Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie natürlich auch, die Motion abzulehnen, was Sie nicht erstaunen wird. Ich denke, die Diskussion ist jetzt langsam an einem Punkt angelangt, wo man Resultate braucht.
Wir haben erstens bei der Ausarbeitung der Verordnung davon Gebrauch gemacht, dass der Bundesrat ein Ermessen hat; zweitens haben wir festgestellt, dass die UREK-NR und die UREK-SR bei der Frage des Wirkungsgrades nicht einheitlich waren; drittens hat der Bundesrat im Hinblick auf weitere Vorschriften darüber, wie denn hier zu kompensieren sei und wie das alles von der Standortwahl beeinflusst würde, auch eine wirtschaftsliberale Haltung eingenommen, Herr Gutzwiller. Wenn der Staat dann z. B. auch noch vorschreibt, wie viel Abwärme ein Unternehmen noch produzieren oder nutzen soll, ergeben sich dadurch immer mehr regulatorische Eingriffe, die grundsätzlich eigentlich nicht Sache des Staates sind.
Wir haben unzählige Industrieunternehmen, welche die Abwärme nicht oder ungenügend nutzen, das ist so. Man könnte in der ganzen Industrie, beim Flughafen Zürich und bei jedem Detailhändler die Abwärme besser nutzen. Im Sinne der Effizienz wäre das gescheit. Aber soll jetzt der Staat hingehen und die Nutzung all dieser Potenziale zwingend vorschreiben, auch wenn es zum Teil aus Sicht der Kosten unverhältnismässig ist? Da kommen wir eben zum Schluss: Nein. Im Normalfall versuchen wir, den Kraftwerkbetreibern vorzuschreiben, einen Teil der Abwärme zu nutzen, weil das politisch so gewünscht war. Wir tun dies aber massvoll, mit den 62 Prozent schöpfen wir das technische Potenzial der Abwärme bei Weitem nicht aus; es läge im Moment bei 75 Prozent. Wenn Sie aber so weit hinaufgehen würden, dann fänden Sie praktisch keine Standorte mehr, wo eine entsprechend grosse industrielle Anlage vorhanden wäre, welche den Dampf abnehmen könnte, oder Sie müssten die Kraftwerke so sehr in die Städte hinein und in die Nähe von bestehenden Fernwärmenetzen bauen, dass Sie praktisch keine Akzeptanz für solche Anlagen hätten.
Meiner Meinung nach gibt es in diesem Kontext übergeordnete Interessen; es hat nichts mit Chavalon zu tun. Es hat an sich mit der staatlichen Regulierung in diesem Bereich zu tun, damit, wie weit wir gehen wollen. Wir werden diese Praxis auch bei der künftigen Energiestrategie anwenden - wir werden das sehen. Je mehr wir vom Staat her vorschreiben, man müsse jetzt die Potenziale ausschöpfen, obwohl es dann zum Teil aus Sicht der Kosten keinen Sinn macht, desto mehr verteuern wir die Stromproduktion. Wir verteuern sie dermassen, dass die Akzeptanz bei der Bevölkerung und bei der Wirtschaft mit Sicherheit sinken wird. Das möchten wir nicht. Hier ging es darum, einen Weg zu finden, das hat Herr Ständerat Cramer richtig gesagt, bestehende Standorte, laufende Verfahren zu sichern. Wir haben viele bestehende Kraftwerkstandorte, die in der Bevölkerung akzeptiert sind. Neue Standorte zu finden, selbst für Holzkraftwerke - es gab im Kanton Thurgau einen solchen Fall -, ist nicht einfach. Insofern haben wir für bestehende Standorte hier einen Bonus gegeben, sodass sie, was die Abwärmenutzung betrifft, nicht dieselben Bedingungen wie völlig neue Kraftwerkstandorte erfüllen müssen.
Noch etwas zur EU-Richtlinie: Der EU-Ministerrat hat am 24. November 2011 diese Richtlinie besprochen und sich sehr kritisch dazu geäussert, und zwar, weil auch dort Folgendes besprochen wurde: Wenn man im Gebäudebereich bei der Wärmegewinnung vermehrt von Ölheizungen, von fossilen Heizungen wegkommt, dann heisst das praktisch immer eine Verstromung, z. B. durch eine Wärmepumpe usw. Klimapolitisch, energiepolitisch macht es Sinn, dass wir das, was wir an fossilen Energien verbrauchen, herunterfahren können. Fast immer führt dies aber zum Resultat, dass wir mehr Strom brauchen. In diesem Lichte gesehen, haben Sie wieder einen Zielkonflikt, wenn die Anforderungen an stromproduzierende Kraftwerke mit hohen Anforderungen bezüglich der Abwärmenutzung verfälscht werden. Der Bundesrat hat nach wie vor das Ziel, dass wir gerade im Bereich der Gebäude die fossilen Energien herunterfahren. Das hat aber fast immer - sei es beim Gebäudebereich, sei es beim Verkehr - eine Verstromung, eine Elektrifizierung zur Folge.
In diesem Sinne brauchen wir die Stromproduktion und brauchen wir deshalb auch diese Kraftwerke, die vielleicht nicht den optimalen Gesamtwirkungsgrad erreichen können, aber einen sehr guten und nützlichen Wirkungsgrad im Sinne der ganzen Energie- und Klimapolitik haben. Gerade dieser Wechsel - weniger Öl, hin zu anderen Energiequellen und hin zu verstromten Wärmeversorgungssystemen - ist eben auch klimapolitisch sehr sinnvoll.
Wenn man das Ganze in ein Gefüge stellt, kommt man zum Schluss, dass die Verordnung sinnvoll ist. Ob die EU jemals eine andere Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet und wie sich das dann konkret auf diesen Wirkungsgrad auswirken wird, werden wir sehen. Im Moment sind dort die kritischen Stimmen eher zahlreicher als die befürwortenden. Das ist meine neueste Information.