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Fiala Doris · Nationalrat · 2010-12-15

Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Die APK hat die von Frau Flückiger vertretene parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion vorgeprüft, am 22. April 2010 intensiv behandelt und die Argumente der Initianten angehört. Die Initiative sieht, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes, vor, die einschlägigen Bestimmungen dahingehend zu ergänzen, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Die sogenannte Ventilklausel fällt heute in das Entscheidungsfeld des Bundesrates.

Insbesondere die SVP - Sie haben es gehört - bemängelt, dass es der Bundesrat bis heute unterlassen habe, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es, wie die Partei ausführt, erlaubt hätte, eine Kontingentierung einzuführen; die Schweiz sei für die Einwanderung aus Sozialversicherungsgründen attraktiv. Der Bundesrat habe diese Tatsache ignoriert, so die SVP bzw. die Initianten, und daher müsse das Parlament künftig an Stelle des Bundesrates eine Kontingentierung beschliessen können.

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Diesen Entscheid begründet die APK erstens mit ihrer Ansicht, dass die Anwendung der Ventilklausel im Kompetenzbereich nicht des Parlamentes, sondern der Exekutive liege und auch dort verbleiben solle. Es bestünde kein materieller Vorteil, wenn sich das Parlament in diesem Bereich Vollzugskompetenzen aneignen würde, und die Entscheidungsfindung über die Anwendung der Ventilklausel würde auch nicht beschleunigt. Zweitens, so die APK, laufe die Schutzklausel für die EU-Staaten im Jahr 2014 aus. Wegen des Zeitrahmens, dessen es bedürfte, um dem Parlament die nötigen gesetzgeberischen Kompetenzen zu erteilen, sei anzunehmen, dass die Klausel schliesslich nicht mehr angewendet würde. Weiter führt die Kommission aus, dass es sich bei der Personenfreizügigkeit um ein effektives Erfolgsmodell handle und insbesondere die Schweizer Wirtschaft von der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Vertragsstaaten profitiere. Es gebe keine Hinweise darauf, dass das Abkommen zu einer übermässigen Belastung oder einem zunehmenden Missbrauch der Sozialwerke geführt habe.

Fakt ist sicher, dass das kleine Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre in der Schweiz gerade erst durch die neue Zuwanderung erreicht werden konnte und sowohl die Industrie - ich denke zum Beispiel an das Ingenieurwesen - als auch der Tourismus, der Finanzplatz, aber auch das Gesundheitswesen ganz dringend auf die Arbeitskräfte aus der EU angewiesen waren und auch noch angewiesen sind. Es wäre schade, diesen Fakten mit dem Tunnelblick zu begegnen und Ängste zu schüren, welche letztlich die Glaubwürdigkeit unserer Regierung infrage stellen, obwohl unser Land die Wirtschaftskrise weitaus besser als andere EU-Handelspartner gemeistert hat. Die Ängste der SVP und unserer Kollegin Flückiger mag man verstehen. Ängste sind jedoch oft diffus und halten einer genaueren Betrachtung der Tatsachen nicht stand. Die Ventilklausel betreffend sind Befürchtungen aus Sicht der Kommission jedenfalls sachlich betrachtet nicht berechtigt und auch nicht faktenbasiert.

Besten Dank, wenn Sie daher der Initiative keine Folge geben.