Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-21

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21

Wortprotokoll

Wenn ich mich auch noch zu Wort melde, dann nicht nur, weil es ein Anliegen des Kantons Luzern ist, sondern auch, weil es sich um ein Anliegen sehr vieler Kantone handelt. Praktisch alle Kantone, die westlich von Luzern liegen, haben bedeutend höhere Strompreise. Wir haben diese Thematik bereits bei der Behandlung der Interpellation 11.3580 diskutiert. Es gibt effektiv - das hat auch die UREK bestätigt - in der Schweiz regional sehr unterschiedliche Strompreise. Herr Theiler hat es angesprochen. In der Kategorie H4, beispielsweise im Kanton Luzern, betrugen die Unterschiede 2009 bis zu 70 Prozent; 2012 [PAGE 1284] sind die Preise im Quervergleich wesentlich günstiger, aber immer noch überdurchschnittlich hoch. Das Gleiche gilt auch für andere Kategorien, nicht im gleichen Ausmass, es ist weniger ausgeprägt, die Unterschiede sind aber trotzdem immer noch erheblich.

Ich möchte kurz auf die drei Forderungen der Initiative eingehen. Ich gebe dem Kommissionssprecher Recht, zum Teil sind die Forderungen erfüllt, aber zum Teil lässt die Kommission natürlich sehr viel offen. Ich bin der Meinung, dass diese offenen Fragen - wie das auch der Antrag Theiler verlangt - geklärt werden müssen und dass da auch Handlungsbedarf besteht.

Die erste Forderung: Die Bestimmungen mit Auswirkungen auf die Stromversorgung sind zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Hier schreibt die Kommission, dass diese Forderung im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 10.480, "Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze", die wir letzte Woche behandelt haben, aufgenommen wurde. Der Ständerat hat dieser parlamentarischen Initiative einstimmig zugestimmt, das heisst, die Änderung ist aufgegleist. Da bin ich einig mit der Kommission.

Der zweite Punkt: Es wird gefordert, dass die Regelung der Strompreise nicht zu einer Benachteiligung einzelner Regionen führt. Die UREK bestätigt, dass tatsächlich teilweise sehr grosse regionale Unterschiede bei den Strompreisen festzustellen sind. Die Topografie und die Siedlungsdichte in den Versorgungsgebieten spielen hier bestimmt eine gewisse Rolle. Aus meiner Sicht wird aber von der Kommission ausgeblendet, dass beispielsweise die NOK-Gründerkantone aufgrund einer hundertjährigen Vereinbarung den Axpo-Eignerkantonen weiterhin günstigeren Strom liefern als Kantonen, die bei der Gründung nicht dabei waren.

Speziell ist es natürlich aus Sicht des Kantons Luzern: Die CKW, eine Axpo-Tochter, ist dort Hauptlieferantin, aber der Kanton Luzern profitiert nicht von den günstigen Strompreisen, das tun lediglich die Gründerkantone. Es ist ja schon interessant, wenn man sich überlegt, ob dies das Kriterium sein kann. Mit der gleichen Überlegung könnte man sagen, da der Kanton Glarus nicht zu den Urkantonen der Eidgenossenschaft zählt: Okay, bei der Gründung wart ihr nicht dabei, also bezahlt ihr etwas mehr an die Infrastruktur in der Eidgenossenschaft. (Heiterkeit) Das kann ja nicht die richtige Stossrichtung sein; das ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, weshalb wir ausgerechnet beim Strom, bei dem ein Grundbedarf besteht, unterschiedliche Preise haben, die so stark schwanken. In anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Post oder der Telekommunikation, haben wir in der ganzen Schweiz dieselben Tarife. Wenn es um Benzin geht, schwankt die Differenz zwischen 2 und 3 Rappen innerhalb der Schweiz - und beim Strom haben wir eine Spannbreite in der Grössenordnung von 50 Prozent.

Die von der Kommission erwähnte gesetzliche Grundlage für einen nationalen Ausgleichsfonds - Artikel 14 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes - besteht zwar, sie ist aber als zweite Priorität vorgesehen und betrifft nur die Netznutzungstarife. Hier stellt sich für mich die Frage, ob dieser nationale Ausgleichsfonds bereits zum Tragen kommt. Die Kommission lässt das offen; offensichtlich kommt er noch nicht zum Tragen. Wann kommt er dann nach Ansicht der Kommission zum Tragen?

Die Strompreisunterschiede entstehen jedoch nicht nur durch die unterschiedlichen Netznutzungstarife, sondern auch durch die unterschiedlichen Preise für die Energielieferung. Die Einflussmöglichkeiten bei der Energiepreisgestaltung sind aufgrund der unterschiedlichen Marktpositionen und Eigentumsverhältnisse der Versorgungsunternehmen nicht für alle Regionen gleich. Betreiben Gemeinwesen mit Einflussmöglichkeiten - ich habe vorhin ein Beispiel angesprochen - aktiv Standortpolitik über die Strompreise, kann dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wodurch Regionen ohne eigene Versorgungsunternehmen benachteiligt werden. Für dieses Problem gibt es zurzeit noch keine Lösung. Die Kommission hat auch keinen Handlungsbedarf aufgezeigt. Aus meiner Sicht besteht hier ein sehr grosser Handlungsbedarf.

In diesen Fragen, so meine Auffassung, sollte unser Rat Lösungen anstreben. Das heisst auch, dass wir hier wahrscheinlich im Rahmen von weiteren Liberalisierungsvorlagen dann die Möglichkeit dazu erhalten.

Auch das dritte Anliegen ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Nicht nur in Bezug auf das Netz, sondern auch im Bereich der Energie und der Energiepreise müssen Grundlagen geschaffen werden, damit Wettbewerbsverzerrungen und ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Markt vermieden werden können. Mit dem Postulat 08.3756, so schreibt die Kommission, wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob der Elcom analog zur Kartellbehörde ein rigideres Interventionswerkzeug in die Hand zu geben sei, das sich an der Kartellgesetzgebung orientieren könnte. Die UREK zweifelt, ob dies notwendig sei. Persönlich bin ich aber überzeugt, dass dies absolut erforderlich sein wird. Nur so wird es möglich sein, Wettbewerbsverzerrungen z. B. durch Strompreisvereinbarungen wie die, die von den Gründerkantonen der NOK beschlossen worden sind, aufzubrechen oder zumindest wettbewerbsrechtlich zu prüfen und allenfalls zu sanktionieren. Ich bin klar der Meinung, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten der Kantone oder der Gemeinden auf die Strompreisgestaltung der Energieunternehmen zu verhindern sind. Es darf auch nicht sein, dass die heutige Regelung des Netznutzungsentgelts die Regionen mit geringer Eigenproduktion benachteiligt. Dies muss geändert werden.

Zusammengefasst bin ich der Auffassung, dass eigentlich in drei Stossrichtungen Handlungsbedarf besteht, was die Forderung rechtfertigt, dass die Initiative zu unterstützen ist. Erstens ist zu prüfen, ob der Ausgleichsfonds zum Tragen kommt. Zweitens ist zu prüfen, ob dieser Ausgleichsfonds auch auf die Energielieferungen, also auf die Preise, anzuwenden respektive auszubauen wäre. Drittens ist zu prüfen, ob die Elcom mit einem zusätzlichen Instrumentarium zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen und einseitigen Marktvorteilen infolge historischer Vereinbarungen auszurüsten ist.

Ich bin der Auffassung, hier bestehen mindestens drei Felder, wo wir aktiv werden sollten, weshalb es gerechtfertigt ist, dieser Standesinitiative Folge zu geben.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Theiler zu unterstützen.