Brändli Christoffel · Ständerat · 2009-06-02
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-02
Wortprotokoll
Als ich Herrn Schweiger zuhörte, glaubte ich, er würde zur Schlussfolgerung kommen, man solle dem Antrag Gutzwiller zustimmen. Er hat einleitend eindrücklich dargelegt, wie viele Ausnahmen und Komplikationen für gemeinnützige Vereine mit dem Ausfüllen der Steuererklärung verbunden sind. Ich schliesse daraus, dass man ab einer bestimmten Summe einen Steuerberater braucht. Es wird für Leute, die in Vereinen gemeinnützige Arbeit leisten, also reichlich kompliziert. Dann hat er etwas Wichtiges gesagt: Sinngemäss hat er gesagt, eigentlich müsste man diese materiellen Änderungen in Zusammenhang mit Teil B der Vorlage vornehmen. Ich teile diese Auffassung; wir sollten alle materiellen Probleme bei der Vorlage 2 und nicht ein Teilproblem bereits jetzt lösen. Aus dieser Sicht ist es natürlich schon nicht so einfach.
Heute ist es klar: Bei 150 000 Franken ist die Limite. Die Vereine wissen, dass sie je nach Höhe des Umsatzes steuerpflichtig sind oder nicht und dass sie, wenn sie es sind, wahrscheinlich einen Berater beiziehen müssen. Aber die Entscheidung liegt bei ihnen, den Steuersubjekten. Von daher bin ich der Meinung, dass wir bis zur Behandlung von Teil B am jetzigen System nichts ändern und bei der Limite von 150 000 Franken bleiben sollten. Jene, die dem Druck der Vereine, den Herr Schweiger erwähnt hat, nachgeben wollen, können das Problem natürlich schon jetzt lösen, nämlich mit dem Antrag Bischofberger, aber ich meine, es wäre richtiger, diese materielle Frage mit Teil B der Vorlage zu regeln, wie es Herr Gutzwiller beantragt.