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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2001-06-20

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Die Schweiz hat zweifellos eines der besten, aber auch eines der teuersten Gesundheitswesen der Welt. Jahr um Jahr steigen die Prämien. Heute, fünf Jahre nach der Einführung des neuen KVG, ist klar, dass zwei der drei damaligen Zielsetzungen erreicht worden sind. Die Solidarität wurde dank der einkommensabhängigen Prämiensubventionierung verstärkt, und der Leistungsausbau wurde realisiert. Das dritte Ziel allerdings, die Kostenkontrolle, wurde klar nicht erfüllt. Die Prognose, das sei noch erwähnt, ist zudem eher ungünstig. Die Prämienspirale wird sich weiter drehen. Dafür gibt es bekannte Gründe, etwa die Alterung, die hohe Dichte an Ärzten und an medizinischen Einrichtungen, aber auch den durchaus erwünschten Innovationsschub in der Medizin, vor allem aber die fehlenden Anreize zu kostengünstiger, qualitätsorientierter Arbeit aller Partner im Gesundheitswesen.

Von einer Prämienexplosion kann man deshalb nicht sprechen, sondern man muss von einem überproportionalen Wachstum sprechen. Dieses Wachstum ist zum einen dort erwünscht, wo heute innovative und wirksame Leistungen erbracht werden, zum anderen ist es dort unerwünscht, wo Überkapazität und Ineffizienz vorhanden sind. Natürlich bezahlen wir nicht mehr den Preis von 1950, aber wer wollte noch das Gesundheitswesen von 1950? Zudem weitet sich die Grauzone zwischen den Abbauvorgängen des normalen Alterns und den eigentlichen Krankheitsrisiken laufend aus. Es sind nicht mehr Risiken versichert, sondern eine breite Palette von medizinischen Leistungen.

Was ist also zu tun? Als kurzfristige Massnahme sieht die Antwort des Bundesrates auf die vorliegende dringliche Interpellation vor, versicherungsmathematisch nicht begründete Reserven einzusetzen. Vor einer solchen Alibiübung ist allerdings zu warnen. Die Reserven der Versicherer schwinden nämlich ständig, Kollege Stahl hat das schon erwähnt. Die durchschnittliche Reservequote betrug Ende der Achtzigerjahre noch rund 30 Prozent, heute sind es je nach Versicherer zwischen 15 und 20 Prozent. Dabei entspricht das gesetzliche Minimum von 15 Prozent gerade noch rund zwei Monatsprämien pro Versicherten. Die Meinung, die Prämien würden beim Abbau der Reserven wirklich entlastet, ist falsch. Selbst eine Halbierung der Reserven würde nur zu einer einmaligen Prämienreduktion von durchschnittlich 10 Prozent führen. Zudem würde die Reduktion der Reservequote das finanzielle Gleichgewicht verschiedener Versicherer gefährden und hätte grosse Prämienschwankungen zur Folge. Die Prämien politisch festzulegen, wie das heute geschieht, ist also ausserordentlich kurzsichtig.

In der Interpellation ist zudem von der "Entschlackung des Leistungskataloges" die Rede. Diese Diskussion ist teilweise falsch. Die medizinischen Leistungen sind in der Mehrzahl nicht einfach gut oder schlecht, sondern richtig oder falsch eingesetzt. Die Frage ist: Wann ist eine bestimmte Leistung gerechtfertigt, also adäquat? Hier braucht es neue Modelle der Grundversicherung, beispielsweise im Sinn der Qualitätssicherung, der so genannten evidenzgestützten Medizin.

In der politischen Reformdiskussion werden sich in nächster Zeit grundsätzlich zwei Modelle gegenüberstehen: Die einen, etwa die SP mit der Gesundheits-Initiative, wollen weitere wesentliche Schritte in Richtung eines planwirtschaftlich organisierten Gesundheitssystems machen. Unser alternatives Modell, heute Morgen auch schon in vielen Varianten vorgestellt, sieht eine wettbewerbliche Reform innerhalb von staatlichen Rahmenbedingungen vor. Dabei steht das konsequente Umsetzen von wirtschaftlichen Anreizen im [PAGE 830] Gesundheitswesen im Vordergrund, insbesondere durch die umfassende Reform der Spitalfinanzierung und die Lockerung des Vertragswesens, die zurzeit beispielsweise in der ständerätlichen Kommission in Diskussion sind.

Den schwarzen "Kostenpeter" sollten wir nicht weiter herumschieben, denn diese Kostenentwicklung ist systembedingt. Fünf Jahre nach der Einführung des KVG braucht es nicht überhastete Einzelmassnahmen, sondern einen mutigen Schritt in der Umsetzung dieser kurz geschilderten, durchdachten Strategie, so, wie sie dem Ständerat und später unserem Rat vorliegen wird.