Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-21
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21
Wortprotokoll
Es geht zwar nur um den Ordnungsantrag; es ist aber schwierig, in dieser Frage den Ordnungsantrag und den Inhalt der Initiative zu trennen. Ich muss auf zwei, drei Punkte inhaltlicher Natur eingehen, um die Ablehnung des Ordnungsantrages Jenny zu begründen; das geht nicht anders.
Die Thematik "Werbung in den elektronischen Medien" hat unseren Rat bereits bei der RTVG-Revision im Jahr 2006, also vor längerer Zeit, sehr intensiv beschäftigt. Wir haben uns damals mit dem Thema Werbung intensiv auseinandergesetzt; Sie mögen sich an die Fragen betreffend die religiöse oder die politische Werbung erinnern. Vor einiger Zeit ging es auch noch um die Frage der Alkoholwerbung in ausländischen Werbefenstern. Wir haben damals die Frage der Werbung auf den Internetplattformen offengelassen; das ist das Thema der vorliegenden parlamentarischen Initiative. Der Bundesrat hat in der heutigen Verordnung ein Verbot für die SRG vorgesehen; solche Werbung ist also nicht möglich. Er hat inzwischen angekündigt, dass er dieses Verbot lockern wolle, dass er aber von einer Verhandlungslösung der Branche ausgehe.
Das Positive dieser parlamentarischen Initiative vorweg: Es gibt in dieser Sache zugegebenermassen Handlungsbedarf. Der Vorschlag unseres früheren Kollegen Reimann ist aber derart einseitig - er fordert indirekt, dass alle Verhandlungen sistiert werden sollen -, dass er diese Bemühungen torpedieren und sie obsolet machen würde.
Ich komme jetzt darauf zu sprechen, warum kein Minderheitsantrag gestellt wurde. Die Tatsache, dass fünf Kolleginnen und Kollegen dem Antrag, der Initiative sei keine Folge zu geben, nicht zustimmen konnten, aber keinen Minderheitsantrag stellten, rührt aus meiner Sicht daher, dass sie vielmehr mit einer Sistierung der parlamentarischen Initiative den Verhandlungsdruck auf die Branche aufrechterhalten wollen. So hat es auch Kollege Jenny ausgeführt. Die Mehrheit hat aber die gleiche Erwartung an eine brancheninterne Regelung. Sie ist überzeugt, dass die einseitige, rigorose Lösung, wie sie mit der Initiative vorgeschlagen wird, nicht zielführend ist und dass sie auch nicht dazu beitragen kann, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Initiative marschiert nämlich wirklich sehr extrem in eine Richtung.
Die Mitglieder der KVF haben sich in ihrer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Medienvielfalt erhalten bleiben soll. Das gilt gerade auch im heutigen Umfeld, wie man sieht, wenn man an die Situation bei der "Basler Zeitung" usw. denkt. Es ist wirklich ein zentrales Anliegen, dass wir weiterhin über eine grosse Medienvielfalt verfügen. Wir sind auch interessiert an einer leistungsstarken SRG. Wer das will, der muss dann halt auch Hand bieten, wenn es um Mehreinnahmen geht. Man kann nicht einerseits - und es gibt auch dahingehende parlamentarische Vorstösse - die Reduktion, ja sogar eine Halbierung der Konzessionsgebühren verlangen und andererseits, wenn es dann um alternative Einnahmequellen geht, dieses Vorhaben durch eine Initiative oder durch das Vertagen der entsprechenden Diskussion verunmöglichen. [PAGE 1280]
Eine schweizinterne Gemeinschaftslösung, wie sie sich aus meiner Sicht aufdrängt, ist umso wichtiger, weil im ganzen Wettbewerb eben auch sehr starke ausländische Mitbewerber tüchtig mitmischen. Die meisten Service-public-Anbieter im Ausland haben bereits Online-Werbung aufgeschaltet. Wenn wir uns bei dieser parlamentarischen Initiative im Grundsatz zugunsten der SRG aussprechen, dann soll das nicht zu einer Schwächung der privaten Verleger hier in der Schweiz führen, sondern es gibt durchaus auch Möglichkeiten, das zu kombinieren. Auch ich will, dass wir über eine breite Palette von Zeitungen und Internetplattformen verfügen, aber wir dürfen in diesem Kontext die SRG nicht schwächen. Es wäre ein Fehlentscheid, wenn wir durch ein Verbot der Online-Werbung diesen Kuchen leichtfertig an ausländische - ich betone, an ausländische - Radio- und TV-Sender mit Internetplattformen oder an die globalen TV-Anbieter wie Facebook-TV, Apple-TV oder Microsoft-TV abgeben würden. Es kommt hinzu, dass der Zuschauer beim sogenannten Hybrid-Fernsehen nicht mehr unterscheiden kann, welcher Inhalt traditionell, via Kabel oder Satellit, und welcher über das Internet mit seiner unbegrenzten Reichweite empfangen wird. Es kommt hinzu, dass die Menschen heute selber entscheiden wollen, wann und mit welchem Medium sie sich informieren lassen. Hier hat das Internet weit mehr Möglichkeiten als das traditionelle Fernsehen.
Wenn immer gefordert wird, auch aus parlamentarischen Kreisen, dass die SRG-Gebühren nicht angehoben werden, ja sogar gefordert wird, sie zu halbieren, so kann es ja wirklich nicht angehen, dass wir den Werbeanteil der SRG nicht in einem kleinen Umfang ausbaufähig gestalten. Ich erinnere auch daran: Wir leben in einem viersprachigen Land. Wenn wir an der Möglichkeit interessiert sind, eine Medienlandschaft zu unterhalten, die dieser Viersprachigkeit Rechnung trägt, dann müssen wir auch daran interessiert sein, dass die SRG hier die notwendigen Einnahmen generieren kann.
In der KVF wurde bekanntgegeben, dass die SRG-Direktion dem Verlegerverband Vorschläge unterbreitet hat, wie mit der Online-Werbung eine Win-win-Situation erreicht werden könnte, sodass auch die privaten Verleger vom Angebot der SRG profitieren könnten. Nachdem der Bundesrat in seinem Verhandlungsmandat im Juni 2010 die SRG bereits damit beauftragt hat, Überlegungen anzustellen, wie man Online-Werbung in Zukunft gestalten könnte, um zu zusätzlichen Einnahmen zu kommen, ohne eine Konkurrenzierung der anderen Medien herbeizuführen, scheint es mir richtig, dass diese Verhandlungen fortgeführt werden. Wenn wir heute eine Sistierung vornähmen, würden diese Verhandlungen sicher nicht vorangetrieben; beide Parteien würden dann davon ausgehen, dass sie im Recht sind, und auf den anderen warten. Nur mit einer Ablehnung dieser Initiative ohne Sistierung erreichen wir heute, dass effektiv die Verhandlungen vorangetrieben werden.
Ich bitte Sie also, diesem Ordnungsantrag nicht zuzustimmen; er wird nicht dazu führen, dass die Verhandlungen schneller geführt werden, sondern dazu, dass sie stillstehen. Ich denke, es braucht da einen klaren Entscheid, eine Ablehnung dieser Initiative. Ein solcher Entscheid wird dazu führen, dass sich beide Parteien ernsthaft darüber Gedanken machen, wie man eine einvernehmliche Lösung mit beidseitigem Nutzen erreichen könnte.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Ordnungsantrag ablehnen. Ich denke, mit einer Ablehnung ist der Sache mehr gedient, als wenn wir die Initiative auf die lange Bank schieben.