Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-08
Wortprotokoll
Es ist an sich nicht üblich, dass man von diesem Tisch aus zu solchen Initiativen Stellung bezieht, es sei denn, man kündigt eine Gegenvorlage oder einen Antrag an; ich möchte das tun. Ich möchte die materielle Diskussion nicht eröffnen - das ist heute ohnehin nicht der Ort dazu -, sondern Ihnen schildern, welches die Haltung des Bundesrates dazu ist.
Der Ruf nach einer allgemeinen Steueramnestie ist in letzter Zeit wieder stärker geworden. Dieser Ruf hängt zweifellos auch mit der Situation der öffentlichen Finanzen zusammen. Von einer Amnestie erhofft man sich nämlich neue Steuererträge, und zwar möglichst in beträchtlicher Höhe. Aber haushaltpolitische Gründe sind für die Rechtfertigung einer so weit gehenden Massnahme, wie sie eben die allgemeine Steueramnestie ist, nicht ausreichend. Ganz abgesehen davon dürften die zusätzlichen Erträge zumindest für den Bund bescheidener sein, als das allgemein angenommen wird. Wir haben keine konkreten Zahlen, aber wir haben uns einige Gedanken dazu gemacht. Es ist insbesondere fraglich, ob eine Amnestie auch auf längere Frist hin zu mehr Einnahmen führen würde.
Im Jahr 2003 wurde unter den Kantonen, Parteien und Verbänden ein Vernehmlassungsverfahren über die Vereinfachung der Nachbesteuerung und die Einführung der straflosen Selbstanzeige durchgeführt. Die straflose Selbstanzeige ist ja kein neues Thema. Das hat das Parlament schon vor einigen Jahren einmal andiskutiert, und dabei stellte die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen noch ergänzende Fragen zur Steueramnestie. Daher können wir einige Aussagen dazu machen. Das Resultat ist klar ausgefallen: 19 Kantone sprachen sich gegen eine allgemeine Steueramnestie aus, 1 Kanton äusserte sich gar nicht, und nur 7 Kantone waren dafür, wobei die Anforderungen an die Modalitäten einer solchen Steueramnestie erst noch ganz unterschiedlich umschrieben wurden.
Die Parteien haben sich im Allgemeinen - ausser der FDP und der LPS - entschieden gegen eine allgemeine Steueramnestie ausgesprochen, und die SVP hat sich für eine allgemeine Steueramnestie ausgesprochen. Aber von den konsultierten Verbänden befürwortete nur der Schweizerische Treuhänder-Verband eine allgemeine Amnestie, alle anderen Verbände waren dagegen. Dieses Resultat zeigt doch, dass eben eine gewisse Skepsis gegenüber einer allgemeinen Amnestie herrscht. Das hängt wahrscheinlich auch mit den Bedenken zusammen, die man durchaus gegenüber der allgemeinen Steueramnestie hegen kann:
Ein erster Punkt ist der, dass natürlich mit jeder Steueramnestie auch ethische Fragen verbunden sind, Fragen der Gesinnung und des Verhaltens gegenüber dem Staat und gegenüber der Gemeinschaft. Diese können wir heute nicht beantworten - das wäre dann ja Gegenstand der Vorlage -, aber sie stehen natürlich im Raum.
Ein zweiter Punkt: Wenn die Schweiz eine Steueramnestie gewährt, dann kann das darüber hinaus vom Ausland als Eingeständnis der mangelnden Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs in der Schweiz gewertet werden. Daher haben wir gewisse Bedenken, obwohl - das muss man fairerweise sagen - eben auch die angrenzenden Nachbarländer angesichts der überall sich verschärfenden Finanzlage derzeit entweder Steueramnestien durchgeführt haben oder sie noch planen.
Nun ist der Bundesrat der Meinung, dass wir dieses Thema trotzdem aktiv aufgreifen sollten. Rechtliche und vor allem ethische Bedenken gegenüber einer allgemeinen Steueramnestie könnten eben dadurch gemildert werden, dass zwar gänzlich auf die Strafsteuer, jedoch nur zum Teil auf die Nachsteuer verzichtet wird. Wir denken da z. B. an eine pauschale Nachsteuer, die in einem einfachen Verfahren festgesetzt werden könnte. Da orientieren wir uns am Beispiel von Italien, wo jeder reuige Steuerpflichtige nur einen Strafzoll [PAGE 185] von 2,5 Prozent zu entrichten hat. Je nach der Art der Bemessung - und auch je nach Ausgestaltung des Verfahrens natürlich - kann bei einer solchen Amnestie immer noch ein erheblicher Anreiz für den Steuersünder bestehen, seine begangenen Steuerhinterziehungen den Steuerbehörden offen zu legen. Das ist ja, was man erreichen will. Aber bei einer wie auch immer ausgestalteten Amnestie dürfen sich am Ende die ehrlichen Steuerzahler eben nicht benachteiligt fühlen. Das ist dann auch die Richtung, welche in der parlamentarischen Initiative eingeschlagen wird.
Wir möchten Ihnen nun Folgendes vorschlagen: Die Bedenken gegenüber einer allgemeinen Amnestie überwiegen auch im Bundesrat; ich schlage Ihnen deshalb vor, auf eine solche zugunsten einzelner, weniger weit gehender Massnahmen zu verzichten. Gestützt auf die Ergebnisse der erwähnten Vernehmlassung aus dem letzten Jahr werde ich dem Bundesrat noch im Laufe dieses Jahres eine Vorlage zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und der straflosen Selbstanzeige unterbreiten. Mit dieser Vorlage können wir dann das Thema allgemeine Steueramnestie zur Seite legen und trotzdem deren Ziele aus der Sicht des Bundes - seiner Finanzen und seiner Ansprüche an die Ethik des Steuerzahlens - erfüllen.
Ich ersuche Sie, diesem Vorgehen zuzustimmen.