Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat knapp, mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, entschieden, die Inkraftsetzung dieser Vorlage per 1. Januar 2010 ins Gesetz zu schreiben und dies nicht, wie üblich, dem Bundesrat zu überlassen. Damit wollte Ihre Kommission in erster Linie einmal eine Differenz zum Nationalrat schaffen, damit sich das Parlament mit der Frage auseinandersetzen muss, ob das Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten soll oder nicht.
Für die rasche Inkraftsetzung wurden konjunkturpolitische Gründe genannt: Mit diesem Gesetz werden jährliche Mindereinnahmen beschlossen, dieses Geld stehe aber dafür den Leuten und der Wirtschaft zur Verfügung. Wenn ausserdem die Unternehmen in dieser Zeit weniger ausgelastet seien - das war ein weiteres Argument -, könnten sie ihre Zeit für die Bewältigung der doch tiefgreifenden Umgestaltung der Mehrwertsteuer nutzen. Es gab in unserer Kommission aber auch Überlegungen, die einer raschen Inkraftsetzung eher entgegenstanden - abgesehen davon, dass die einmalige Entlastung um 450 bis 480 Millionen Franken mit der Inkraftsetzung überhaupt nichts zu tun hat. Der Hotellerie-Sondersatz bleibt ja im nächsten Jahr ohnehin bestehen.
Es handelt sich bei der vorliegenden Gesetzesrevision wie erwähnt um eine Totalrevision mit einer völlig neuen Struktur in einem sehr komplexen Geschäft. Es könnte deshalb auch im Interesse der Wirtschaft sein, dass die entsprechenden Verordnungen und Handbücher vorliegen, bevor sie diese Umstellungen aufnehmen und umsetzen müssen. Viele Ärgernisse im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer entstehen nämlich auch, weil die Vorgaben unklar oder schwerverständlich sind. Wir haben uns um Vereinfachung, Rechtssicherheit und Klarheit bemüht. Es könnte nun vielleicht Sinn machen, dass die Umsetzungsvorgaben ebenfalls mit dieser Klarheit ausgearbeitet und vorgängig mit den betroffenen Kreisen besprochen werden.
Aber wie gesagt, Ihre Kommission wollte hier in erster Linie eine Differenz schaffen und die Option für den Nationalrat offenhalten. Die Minderheit der Kommission wollte, wie das eigentlich üblich ist, dem Bundesrat die Kompetenz geben, das Datum des Inkrafttretens zu bestimmen. Auch damit wäre ein Inkrafttreten des Gesetzes auf Anfang nächstes Jahr möglich; man hätte aber die nötige Flexibilität, kurzfristig auf Änderungen und Unvorhergesehenes zu reagieren.
Ich äussere mich gleich auch noch zum Antrag Stadler. Ich gehe davon aus, dass Herr Stadler hier die notwendigen Differenzierungen vornehmen will. Sollte der Rat das Inkraftsetzen tatsächlich vorschreiben, müssten diese Ausführungen zusätzlich hineinkommen, sodass das Gesetz bei einem allfälligen Referendum trotzdem rechtmässig in Kraft gesetzt [PAGE 443] werden könnte. Ich gehe davon aus, dass wir dem Antrag Stadler zustimmen können.