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Fluri Kurt · Nationalrat · 2010-12-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Ich verzichte darauf, die Initiative noch einmal historisch herzuleiten. Der Initiant hat das völlig korrekt getan, wie auch mein Vorredner welscher Zunge. Man kann tatsächlich der Auffassung sein, dass heute insofern ein Ungleichgewicht besteht, als die kleinen Kantone im Ständerat und bei der Bemessung des Ständemehrs im Vergleich zu den grossen Städten ein zu grosses Gewicht haben. Die Frage ist, ob und wie man das angehen will.

Die Kommission war sich dieser Problematik bewusst. Es ist eine Tatsache, dass der Bevölkerungsdruck auf die städtischen Agglomerationen bewirkt, dass viele gesellschaftlichen Probleme primär dort anfallen und auch dort gelöst werden müssen. Aber aus genau diesem Grund ist bekanntlich Artikel 50 Absatz 3 in die Bundesverfassung aufgenommen worden, der sogenannte Agglomerationsartikel, der den Bund verpflichtet, bei seiner Gesetzgebung auf die Städte und Agglomerationen Rücksicht zu nehmen. Der Bundesverfassunggeber verweist mit der neuen Verfassung also auf die Gesetzgebung, und dazu braucht es nach Meinung der Mehrheit der Kommission keine neuen Institutionen oder institutionellen Änderungen.

Die Zusammenarbeit funktioniert heute. Auf Gesetzesebene ist es nach wie vor so, dass der Bund oft und lieber mit den Kantonen als mit den Städten spricht, aber in der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit eben schon. In der Tripartiten Agglomerationskonferenz setzen wir beispielsweise, zusammen mit dem Bund und den Kantonen, die Integrationspolitik fort und um. Das vergangene Abstimmungswochenende hätte mit einem neuen, im Sinne des Initianten veränderten Ständemehr nicht den Erfolg gebracht, den die Tripartite Agglomerationskonferenz in der Integrationspolitik aufweisen kann.

Mit anderen Worten: Die Städte versuchen, offensichtlich nicht ohne Erfolg, ihre Standpunkte auf kantonaler Ebene und auch beim Bund dort umzusetzen und anzubringen, wo es um die Lösung konkreter Probleme geht. Dieser pragmatische Weg ist nach Meinung der Mehrheit der Kommission fortzusetzen, nicht zuletzt auch deshalb, weil eine Reform im Sinne der Initiative neue Konflikte heraufbeschwören würde. Es würden beispielsweise neue Ungleichheiten geschaffen, wenn grosse Kantone ohne grosse Städte nach wie vor bloss zwei Mitglieder im Ständerat hätten, dagegen aber grosse Kantone mit grossen Städten, wie beispielsweise Zürich, dann neu vier Mitglieder des Ständerates aufwiesen. Denken wir auch daran, dass von den sechs grossen Städten, die von der Initiative anvisiert werden, vier in der Deutschschweiz liegen. Da wäre doch damit zu rechnen, dass sich aus Sicht der sprachlichen Verteilung der Ständerate und des Ständemehrs das Gewicht noch mehr zugunsten der Deutschschweiz verschieben würde. Auch ist die Zahl von 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern rein [PAGE 2084] zufällig. Entscheidend ist ja nicht die Zahl der Einwohner und Einwohnerinnen, sondern die Funktion der Städte ist massgeblich. Dann gäbe es noch andere Städte, die in ähnliche Grössenordnungen kämen, wenn man die Agglomeration, die sich auf die Stadt bezieht, dazuzählen würde.

Mit anderen Worten: Es geht um die Frage, ob das Anliegen der Initiative auf institutionellem Weg umgesetzt werden soll, mit einem Lösungsansatz, der nach Meinung der Mehrheit der Kommission neue Probleme und neue Diskussionen auslösen würde und punkto Umsetzbarkeit wenig realistisch ist. Wir gehen nicht davon aus, dass die Revolution bereits heute in diesem Sinne stattfinden könnte.

Die Mehrheit - die Kommission hat mit 17 zu 9 Stimmen entschieden - ist der Auffassung, dass der pragmatische Weg, den die Städte eingeschlagen haben, weiterhin angebracht ist, und lehnt deshalb das Folgegeben ab.