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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-03

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Wir kommen bei der Wohneigentumsbesteuerung zur letzten grossen Frage, in der noch eine wesentliche Differenz zwischen den beiden Räten bzw. zwischen Ihrer Kommission und dem Nationalrat besteht. Es handelt sich um die Frage des Systemwechsels: Beibehaltung bzw. Verbesserung des heutigen Systems, wie wir das in den ersten beiden Runden einlässlich dargelegt haben, oder eben Wechsel zu einem neuen System bei der Wohneigentumsbesteuerung in dem Sinne, dass der Eigenmietwert beseitigt würde, mit den entsprechenden Konsequenzen, was insbesondere den Schuldzinsenabzug betrifft.

In der Kommission hat sich ein Mehrheitsergebnis von 8 zu 4 Stimmen ergeben, d. h. Festhalten und damit Systemverbesserung, mit allen Vor- und Nachteilen, die mit jedem System verbunden sind. Ich kann allgemein sagen, dass die Kommissionsmehrheit, und zwar eine doch stattliche Kommissionsmehrheit, eben nach wie vor der Auffassung ist, dass der Systemwechsel inhaltlich mit zahlreichen Nachteilen verbunden ist. Sie ist nach wie vor der Auffassung, dass ein Übergang zu diesem neuen System nicht gerechtfertigt ist, insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung der Auswirkungen für das Gewerbe, der Zweitwohnungsbesteuerung und derjenigen Kreise, die davon profitieren bzw. dadurch belastet würden. Sie haben sicher in den letzten Wochen und Tagen zahlreiche Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern bekommen. Bei mir ist eine Fülle solcher Schreiben eingegangen, die sich eigentlich alle für den Systemwechsel aussprechen. Wenn man die Situationen, die in diesen Schreiben zum Teil freimütig geschildert werden, und die Umstände etwas analysiert, muss man klar feststellen, dass es sich dabei um Leute handelt, die in Verhältnissen leben, die von einem solchen Systemwechsel profitieren würden. Das ist ganz offensichtlich.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen hier, am heutigen System festzuhalten, daran Verbesserungen vorzunehmen und dann die Schlussrunde in der Einigungskonferenz auszutragen.