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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-03-17

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-17

Wortprotokoll

Das Konsolidierungsprogramm 2012/13 umfasst die Vorlagen 1 und 2. Ich werde Ihnen namens der Kommission unterschiedliche Anträge zu diesen beiden Vorlagen unterbreiten, aber dazu natürlich zuerst einige Ausführungen machen.

Ich beginne mit der Vorlage 1: Das ursprünglich vom Bundesrat vorgelegte Sparprogramm sieht jährliche Einsparungen in der Höhe von 1,6 bis 1,7 Milliarden Franken vor. Diese Entlastungsmassnahmen sollten die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren 2012 und 2013 gewährleisten. Die Vorlage 1 umfasst im Gesamten sechs Massnahmenpakete. Ich möchte das ganz schnell etwas einordnen:

Das Massnahmenpaket 1 ist die Kompensation vorgezogener Investitionen; das ist im Budget schon umgesetzt worden.

Beim Massnahmenpaket 2 geht es um Teuerungskorrekturen, also quasi um die Anpassung an die effektive Teuerung - dies gegenüber der Teuerung, mit der man einmal geplant hat. Das führt zu dauerhaften Entlastungen von jährlich etwas über 400 Millionen Franken.

Das Massnahmenpaket 3 beinhaltet Querschnittkürzungen im Eigenbereich. Da geht es um die Bereiche Verwaltung, Personal, Informatik, Beratungsaufwand und übriger Sachaufwand.

Das Massnahmenpaket 4 enthält die Aufgabenüberprüfung. Es ist als einziges dieser Pakete in unserer Budgetierung noch nicht umgesetzt worden. Das ist eigentlich das, worüber wir heute konkret entscheiden.

Das Massnahmenpaket 5 ist eine Entlastung bei den Passivzinsen. Dort können wir - mit Freude, denke ich - feststellen, dass die Zinsaufwendungen heute fast 1 Milliarde Franken unter denjenigen im Jahre 2006, also denjenigen vor fünf Jahren, liegen. Man könnte also sagen, das sei jetzt ein Lohn des sparsamen Haushaltens, dass wir 1 Milliarde Franken mehr ausgeben oder eben investieren können.

Dann noch das Massnahmenpaket 6: Das sind einnahmenseitige Entlastungen, die ebenfalls bereits umgesetzt sind.

Jetzt zum Kernteil, zum Massnahmenpaket 4. Das Umfeld sieht so aus: Nach dem neusten, sehr erfreulichen Stand weist die Rechnung des Bundes 2010 einen Gewinn von 3,6 Milliarden Franken aus. Ursprünglich war einmal ein Defizit, also ein Minus, von 2 Milliarden Franken geplant. Das ist natürlich ein sehr grosser Unterschied, aber er geht ja in die gute Richtung. Ich möchte noch schnell zurückblenden - ich habe das für mich gemacht -: Man kann sich die Frage stellen, wieso das passieren konnte. Wenn man im Finanzplan 2010-2012 aus dem Jahre 2008 nachschaut, was für das Jahr 2012 prognostiziert wurde - das ist das Jahr, das ich jetzt einmal genommen habe -, sieht man, dass ein Finanzierungsergebnis von etwa plus 700 Millionen Franken vorausgesehen oder geplant wurde.

Dann kam bekanntlich ein markanter Einschnitt: Ein Jahr später, 2009, sah der Finanzplan für das Jahr 2012 ein Defizit von 4 Milliarden Franken vor. Wieder ein Jahr später, also im letzten Jahr, sagte der Finanzplan, wir seien 2012 noch bei etwa minus 560 Millionen. Und jetzt planen wir für 2012 ein Finanzierungsergebnis von ungefähr plus 1 Milliarde! Man könnte also sagen: Wir haben innerhalb von vier Jahren einen tiefen Taucher gemacht, aber wir sind jetzt grössenordnungsmässig wieder dort, wo wir auch schon waren - zum Glück sogar noch ein bisschen darüber. Begründet wird das insbesondere mit der unerwartet schnellen und starken Erholung der Wirtschaft. Ich glaube, es kann niemand im Ernst behaupten, er oder sie habe vorausgesehen, dass sich die Wirtschaft von dieser Krise so schnell und so stark erholen würde. Ich möchte hier auch zusammenfassend sagen: Im Vergleich zum Ausland sind wir mit unserer Finanzlage in einer absolut erfreulichen Situation. Die Schweiz ist finanziell topsolide und damit auch für die Zukunft handlungsfähig.

Jetzt zurück zum Konsolidierungsprogramm: Aufgrund dieser neuen Aussichten sind die rund 50 kurzfristigen einzelnen Massnahmen des Pakets 4 mit einem Gesamtumfang von 280 Millionen, die noch nicht umgesetzt sind, für die Einhaltung der Schuldenbremse nicht mehr nötig, weil eben für 2012 - ich habe es erwähnt - ein mutmasslicher Überschuss von rund 1 Milliarde Franken geplant wird. Auch 2013 und 2014 ergeben sich, nach heutiger Planung, wohl strukturelle Überschüsse von etwa 100 respektive 200 Millionen Franken; das liegt dann allerdings tief im Streuungsbereich der Finanzplanung.

