Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-06-20
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Spätestens wenn wir im Ausland einmal ernsthaft erkranken, wissen wir das schweizerische Gesundheitssystem gebührend zu schätzen. Erst dann nehmen wir zur Kenntnis, welche Leistungen bei der Behandlung von Krankheiten oder von Unfällen für uns so genannt selbstverständlich sind und in Anspruch genommen werden können. Ein Kollege von mir hat erfahren, was das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Krankenversicherung beinhalten oder eben nicht beinhalten kann - nicht irgendwo in Schwarzafrika, auch nicht im hinteren Orient, sondern im europäischen London. Mit rund 40 Grad Fieber, das mehrere Tage angedauert hatte, musste er sich in einer Warteschlange in einem Gesundheitszentrum von London hinten anschliessen. Im Wartezimmer musste er stundenlang auf dem Stuhl sitzen, in der Hoffnung, bei der obligatorisch vorgeschriebenen medizinischen Vorabklärung das Okay zu erhalten, um in ein Spital eingewiesen zu werden. Die späte Diagnose war Hirnhautentzündung. Dies wurde allerdings in der Schweiz festgestellt.
Meines Erachtens diskutieren wir seit Jahren landauf und landab nur einseitig über die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, konkret: über den Prämienanstieg. Wir verdrängen vollständig die Leistungen, die der Patient oder die Patientin im Krankheitsfall garantiert hat. Dies muss auch einmal erwähnt werden. Wir haben in der Schweiz eines der am besten ausgestalteten Gesundheitswesen. Herr und Frau Schweizer fühlen sich gemäss einer Umfrage denn auch sehr gesund. Trotzdem steigen die Leistungen, und mit ihnen die Kosten in der Krankenversicherung, ständig an. Dennoch schliesse ich mich dem Chor an, der den chronischen Prämienschub in der Krankenversicherung beklagt.
Ich meine aber, dass die Interpellation der SVP-Fraktion zum falschen Zeitpunkt kommt und im Moment schlecht beantwortet werden kann, arbeitet doch die Kommission des Ständerates an der umfassenden Revision des KVG. Diese Revision wird im Ständerat in der Herbstsession behandelt werden. Deshalb wehre ich mich zum heutigen Zeitpunkt gegen kurzfristige Massnahmen, da solche in der Regel nur zu einer Verschiebung der Kosten führen. Aber langfristig müssen die kontinuierlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen angehalten oder mindestens verlangsamt werden. Bei den ständig neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften - ich erwähne nur die Bereiche Gentechnologie und Transplantationschirurgie - können wir nicht damit rechnen, dass sich die Prämien in der Krankenversicherung in Zukunft gross bremsen oder gar senken lassen. Deshalb muss der einzelnen versicherten Person der Zusammenhang des Kostenschubs im Gesundheitswesen immer wieder neu aufgezeigt werden. Heute besteht die Tendenz, dass die stetig steigenden Prämien bei der Patientenschaft Bedürfnisse und höhere Leistungen auslösen. In der Tat ist der Gang zum Arzt rascher gemacht, wenn ohnehin hohe Prämien bezahlt werden müssen.
Deshalb verlangt die CVP-Fraktion, dass die Erhöhung des Selbstbehaltes bei ambulanten Behandlungen von heute 10 auf 20 Prozent geprüft wird. Heute bezahlt der Patient oder die Patientin in der Grundversicherung nebst den Prämien pro Jahr mindestens 830 Franken, nämlich 230 Franken Franchise und 600 Franken Selbstbehalt. In den letzten zwei Jahren hat die Tendenz eher zugenommen, die Franchise zu erhöhen und den Gang zum Arzt zu erschweren. Diese Philosophie hat aber ihre Tücken. Es liegen Negativbeispiele von Kindern vor, die bei akuten Erkrankungen am Ende eines Jahres von ihren Eltern nicht mehr zum Arzt gebracht wurden, um die Franchise nicht anpassen zu müssen.
Ich frage deshalb Frau Bundesrätin Dreifuss, ob sie bereit ist, eine Systemänderung zu prüfen, bei der eine höhere Kostenbeteiligung der Patientin und des Patienten anstelle der Franchise eingeführt wird, damit das Kostenbewusstsein bei der Patientin und beim Patienten grösser wird. Dieses Kostenbewusstsein kann eventuell bei einer offensichtlichen Überverarztung oder bei der Abgabe einer viel zu grossen Menge an Medikamenten auch Druck auf den behandelnden Arzt ausüben. Selbstverständlich müsste dieser Selbstbehalt analog zur heutigen Praxis plafoniert bleiben.
Gibt es Studien oder Erfahrungen in anderen Ländern, die bestätigen, dass das Kostenbewusstsein bei der Patientenschaft steigt, wenn der Selbstbehalt für ärztliche Leistungen erhöht wird? Lassen sich dadurch Prämien senken? Wäre auch die Einführung eines differenzierten Selbstbehaltes zu prüfen, zum Beispiel 30 Prozent bei Bagatellbehandlungen?
Was gedenkt der Bundesrat gegen die explosive Zunahme der Ausgaben im Medikamentenbereich zu unternehmen? Ist es im Interesse der Patientenschaft, dass ständig neue Medikamente die bisherigen Medikamente ersetzen, weil sie angeblich noch effektiver sind? Das kommt mir manchmal vor wie beim Waschpulver, mit dem immer noch besser und weisser gewaschen werden kann. Sind die neuen Medikamente auch so viel besser, wie sie teurer sind? Wird die konsequente Anwendung der KVG-Kriterien bei der Zulassung neuer Medikamente durchgesetzt? Wird sich der Bundesrat auch gegen die Verdrängung bewährter Medikamente zugunsten neuer und teilweise mehrfach teurerer Medikamente einsetzen? Der Nachweis einer positiven Kosten-Nutzen-Relation bei der Einführung neuer Medikamente muss zwingend erbracht respektive überprüft werden, und die Kriterien für die Aufnahme in die Liste müssen überarbeitet werden. Die Schweiz ist für die Pharmaindustrie ein kleines Schlaraffenland, sind doch die Ausgaben für Medikamente in den vergangenen Jahren um 38 Prozent oder um knapp 1 Milliarde Franken angestiegen. Diese Tatsache allein hat einen Prämienschub von 7 Prozent bewirkt.