Fetz Anita · Ständerat · 2011-03-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-17
Wortprotokoll
Seit 2009 steht in Artikel 59 des Berufsbildungsgesetzes, dass sich der Bund mit 25 Prozent an der Finanzierung der Berufsbildung beteiligen soll. Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt; ich verweise auch auf die wirklich gute Grafik auf Seite 773 der Botschaft. Damit dieser fünfjährige Gesetzesauftrag erfüllt werden kann, braucht es 100 Millionen Franken mehr. Dieses Geld ist jetzt dringend nötig; Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat Ihnen schon kurz gesagt, warum. Es geht darum, dass die Berufsbildung in der Zeit, in der der Bund seinen Anteil von 25 Prozent nicht übernimmt, immer mehr unter Druck gerät. Die Kantone sind nämlich nicht mehr bereit, die Kosten vollständig, also zu 100 Prozent, zu übernehmen. Meistens wird ja dort gekürzt, wo es keine gesetzlichen Vorgaben gibt; das sind für die Kantone die Vorbereitungskurse und die höheren Fachprüfungen.
Es gibt jetzt seit zwei Jahren einen Streit. Die einzige Möglichkeit, die für eine Lösung bleibt, damit für die höhere Berufsbildung und andere Bereich der BFI-Botschaft gleich lange Spiesse geschaffen werden können, besteht darin, dass der Bund die Prüfungen und die Vorkurse stärker subventioniert. Diese Gelder ständen dann den betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung. An der Lehrstellenkonferenz sind alle Akteure der Berufsbildungswelt zur Auffassung gekommen, dass es jetzt diese Aufstockung auf 25 Prozent dringend braucht. Dies erfolgte in Absprache mit Frau Bundesrätin Leuthard, die damals noch für das Dossier zuständig war.
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In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Denken Sie daran: 70 Prozent der Jugendlichen ergreifen den Weg der Berufsbildung. Viele gelangen nachher über die Berufsmatur auch in den Hochschulbereich. Ich meine, es ist ein Akt der Fairness, diesen 70 Prozent Jugendlichen die gleichen Chancen zukommen zu lassen, wie wir sie im Bereich der Hochschulen vorsehen.