossen. Es wurde aber auch gesagt, dass dies Probleme seien, die nicht anhand dieses konkreten Falles zu diskutieren seien. Die Fragen sollten in der Subkommission behandelt werden, die sich mit einer allfälligen Neuordnung der Immunität befasst. Ich präsidiere diese Subkommission, sie wird im Januar 2008 zum zweiten Mal zusammenkommen. Dort werden wir grundsätzlich über die Fragen der Immunität diskutieren.

Nachdem also der Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit bejaht worden war, hatten wir eine zweite Abwägung, die Güterabwägung, vorzunehmen. Es ging nämlich um die Frage, was gewichtiger ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung oder das Interesse an der Meinungsäusserungsfreiheit des Parlamentariers im Rahmen seiner Tätigkeit. Wir sind klar und einstimmig zum Schluss gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Meinungsäusserungsfreiheit des Parlamentariers überwiegt.

Deshalb beantragt die Kommission, die parlamentarische Immunität von Herrn Waber nicht aufzuheben.

Die Kommission hat sich hier an die seit Jahren geltende Praxis gehalten. Die Grundsatzdiskussion soll, wie gesagt, in der Subkommission und später in der Gesamtkommission generell geführt werden - vielleicht im Verlauf der ersten Hälfte des nächsten Jahres. Allenfalls wird dann auch der Rat diese Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt führen können. Hier geht es jetzt aber nicht darum, sondern um den konkreten Einzelfall Waber.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.