Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2010-12-15
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Die Schaffung eines Ausgabenplafonds für die Armee wurde ursprünglich mit der Notwendigkeit begründet, budgettechnische Flexibilität für eine Armee im Umbau zu schaffen. Dieser Umbau wurde jedoch eher verzögert als konsequent vollzogen. Kreditreste wurden nicht ausschliesslich für Umbaumassnahmen eingesetzt.
Die Botschaft 06.050 vom 31. Mai 2006 zum Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee hielt ausdrücklich fest: "Der Ausgabenplafond gilt unter Vorbehalt der Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung und/oder allfälliger aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse vorzunehmender Budget- und Finanzplanbereinigungen. Müsste gestützt darauf die Mittelzusprache weiter gesenkt werden, erforderte dies eine grundlegende Überarbeitung der Konzeption der Armee und damit eine Neuausrichtung ihres Auftrags." Dieser Vorbehalt ist nun zweifelsohne erfüllt, denn gemäss Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012/13 beträgt der Bereinigungsbedarf 1,8 Milliarden Franken für das Budgetjahr 2011, 2,1 Milliarden für das Finanzplanjahr 2012 und 2,3 Milliarden für das Finanzplanjahr 2013. Schon allein daher wäre der Ausgabenplafond per 31. Dezember 2010 aufzuheben, denn der bei der Verlängerung des Plafonds bis Ende 2011 gemachte Vorbehalt hat sich inzwischen nach den eigenen Angaben des Bundesrates erfüllt. Es ist aus Sicht des Bundesrates, wie im Konsolidierungsprogramm dokumentiert, ein Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe eingetreten.
Nun, ich beantragte Ihnen mit meiner parlamentarischen Initiative, eingereicht am 11. Dezember 2009, wegen des angekündigten Konsolidierungsprogramms die Aufhebung des Ausgabenplafonds per Ende 2010. Heute stehen wir wenige Tage vor Ende 2010, und obwohl der Handlungsbedarf für meine Initiative in der ersten Phase materiell gegeben ist, muss ich sagen: Aufgrund des Traktandierungsdatums meiner parlamentarischen Initiative sehe ich mich heute gezwungen, die Initiative zurückzuziehen. Der Gegenstand meiner Initiative wird unter Umständen im Rahmen des Konsolidierungsprogramms Thema sein, aber rein zeitlich - rein zeitlich! - hat sich meine parlamentarische Initiative überholt. Die Absicht war, den Ausgabenplafond per Ende 2010 aufzuheben und damit das VBS ab dem 1. Januar 2011 genau gleich zu behandeln wie alle anderen Departemente. Das ist mein finanzrechtliches Anliegen: die Gleichbehandlung aller Departemente.
Aber angesichts des Zeitablaufs ziehe ich meine parlamentarische Initiative zurück.