Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2004-03-08
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-08
Wortprotokoll
Eigentlich haben wir gemeint, dass die Lebensversicherungen die Lehren aus der grossen Rentenklau-Debatte ziehen und für eine faire und transparente zweite Säule eintreten. Aber das Gegenteil ist leider der Fall: Die Firma "Winterthur Leben" und viele andere Lebensversicherungen wollen mit einem neuen Modell und neuen Tarifen neue Faits accomplis schaffen, zum Nachteil der Versicherten und im klaren Widerspruch zu den neuen Gesetzesbestimmungen im BVG. Der alte Rentenklau soll weitergehen:
1. mit falschen Berechnungen zur Lebenserwartung;
2. mit versicherungstechnischen Zinsen, die nur den kurzfristigen und nicht den langfristigen Verhältnissen Rechnung tragen;
3. mit der Überwälzung der Risiken auf die Versicherten durch Inkongruenz der Versicherungsdeckung und der gesetzlichen Rechtsansprüche;
4. durch Missachtung des Gleichheitsartikels in der Bundesverfassung.
Die Versicherungen kämpfen da mit äusserst harten Bandagen. Das zeigt sich auch beim Seilziehen um die "legal quote" in der Verordnung zum Lebensversicherungsgesetz und zum BVG: Dort wollen die Versicherungen durchsetzen, dass sie ihre Gewinnbeteiligung nicht auf den Überschüssen, sondern auf den Bruttokapitalerträgen erhalten - das ist der alte Rentenklau im neuen Gewand!
Betrogen beim Modell "Winterthur" sind die Aktiven und die Neurentner, betrogen sind besonders auch die Frauen und die Mitglieder im Vor- und Überobligatorium. Aber auch für die obligatorische Versicherung sind die Grundlagen dieses Modells instabil: Die "Winterthur Leben" hat ihre Berechnungsgrundlagen missbräuchlich manipuliert. Der GR 95 - der Tarif - trägt der Abschwächung der Lebenserwartung nicht Rechnung; die Frauen werden in der Schweiz im Durchschnitt nicht 92 Jahre alt. Diese Berechnungen sind um mindestens vier bis fünf Jahre zu hoch angesetzt und führen zu einer ganz massiven Verteuerung der Vorsorge für KMU und für viele mittlere, aber auch grosse Betriebe. Hier sind die Gewinninteressen der Hochfinanz wichtiger als der Werkplatz Schweiz. Es wäre höchste Zeit, dass wir dieses ungerechte Modell korrigierten.
Entgegen der Medienmitteilung der "Winterthur" funktioniert die Sammelstiftung auch nicht als autonome oder als teilautonome Vorsorgeeinrichtung. Sie ist vielmehr ein Zwitter, der die Risiken zu den Versicherten verschiebt, das Vermögen aber bei der Muttergesellschaft belässt. Solche Inkongruenzen haben in einer transparenten Vorsorge nichts zu suchen, deshalb gehört der "Winterthur" der Befehl "Zurück auf Feld 1!". Offensichtlich besteht hier der Zweck nur darin, Überschüsse - zu hohe Kapitalien - zu generieren, damit man dann bei der "legal quote" die entsprechenden Überschüsse der Versicherungsgesellschaft zuhalten kann.
Wir stellen mit Erschrecken fest, dass hier ein Verordnungsentwurf unterwegs ist, der in diametralem Gegensatz zu den neuen wörtlichen Bestimmungen im BVG steht, und wir hoffen, dass Herr Bundesrat Merz diese Übung noch stoppt und eine Verordnung erlässt, die dem Willen des Gesetzgebers und dem Wortlaut des neuen Gesetzes entspricht. Es muss aufhören, dass die Versicherten hier die Raffgier der Manager entlöhnen müssen. Der Rentenklau auf der einen Seite und die Raffgier der Herren Chlapowski und Hüppi - und wie sie alle heissen -, das sind zwei Seiten derselben Medaille. Wenn die Versicherungsgesellschaften nicht imstande sind, dieses Geschäft anständig zu führen, dann sollen sie das Geschäft den Branchenkassen übergeben, Instituten, die in der Lage sind, sich gemeinnützig zu verhalten, und auf Bereicherungsmethoden verzichten.
Es gibt Methoden, wie man die Lebenserwartung extrapoliert, wenn die Lebenserwartung zunimmt. Es gibt z. B. die Methode nach P. Nolfi. Er kommt zum Ergebnis, dass die "Winterthur" eine um ungefähr vier Jahre zu hohe Lebenserwartung in ihren Berechnungsmodellen eingesetzt hat. Diese Übung ist zu teuer für den Werkplatz Schweiz, sie führt in die Irre, sie führt zu zu hohen Prämien. Stoppen Sie diese Übung, zwingen Sie den Bundesrat, dieses Modell zu überprüfen und ein Modell zu genehmigen, das den neuen Rechtsgrundlagen im BVG tatsächlich entspricht.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen.