Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2001-06-20
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Dabei ist ganz klar: Menschenunwürdige Situationen sind in unserem Staat in jedem Beruf unzulässig - handle es sich nun um Chauffeure oder Assistenzärzte. Sie müssen aber dort korrigiert werden, wo in unserem föderalistischen System die Verantwortung liegt, und das ist zweifelsfrei die Ebene der Kantone, der Spitalleitung bzw. des betreffenden Chefarztes. Sie werden auch verantwortlich gemacht, wenn wegen Überforderung oder Übermüdung Fehler passieren.
Es ist zwar unverständlich, aber nicht verwunderlich - weil die Kosten und die Auswirkungen die Kantone betreffen -, dass sich der Bundesrat für diese Vorlage ausspricht. Es ist unverständlich, weil der Bundesrat die unzähligen Beschwerden kennt, die seit der Einführung des revidierten Arbeitsgesetzes im Seco eingegangen sind. Wegen unflexibler Vollzugserlasse werden im Jahre 2001 im Spital- und Heimbereich Kosten in dreistelliger Millionenhöhe anfallen. Grösster Kostentreiber ist die Anrechnung des Pikettdienstes. Ob die entsprechende Person nun arbeitet oder ruht, immer wird Pikettdienst als volle Arbeitszeit angerechnet. Auch der blosse Bereitschaftsdienst ausserhalb des Spitals ist nicht möglich. Das führt dazu, dass man in jedem Spital in gewissen Abteilungen einen 24-Stunden-Betrieb führen muss. Vor allem in den Bereichen Chirurgie, Anästhesie und Geburtshilfe sind die Auswirkungen sehr gross.
Jetzt will man auch noch die Assistenzärzte dem Arbeitsgesetz unterstellen, sie diesen starren Regeln unterwerfen, obwohl sie ja noch in der Ausbildung sind und eine spezielle Flexibilität brauchen. Die Assistenzärzte tragen nicht die abschliessende Verantwortung für ihre Tätigkeit, und den unregelmässigen Arbeitszeiten wird auch Rechnung getragen.
Im Aargau verdient ein Assistenzarzt zwischen 80 000 und 126 000 Franken pro Jahr. Gerade im Bereich der Chirurgie ist eine grosse Flexibilität nötig. Bei einer Blinddarmoperation zu assistieren ist alle Tage möglich. Aber bei einer Leber- oder einer Bauchspeicheldrüsenoperation ist es vielleicht nicht gerade möglich, dabei zu sein, wenn es ausserhalb der Möglichkeit des Einsatzes liegt, die durch starre Regeln vorgeschrieben wird. Deshalb braucht man viel Flexibilität.
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Ich habe von den Kosten gesprochen, die das auslöst. Allein im Kanton Aargau - diese Zahlen kenne ich sehr gut - braucht es bei einem Bestand von 330 Assistenzärzten nach einer Aufnahme der Assistenzärzte ins Arbeitsgesetz rund 40 bis 60 Stellen mehr. Das macht einen Betrag von 5 bis 6 Millionen Franken aus.
Aber es ist nicht nur die zusätzliche Zahl, die ins Gewicht fällt. Mehr Assistenzärzte lösen mehr Abklärungen aus. Es gibt mehr verrechenbare Taxpunkte. Wir werden mehr Ausbildungsplätze brauchen, und es wird auch eine deutlich höhere Ärztedichte geben. All das sind kostentreibende Faktoren, die nicht zu vernachlässigen sind. Deshalb verstehen wir auch den verzweifelten Aufruf der Sanitätsdirektorenkonferenz, dass man diese Initiative ablehnen soll.
Es gibt aber nicht nur finanzielle Auswirkungen. Es gibt andere, welche die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte wie einen Bumerang selber treffen werden. Eine schwangere Assistenzärztin darf keine Nachtschicht mehr machen, auch nicht Pikettdienst. Überzeit muss zwingend innert vierzehn Tagen als Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden. Die tägliche Ruhezeit muss zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens acht aufeinander folgende Stunden betragen. Auch wenn sie gerade Gelegenheit hätten, bei einer Operation zu assistieren, die sie für den Abschluss ihrer Ausbildung brauchen - sie können nicht eingesetzt werden. Sie werden ihre Ausbildung also verlängern müssen.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Es ist der falsche Weg. Dabei geht es der Kommissionsminderheit nicht darum, dass man gegen die Assistenzärzte entscheidet, sondern für die Erhaltung eines bezahlbaren flexiblen Systems, bei dem diese jungen Leute eine gute Ausbildung erhalten. Dass diese in einem menschenwürdigen Rahmen erfolgen muss, ist selbstverständlich. Aber anderseits - da muss ich sie wirklich in die Pflicht nehmen - sind hier die Kantone aufgerufen, Regelungen zu treffen - die Kantone Zürich und Bern haben das bereits getan, der Kanton Aargau ist kurz vor dem Abschluss -, damit die Patientensicherheit wirklich gewährleistet ist, aber mit der notwendigen Flexibilität.