Wichtig ist, bei dieser Vorlage auch noch anzuführen, dass wir von einem Teilpaket, von diesen 280 Millionen Franken, reden. An den langfristigen und schon eingeplanten Massnahmen - das betrifft etwa 85 Prozent der Massnahmen, also weitaus den grössten Teil des Ganzen - hält der Bundesrat nach wie vor fest. Es ist auch sehr wichtig, dass man sich einen entsprechenden finanzpolitischen Spielraum erhält.

Während der Behandlung in der Kommission haben wir festgestellt, dass ebendiese kurzfristigen Einzelmassnahmen im Wesentlichen mit der Einhaltung der Schuldenbremse begründet sind. Wir gehen jetzt davon aus, dass die Schuldenbremse so oder so eingehalten wird und dass damit gewissermassen die Begründung für diese Massnahmen wegfällt. Ich möchte hinzufügen: Kurzfristige Einzelmassnahmen sind finanzpolitisch sowieso nicht das Höchste der Gefühle, denn eine längerfristige Steuerung auch der Ausgaben ist eigentlich finanzpolitisch das Richtige.

An den längerfristigen Massnahmen, die keine Gesetzesänderung bedingen - ich erwähne die Teuerungskorrektur, die Reduktion bei den Passivzinsen, die Kürzungen im Eigenbereich der Verwaltung -, muss unbedingt festgehalten werden, ebenso an der Aufgabenüberprüfung. Sollte sich nämlich die finanzielle Situation des Bundes verschlechtern, müsste man auf die jetzt sistierten Massnahmen zurückkommen und diese auch wieder aktivieren - ich bezeichne es so -, wenn Sie denn der Kommission folgen.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einige Bemerkungen zum Thema der Steuerausfälle durch das Kapitaleinlageprinzip der Unternehmenssteuerreform II. Das ist neuerdings ein grosses Thema. Es ist so, dass diese Frage inhaltlich jetzt nicht zu diesem Traktandum gehört. Ich will mich bemühen - ich sage das ein bisschen mit Blick auf die gestrige Debatte -, bei dem Thema zu bleiben, das wir eigentlich vor uns haben. Inhaltlich rede ich nicht über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform, aber relevant ist natürlich die Frage, ob diese Reform Auswirkungen haben könnte, die einen Einfluss auf den heutigen Entscheid haben, indem wir jetzt eben im Budget oder auch in der Finanzplanung quasi mit Einnahmenausfällen rechnen müssen. Ich habe mir vom Finanzdepartement die Zahlen geben lassen, und ich kann mir auch vorstellen, dass mich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf allenfalls noch ergänzen wird. [PAGE 302]

Es gibt zwei Bereiche, die betroffen sind. Der eine ist die Verrechnungssteuer. Wir wissen, die Erträge der Verrechnungssteuer sind äusserst schwierig zu prognostizieren und damit auch zu budgetieren. Ich kann die letzten zwei Jahre nehmen, also 2009 und 2010: Wir haben im Budget bei der Verrechnungssteuer jeweils mit Einnahmen von 3 Milliarden Franken gerechnet. Eingenommen haben wir dann aber 4,4 bzw. 4,7 Milliarden Franken, das eine Mal also 1,4 Milliarden mehr, das andere Mal 1,7 Milliarden mehr. Das hat dazu geführt, dass wir in der Finanzplanung neuerdings um etwa 700 Millionen Franken aufgestockt haben und jetzt mit Einnahmen von 3,7 Milliarden Franken rechnen. Gemäss einer Schätzung, die ich bekommen habe - eine solche Schätzung ist äusserst schwierig, das muss man einfach immer dazu sagen -, liegen die Ausfälle durch die Unternehmenssteuerreform jetzt bei etwa 300 Millionen Franken, also klar innerhalb der Abweichungen der letzten Jahre. Dann gibt es Schätzungen, diese Reform könnte für den Bund bei der direkten Bundessteuer zu einem Ausfall von 100 Millionen Franken führen. Das muss man ins Verhältnis zu einem budgetierten Ertrag von rund 18 Milliarden Franken setzen. Das heisst, falls diese Schätzung zutrifft, wäre die Abweichung etwas mehr als ein halbes Prozent. Auch damit liegt man natürlich im Streubereich der Budgetierung.

Wir haben die möglichen Einnahmenausfälle durch das Kapitaleinlageprinzip in der Finanzkommission nicht behandelt, aber ich sehe keinen Grund, wegen der erwähnten Zahlen jetzt auf unseren Entscheid bezüglich Konsolidierungsprogramm zurückzukommen. Allerdings müssten wir, da die Vorgaben der Schuldenbremse in der Finanzplanung 2013-2015 nur knapp eingehalten werden, bei ungünstiger Einnahmenentwicklung - aus welchen Gründen auch immer - oder bei Mehrausgaben die Massnahmen, auf die die Kommission jetzt nicht einzutreten beantragt, wieder aktivieren. Man könnte somit sagen, sie seien gewissermassen sistiert oder in die Schublade gelegt, und wenn es nötig wäre, müsste man die Schublade halt wieder öffnen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, nicht auf die Vorlage 1 einzutreten.

