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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-08

Wortprotokoll

Wie Sie der Erklärung des Bundesrates entnehmen können, sind wir bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich möchte allerdings noch ein paar warnende Worte dazu aussprechen.

Es ist die permanente Aufgabe der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die Effizienz der Steuerkontrolle zu erhöhen. Dazu investieren wir sowohl in Mitarbeitende wie auch in Informatik. Die Steuerverwaltung erhielt im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 den Auftrag, weitere Verbesserungen im Vollzug der Steuererhebung zu prüfen, genau mit dem Ziel, das hier eigentlich verfolgt wird. Diese Überprüfung geschieht in Zusammenarbeit mit den Kantonen, und eine wirksame Umsetzung und eine dauerhafte Anwendung von Verbesserungen brauchen dazu nicht nur die Zusammenarbeit mit den Kantonen, sondern eben auch eine gewisse Aufstockung von Kontrollpersonal.

Mit zusätzlichem qualifiziertem Personal - ich unterstreiche das - können zweifellos Mehreinnahmen erzielt werden, obschon man eines nicht vergessen darf: Die Steuer wird durch die Kantone eingezogen - also dort, wo die Veranlagung vorgenommen wird -, und das heisst in erster Linie natürlich eben: nicht vom Bund. Insofern sind die Beispiele, die darauf hinweisen, dass es Kantone gibt, die durch den Einsatz von mehr Steuerpersonal auch mehr Einnahmen erzielt haben, nur beschränkt auf die Situation beim Bund übertragbar.

Trotzdem hat der Bundesrat beschlossen, der Steuerverwaltung ab 2004 für die Verbesserung der Steuerkontrolle einen Betrag von 2,5 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve abzutreten. Zusammen mit weiteren Massnahmen im Personalkredit der Steuerverwaltung - um die 3 Millionen Franken - erlaubt dies der Steuerverwaltung, trotz Personalstopp ihren heutigen Stellenbestand mindestens zu halten; dies deshalb, weil auch die Eidgenössische Steuerverwaltung verpflichtet ist, zum generellen Stellenabbau bis zum Jahr 2006 beizutragen. Da kann man nicht alles mit Informatik kompensieren. Es ist zum Teil einfach Arbeit, welche durch Spezialisten ausgeführt werden muss.

Wenn wir eine Verstärkung der Steuerkontrolle in substanziellem Ausmass wollten, müssten wir zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 7 bis 10 Millionen Franken einsetzen. Diese Mittel stehen heute nicht zur Verfügung. Aber wir behalten uns vor, zu gegebener Zeit weitere Abtretungen aus der Bundesratsreserve zu beantragen, weil uns natürlich auch daran liegt, dass gerade in diesem Bereich die noch vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Wir sind also bereit, das Postulat entgegenzunehmen, aber die Voraussetzungen zu dessen Erfüllung sind aus heutiger Sicht nicht besonders gut.