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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2009-06-02

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Sie, geschätzter Herr Bundespräsident Merz, werden es mir nicht verargen, dass ich diesen Antrag hier stelle, denn kaum jemand hier in diesem Saal weiss wahrscheinlich besser als Sie, wie mir die Verbände und vor allem die Vereine am Herzen liegen.

Ich stelle diesen Antrag so gesehen denn auch selbstverständlich im Wissen um die kritischen Einwürfe der Präsidentin unserer vorberatenden Kommission, so unter anderem im Wissen um die Frage nach den schwierig zu beziffernden Steuerausfällen von rund 2 Millionen Franken, wie dies der Übersichtstabelle der WAK zur Vorlage A vom 7. Mai 2009 zu entnehmen ist. Es geht auch um die Diskussion über eine mögliche Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu Gewerbetreibenden, dies speziell mit Blick auf die Höhe des Sonderumsatzes, schliesslich sicher auch um die Tatsache, dass Sportvereine bei Veranstaltungen heute schon mit verschiedenen Prozentsätzen mehrwertsteuerpflichtig sind.

Dennoch scheint es mir gerechtfertigt, diesbezüglich eine fundierte Güterabwägung vorzunehmen, dies vor allem mit Blick auf die bundesrätliche Variante, welche mit der Umsatzgrenze von 100 000 Franken gegenüber jener im geltenden Recht von 150 000 Franken bereits eine klare und deutliche Verschlechterung darstellt. Hierbei verweise ich auf die in der vergangenen Woche anlässlich der Beratung der schliesslich gutgeheissenen Motion Kuprecht 09.3343, "Steuerbefreiung von Vereinen", in unserem Rat intensiv geführten Diskussionen und will nicht alle Argumente wiederholen. Zusammengefasst stellen Vereine als Organisationen mit ideeller Zielsetzung in sportlicher, musischer und anderer Ausrichtung unzweifelhaft einen unbezahlbaren Wert in unserem Lande dar. Dass er unbezahlbar ist, sehen wir, wenn wir uns vor Augen halten, in wie immens grosser Zahl sich Freiwillige in Betreuer- und Leiterfunktionen engagieren und sich so grosse Verdienste zugunsten der Allgemeinheit erwerben, wenn wir uns auch vor Augen halten, wie viele, vorab junge Menschen dadurch ein sinnvolles Freizeitangebot nutzen und dem Staat nicht anderweitig zur Last fallen, und wenn wir uns schliesslich auch vor Augen halten, welche sichtbar positive Rolle die grosse Zahl der Vereine bei integrationspolitischen Bemühungen wahrnimmt.

Drei Beispiele, ausgewählt unter vielen anderen, sollen zeigen, was es in der Realität heissen würde, wenn wir dem Antrag der Kommission, die Festlegung der steuerpflichtigen Umsatzgrenze auf 100 000 Franken zu fixieren, folgen würden.

1. In der Schweiz wären insgesamt viele Hundert Vereine in den Bereichen Kultur, Soziales und Gemeinnützigkeit betroffen. Werden sie aufgrund der tieferen Umsatzgrenze steuerpflichtig, entstehen für sie erhebliche administrative und finanzielle Mehraufwände, die mit Freiwilligen nicht mehr zu bewältigen wären.

2. Swiss Olympic führt aus, dass bei einer Senkung der Umsatzgrenze im vorgenannten Sinne rund 3500 ehrenamtlich getragene Sportinstitutionen Mehrwertsteuerabgaben und Administrativaufwand in Millionenhöhe zu verkraften hätten und daher in ihrer Existenz bedroht wären.

3. Beim Schweizerischen Roten Kreuz würden sich die gleichen Konsequenzen zeigen, so namentlich bei der grossen Zahl an selbstständigen Vereinen, und zwar bei als Vereinen [PAGE 414] konstituierten mittelgrossen Regionalsektionen, so vorab in den Kantonen Bern, Glarus, Jura, Neuenburg und andern mehr, vor allem aber auch bei den Samaritervereinen.

Sollte die Vorlage B der Reform dereinst nach dem Willen des Bundesrates umgesetzt werden, so fallen die Ausnahmen mehrheitlich weg. Die im Ausnahmenkatalog definierten Leistungen und Mitgliederbeiträge würden steuerpflichtig. Dies hätte für unser Land gravierende Nachteile.

Darum möchte ich Sie bitten, meinen Antrag zu Artikel 10 Absatz 2 Litera c hier und heute zu unterstützen.