Zu Vorlage 2: Inhaltlich geht es dort einerseits um eine Ergänzung des Bundespersonalgesetzes und dabei um die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die elektronische Führung von Bewerbungs- und Personaldossiers und andererseits um eine Teilrevision des Publica-Gesetzes, mit der ermöglicht werden soll, dass nicht mehr über die ganze Publica eine einheitliche Strategie verfolgt werden muss, sondern dass drei unterschiedliche Anlagestrategien möglich werden. Das ist vor allem für den Teil mit den geschlossenen Rentnerbeständen wichtig. Bei der Behandlung in der Kommission hat man festgestellt, dass beide Teile der Vorlage 2 grundsätzlich die Effizienz erhöhen bzw. das Risiko senken und dass sie damit langfristig eigentlich eine positive Auswirkung auf den Bundeshaushalt haben sollten. Es wurde dann auch noch festgestellt, dass der Zusammenhang zwischen den Vorlagen 1 und 2 wohl eher indirekt als direkt ist.

Jedenfalls beantragt Ihnen Ihre Kommission, auch hier einstimmig, auf die Vorlage 2 einzutreten und ihr unverändert zuzustimmen.

Noch zur Standesinitiative Bern 10.331, "Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm": Es gibt hier einen Zusammenhang. Mit dieser Standesinitiative wollte der Kanton Bern den Bund auffordern, trotz Konsolidierungsprogramm seiner Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nachzukommen und auch in den zukünftigen Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Jetzt haben wir in der Kommission festgestellt, dass diese Standesinitiative durch die Ereignisse ein bisschen überholt worden ist. Zwei der drei anvisierten Massnahmen sind umgesetzt, falls wir wirklich nicht auf das Konsolidierungsprogramm eintreten. Es bleibt dann noch eine Massnahme, nämlich die Teuerungskorrektur. Man hat eigentlich gewünscht, dass wir im Bereich des öffentlichen Verkehrs auf diese Teuerungskorrektur verzichten sollten. Die Kommission ist dem nicht gefolgt, denn es ist ja so, dass wir jetzt eine tiefere Teuerung haben als ursprünglich geschätzt worden war. Wenn wir sie nicht korrigieren, heisst das, dass wir real einen Leistungsausbau gegenüber dem machen, was ursprünglich geplant war - und das ist nicht die Meinung. Ich kann auch noch anfügen, dass wir ja auch in der Budgetdebatte diesem Prinzip fast konsequent gefolgt sind. Wir haben eine Ausnahme gemacht, da waren wir nicht konsequent: Das war bei der Anpassung der Verkäsungszulage im Bereich der Milch.

Die eingeladene Delegation des Kantons Bern - der Kanton Bern hatte gewünscht, trotzdem angehört zu werden, und das haben wir diesem hochwohllöblichen Stand natürlich gewährt - hat dann darauf hingewiesen, dass es eine Entwicklung gebe, wonach der Bund seit dem Jahr 2008 nicht mehr so viel an den öffentlichen Verkehr bezahle. Wir haben dann darauf hingewiesen, dass man da etwas aufpassen müsse, seit 2008 hätten wir nämlich neu den NFA. Dort würden die direkt dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Mittel des Bundes, also die Beitragssätze, reduziert; das gelte für sämtliche Kantone; umgekehrt würden die Kantone mehr allgemeine Mittel erhalten. Es wurde dann die Frage gestellt, ob man allenfalls nachweisen könne, dass der Kanton Bern dem öffentlichen Verkehr jetzt den entsprechenden Teil aus den allgemeinen Mitteln des Finanzausgleichs auch gewidmet habe. Hierzu haben wir wie versprochen eine Information erhalten. Ich zitiere zwei Sätze aus dem erhaltenen Schreiben, das den Titel trägt "Anteile/Beiträge des Bundes an den Gesamthaushalt" - das bezieht sich jetzt auf den Kanton Bern -: "Gemäss Rückmeldung der Finanzverwaltung ist eine eindeutige Zu- und Abgrenzung von Bundesbeiträgen am Gesamthaushalt von rund 9 Milliarden Schweizerfranken nicht möglich. Bei den Beiträgen für den öffentlichen Verkehr gehen zudem die Bundesbeiträge direkt an die Transportunternehmen und erscheinen im Kantonshaushalt nicht." Ich würde also einmal sagen, dass die Rückmeldung bezüglich der Frage, die wir gestellt haben, nicht sehr aussagekräftig ist. Es gibt zumindest keine neuen Erkenntnisse.

Darum kann ich Ihnen - wie damals beschlossen - auch jetzt wieder namens der einstimmigen Finanzkommission beantragen, dieser Standesinitiative Bern keine Folge zu geben, was damit begründet ist, dass das Anliegen erfüllt ist.