Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-12-15
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-12-15
Wortprotokoll
Bei der Ausgestaltung der Mehrwertsteuer bestand vor der Ausarbeitung der Vorlagen 1 und 2 grosser Handlungsbedarf. Mit der Vorlage 1 konnten wir im administrativen Bereich bedeutende Vereinfachungen erzielen. Das war auch dringend nötig. Die Vereinfachungen kommen den abrechnungspflichtigen Unternehmungen in den verschiedensten Bereichen sehr entgegen. Ich glaube, da ist uns ein guter und nötiger Schritt hin zu Verbesserungen gelungen.
Jetzt stehen wir vor der Vorlage 2. Dort geht es bekanntlich vor allem um die konkreten Steuersätze, aber auch um die Ausnahmen von der Belastung durch die Mehrwertsteuer. Es ist klar: Die heutige Situation mit drei Sätzen - wenn wir die Ausnahmen mitberücksichtigen, sind es gar vier - ist unbefriedigend. Wir haben Abgrenzungsprobleme, vor allem im Gastronomiebereich. Aus unserer Sicht besteht also klar Handlungsbedarf.
Um die Mängel zu beheben, favorisiert der Bundesrat einen Einheitssteuersatz. Es ist zuzugeben, mit einem Einheitssatz würden wir rein administrativ am meisten Vereinfachungen erreichen. Aber wir sind der Meinung, dass ein Einheitssatz der Sache nicht ganz gerecht wird. Wir nehmen bei der Beurteilung der Mehrwertsteuer eine Unterscheidung aus einem etwas anderen Blickwinkel vor: Einerseits gibt es Konsumgüter, die lebensnotwendig sind, die jedermann braucht und auf die man nicht verzichten kann; andererseits gibt es Luxusgüter, die sich einige leisten können und andere nicht. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass bei Gütern wie teuren Autos, teuren Ausrüstungen im Freizeitbereich oder Raucherwaren ein höherer Steuersatz angewendet wird als bei lebensnotwendigen Gütern wie Nahrungsmitteln. Darum sind wir klar der Meinung, dass es zwei Steuersätze braucht.
Auch sind wir klar der Auffassung, dass bei der Beherbergung ein reduzierter Satz zur Anwendung kommen muss. Die Konkurrenzsituation auf dem europäischen Tourismusmarkt lässt uns keine andere Wahl. Alle umliegenden Länder Europas ausser Dänemark kennen bei der Mehrwertsteuer einen Sondersatz für die Beherbergung. Wo wir doch schon als teures Tourismusland gelten, macht es doch keinen Sinn, die Gastronomie und die Beherbergung durch einen noch höheren Mehrwertsteuersatz zusätzlich zu verteuern. Der Tourismus ist ein für unser Land wichtiger Wirtschaftszweig, zu dem wir Sorge tragen sollten.
Wir können mit dem Zwei-Satz-Modell auch wesentliche Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation erzielen, dies unter Berücksichtigung der für uns wichtigen Anliegen und Differenzierungen. Mit dem Zwei-Satz-Modell können wir die Gastronomie, die Beherbergung und die Nahrungsmittel einem einzigen, einheitlichen Satz unterstellen. Dann haben wir die Abgrenzungsprobleme, die heute noch bestehen, gelöst.
Wir müssen uns auch gut überlegen, welche Bereiche wir von der Mehrwertsteuer befreien wollen. Da hätte es ein paar Knacknüsse dabei, die nicht so leicht zu knacken sind. In verschiedenen Bereichen stecken wir in einem Dilemma: Einerseits wäre es wünschenswert, weitere Bereiche der Mehrwertsteuer zu unterstellen, um die Steuersätze tief halten zu können, andererseits ist eine solche Ausdehnung aber auch mit Konflikten behaftet. So würden die Kosten im Gesundheitswesen bei dessen Unterstellung unter die Mehrwertsteuer nochmals zusätzlich ansteigen. Die zusätzlichen Kosten müssten von den Kantonen und den Prämienzahlern aufgebracht werden. Diesen kann kaum ein weiterer Kostenschub zugemutet werden. Auch bei der Belastung der Bildung haben wir ein Problem. Wir sind uns einig, dass wir für die Bildung auch vonseiten des Bundes mehr Mittel zur [PAGE 2068] Verfügung stellen wollen. Eine Belastung der Bildung durch die Mehrwertsteuer würde diese Intentionen wieder zunichte machen. Auch die Kultur und der Sport sollten unserer Meinung nach von der Mehrwertsteuer befreit bleiben, da beide für die Gesellschaft von ausserordentlicher Wichtigkeit sind und weiterhin für alle zugänglich sein sollten. Ebenso sollten wohltätige Institutionen von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Diese haben vielfach selber grosse Mühe, ihre Finanzen sicherzustellen; dies gilt insbesondere für Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit.
Aus all diesen Gründen sind wir von der BDP dafür, die Vorlage Teil 2 mit den von der Kommissionsmehrheit formulierten Aufträgen an den Bundesrat zurückzuweisen. Mit dem Rückweisungsantrag hat der Bundesrat auch die Gelegenheit, die vorgenommenen Berechnungen zur Mehrwertsteuer allgemein und zu verschiedenen Varianten zu überprüfen. Wir von der BDP-Fraktion möchten den Rückweisungsantrag aber ausdrücklich auch so verstanden haben, dass der Bundesrat uns Varianten vorschlagen kann. Darunter verstehen wir Varianten in der Höhe der zwei Steuersätze, aber auch Varianten zu den Ausnahmen von der Mehrwertsteuer. Diesen Spielraum sollten wir dem Bundesrat geben, damit er uns möglichst gute Vorschläge in verschiedenen Varianten machen kann.
Die BDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und für Rückweisung an den Bundesrat mit den von der Kommissionsmehrheit formulierten Aufträgen.