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Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2001-06-20

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Die Frage der langen Wochenarbeitszeit von Assistenzärzten wird durch die Politiker, Behörden und Medien allzu vereinfachend negativ beurteilt. Mein Freund und Kollege Guido Zäch hat mich mit seinen Ausführungen regelrecht gerührt; ich weiss aber, dass Guido vor vielen Jahren regelmässig 80 Stunden in der Woche gearbeitet hat. Es freut mich, dass er das so gut überstanden hat und dass wir noch zusammen arbeiten können.

Die moderne Medizin ist zu vielfältig, als dass die Arbeitszeiten aller Assistenten "über einen Leisten" geschlagen werden könnten. Die meisten Ärzte werden später in der Praxis wesentlich mehr arbeiten müssen. In der Chirurgie, aber auch in der Gynäkologie/Geburtshilfe genügen 50 Stunden pro Woche einfach nicht. In operativen Fächern lassen die Dynamik des Leidens, der Eingriff und der postoperative Verlauf eine Arbeitszeit von nur 50 Stunden in der Regel nicht zu; ein solcher Vorschlag ist deshalb unrealistisch und für die Ausbildung kontraproduktiv. In ruhigeren Fächern wie Psychiatrie, Arbeitsmedizin, Dermatologie oder Geriatrie ist die oben erwähnte Stundenzahl jedoch durchaus adäquat. Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Richtarbeitszeit von ungefähr 50 Stunden pro Woche für viele Disziplinen realistisch ist, in dieser Stundenzahl sollte die rein fachliche Weiterbildung inbegriffen sein. "Staff meetings", "journal clubs", interdisziplinäre Veranstaltungen und Kongressbesuche wären allerdings in den 50 Stunden nicht enthalten.

Das Hauptproblem ist weniger die als lang erscheinende Arbeitszeit, sondern die Tatsache, dass die Assistenzärzte sich ausbilden und gleichzeitig eine unerlässliche Dienstleistung am Patienten erbringen müssen. Sie tragen die Hauptlast der medizinischen Betreuung in den Spitälern. Eine Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 50 Stunden oder darunter wäre bei Trennung beider Funktion - also durch die zusätzliche Anstellung von Spitalärzten - vorstellbar, vor allem auch dann, wenn auf den Abteilungen Sekretärinnen administrative Arbeit übernähmen, die nicht unbedingt von Ärzten ausgeführt werden muss.

Bei der Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz werden sich die Arbeitsbedingungen für diese zweifellos verbessern. Die Vorteile einer solchen Arbeitszeitreduktion sind jetzt zur Genüge aufgezählt worden. Ein grosser Nachteil, namentlich für operativ tätige Assistenten, wird darin bestehen, dass der zur Fachausbildung notwendige Operationskatalog nicht erfüllt werden kann, da das Krankengut nicht proportional zu den auszubildenden Assistenten zunimmt. Der jetzt dem Zeitgeist entsprechende Gesetzentwurf wird dazu führen, dass in einigen Jahren - ich wende mich da vor allem an die jungen Mediziner und bitte sie, gut zuzuhören - eine grössere Anzahl Jungärzte ihre Ausbildungsklinik ohne Zukunftsaussichten verlassen muss.

Schliesslich bedingt das Ziel, die Assistenzärzte vollumfänglich dem Arbeitsgesetz zu unterstellen, dass eine ganze Reihe neuer Stellen geschaffen werden muss. Dies wird zu einer Zunahme der Kosten führen, welche pauschal dem Gesundheitswesen oder den Ärzten zugeschrieben werden. Dann mache man sich keine Illusionen: Bei kürzerer Arbeitszeit wird es unweigerlich zu Lohnkürzungen kommen!

Wir stellen deshalb den Antrag auf Nichteintreten, die Kompetenz soll in den Händen der Kantone belassen werden. Ich beantrage also, die Minderheit zu unterstützen.