Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-03-17
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-17
Wortprotokoll
Ich bin aufgefordert worden, im Auftrag der Redaktionskommission noch kurz eine Bemerkung anzubringen. Die Redaktionskommission nimmt eine Änderung vor, und die sollte bekanntgegeben werden. Um es nicht erst vor der Schlussabstimmung zu tun, mache ich diese Bemerkung jetzt. Sie betrifft den Ingress. Im Ingress, den wir verabschiedet haben, wird auf die Artikel 95, 96, 97, 122 und 123 der Bundesverfassung verwiesen.
Ich lese Ihnen jetzt vor, was die Redaktionskommission geschrieben hat: "Nach den Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes (GTR) und der Praxis sind nur die kompetenzbegründenden Bestimmungen in den Ingress aufzunehmen. Sie sollen zudem präzis, d. h. unter Angabe des einschlägigen Absatzes, angegeben werden. Das Bundesamt für Justiz, das für diese Bestimmungen die Qualitätskontrolle übernimmt, hat der Redaktionskommission daher folgende Fassung vorgeschlagen: 'gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1, 96, 97 Absätze 1 und 2 und 122 Absatz 1 der Bundesverfassung'. Nicht mehr erwähnt wird die Strafrechtskompetenz nach Artikel 123, da es sich bei den im UWG enthaltenen Strafbestimmungen um solche des Nebenstrafrechts handelt."
Damit bin ich meiner Pflicht nachgekommen, im Auftrag der Redaktionskommission auf diese Änderung des Ingresses hinzuweisen.