Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-12-15
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-12-15
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden anerkennen den Sold für Militär- und Schutzdienst sowie das Taggeld für Zivildienst als steuerfreie Einkünfte. Der Sold für den Feuerwehrdienst der Milizfeuerwehren hingegen wird in beiden Gesetzen nicht als steuerfreie Einkunft bezeichnet und unterliegt folglich nach geltendem Recht bei Bund, Kantonen und Gemeinden der Einkommenssteuer. Das ist eine Ungleichbehandlung, die korrigiert werden muss.
Mehr als 100 000 Frauen und Männer leisten in der Schweiz Dienst in der Milizfeuerwehr. Im Jahr 2009 rückten diese Feuerwehrleute zu rund 15 000 Brandbekämpfungen, zu rund 5200 Ölwehreinsätzen und in über 8300 Fällen von Elementarereignissen aus. Dabei wurden mehr als 2600 Personen, die sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien konnten, gerettet. Diese eindrücklichen Zahlen zeigen die grosse Bedeutung, die dem Milizfeuerwehrwesen als Teil des Bevölkerungsschutzkonzeptes in der Schweiz zukommt. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als gerechtfertigt, den Sold der Milizfeuerwehr von der Einkommenssteuer zu befreien. Es bleibt die Frage, wie hoch man diesen steuerfreien Betrag ansetzen soll.
Es kann nicht die Meinung sein, dass auch sämtliche Einkünfte von Kaderleuten von der Einkommenssteuer befreit werden sollen. Wenn dies der Fall wäre, kämen wir in Konflikt mit der Situation bei den Berufsfeuerwehren. Die Einkünfte der Berufsfeuerwehrleute sind natürlich, wie alle anderen Einkünfte auch, nicht steuerfrei, deshalb kann man beim Kader der Milizfeuerwehren, dessen Entschädigung bedeutend höher sein kann, nicht die ganze Entschädigung von der Steuer befreien. Das wäre auch gegenüber anderen Tätigkeiten höchst ungerecht - denken wir nur an Einsätze wie etwa bei der Securitas und der Spitex, die in Teilzeitarbeit wahrgenommen werden, oder auch an Reinigungspersonal oder Einsätze bei Kinderhütediensten. Wir müssen auch hier die Verhältnismässigkeit wahren. Zudem ist eine höhere Entschädigung des Kaders der Milizfeuerwehren klar als Nebenerwerb anzusehen und kann demzufolge nicht als Feuerwehrsold betrachtet werden; darum braucht es für den steuerfreien Betrag ganz eindeutig eine Obergrenze. Wir von der BDP-Fraktion erachten diese bei 5000 Franken als angemessen. Wir werden auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung den entsprechenden Antrag unterstützen.