Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-03-08
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-08
Wortprotokoll
Wir haben gegenüber dem Ständerat noch eine Differenz zu bereinigen. Es geht um Artikel 130 Absatz 3. Hier geht es um die Präzisierung der nichtzweckgebundenen 5 Prozent der Mehrwertsteuer; wir sprechen hier von 165 Millionen Franken. Der Ständerat wünscht, dass wir es hier noch präzisieren: ".... sofern nicht durch Bundesgesetz eine andere Verwendung zur Entlastung unterer Einkommensschichten festgelegt wird", damit das auch für den Fall klar ist, dass das Bundesgesetz eine andere Verwendung vorsieht.
Ihre Kommission hat einstimmig beschlossen, diese Differenz zu bereinigen und der Version des Ständerates zuzustimmen. Für jene, die nicht gerne Zweckbindungen haben, möchte ich ergänzen, dass dieses Gesetz auf 14 Jahre befristet ist; entsprechend ist auch die Zweckbindung in diesem Sinne befristet.
Ich muss zu Artikel 197 noch eine Ergänzung machen. Es geht um eine Unterlassung: Man hat vergessen, auf der Fahne zu vermerken, dass die Übergangsbestimmung Artikel 197 Ziffer 2 hinfällig wird, sodass es auf der Fahne eigentlich "Streichen" beziehungsweise "Biffer" heissen müsste.
Ich bitte Sie, auch dieser Änderung zuzustimmen, wie es Ihnen die Kommission einstimmig empfiehlt.