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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-06-02

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02

Wortprotokoll

Wir haben 1995 die Mehrwertsteuer als Ersatz für die damalige Warenumsatzsteuer eingeführt. Geblieben ist die Bedeutung: Ein Drittel des gesamten Bundeshaushaltes wird mit der Mehrwertsteuer finanziert; 320 000 Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer abrechnen. Sie ist - das hat Herr Ständerat Imoberdorf zu Recht gesagt - eben auch die Quelle für gewisse Sozialversicherungen, wie die AHV, oder für die Finanzierung der FinöV; als Basis dient sie teilweise auch der Prämienverbilligung.

Mithin müssen wir dafür sorgen, dass sie nach wie vor einen gewissen Status behält. Wir sollten vorsichtig sein, wenn wir bei einer Reform grosse Ausfälle in Kauf nehmen. Wenn doch, müssen diese gewissen Kriterien entsprechen; auf solche hat Ständerat Leuenberger meines Erachtens zu Recht aufmerksam gemacht, wobei ich ihm noch erwidern darf, dass die Gerechtigkeit im Sinne der Gleichbehandlung eher in Teil B zu diskutieren sein wird. Aufpassen müssen wir, dass wir die Mehrwertsteuer - da hat es einzelne Anträge - nicht in den Dienst der Kredit- und Geldpolitik von einzelnen Unternehmen stellen. Es ist eine gewisse Gefahr, dass man hier Felder schafft, mit denen dann Unternehmen gewissermassen betriebswirtschaftliche Transaktionen abwickeln können.

Die Erleichterungen, die wir vorsehen, sind eben a priori der Gewinn dieser Reform. Diese Erleichterungen bewegen sich im Bereich des administrativen Aufwandes; das ist in erster Linie der Gewinn. Es handelt sich nicht um eine konjunkturstützende Massnahme, indem die Unternehmen nachher [PAGE 407] mehr Geld zur Verfügung haben. Die Unternehmen müssen aber weniger Aufwand einsetzen, um diese Steuer abzuwickeln. Das ist nicht zu verachten; da wird konjunkturell einiges herausspringen.

Dieses gesagt habend, darf oder muss man feststellen, dass diese Mehrwertsteuer in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden ist. Sie wurde kritisiert, weil der administrative Aufwand zu gross ist. Obschon jetzt dieses Gesetz zum Teil wie eine Verkomplizierung erscheinen mag, bringt es eben zum Beispiel mit der Einschränkung der Selbstveranlagung Erleichterungen. Die Selbstveranlagung ist zwar eine Vereinfachung, da die Unternehmen eigene Entscheide treffen können, statt auf Entscheide warten zu müssen und statt auf Randbedingungen Rücksicht nehmen zu müssen. Für solche eigenen Entscheide muss es aber gewisse Leitlinien, muss es einen Rahmen geben. Das Zweite war die Rechtsunsicherheit, Ständerat David hat darauf aufmerksam gemacht. Ich kann das, was er gesagt hat, sehr unterstützen. Dann ist es natürlich auch ein Unikum, dass wir so viele Ausnahmen haben. Ständerätin Sommaruga hat zu Recht von dreissig Ausnahmebegehren gesprochen. Als vor einigen Jahren das sechsundzwanzigste Ausnahmebegehren auf meinen Tisch kam, habe ich mich entschieden, diese Sache an die Hand zu nehmen. Mittlerweile sind wir wie gesagt bei dreissig Begehren, und wenn wir jetzt nicht versuchen, das mit dem Teil B in den Griff zu bekommen, wird es munter so weitergehen. Die Dummen sind am Ende die, die keine Ausnahme haben. Es ist fast wie bei den Abzügen bei der Besteuerung natürlicher Personen: Je mehr Abzüge wir zulassen, in desto stärkerem Masse müssen andere dafür aufkommen, und desto grösser sind die Ungerechtigkeiten, die im Steuersystem entstehen.

Wir haben den Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" erarbeitet und anschliessend eine Arbeitsgruppe unter Führung eines Spezialisten, Herrn Peter Spori, eingesetzt. Wir haben einmal die ersten Leitlinien gezogen und eine Auslegeordnung der Probleme erstellt. Dann sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir die Mehrwertsteuer eigentlich schrittweise revidieren möchten. In einem ersten Schritt möchten wir einmal die Struktur, die Rechtssicherheit und die Kundennähe verbessern und gewisse Abläufe vereinfachen. Das braucht über fünfzig Änderungen des heutigen Mehrwertsteuergesetzes. Das bringt insbesondere einmal eine sehr grosse Vereinfachung gegenüber den zahllosen bestehenden Weisungen und Verordnungen. Diesen strukturellen Teil behandeln Sie heute, diese über fünfzig Änderungen stehen also heute an. Damit soll in erster Linie der administrative Aufwand verkleinert werden. In Teil B schlagen wir Ihnen einen Einheitssatz und die Abschaffung der allermeisten Ausnahmen vor. Das wird eine spannende Debatte sein, auf die ich mich schon heute freue.

Ihre WAK hat mit hohem Tempo und trotzdem sehr gründlich gearbeitet. Die Zusammenarbeit mit der Kommission in der Vorbereitung der heutigen Debatte war für uns, auch für die Eidgenössische Steuerverwaltung, ein sehr gutes Erlebnis. Wir hatten einen guten Dialog mit der Kommission. Sie hat bei uns verschiedene Berichte in Auftrag gegeben und damit wesentlich zur Vertiefung der Botschaft beigetragen.

Es bestehen jetzt eigentlich vier wesentliche Abweichungen vom Nationalrat, der diese Vorlage als Erstrat behandelt hat. Dann gibt es eine ganze Anzahl von kleineren Abweichungen. Zum Teil haben sie nur redaktionellen Charakter, zum Teil sind es Präzisierungen. In den meisten Fällen sind wir damit einverstanden, aber es gibt auch zwei, drei Dinge, die mir nicht passen. Dort werden wir uns heute in der Debatte sicher noch begegnen.

Und damit komme ich wieder auf den Punkt zurück, den auch Ständerat Imoberdorf erwähnt hat. Mir liegt die Haushaltneutralität schon am Herzen. Ich meine, wenn man am Ende meinetwegen 200 Millionen Franken Ausfälle in Kauf nehmen muss, à la bonne heure, das ist auf die 22 Milliarden kein Unglück. Aber wenn es dann nachher darum geht, wieder Ausnahmen ins Trockene zu bringen, und sich das letztlich schon zum Voraus, bevor Teil B behandelt wird, auf die Einnahmen aus dieser Steuer auswirkt, dann müssen wir vorsichtig sein. Die Mehrwertsteuer darf sodann auch nicht zu einem Selbstbedienungsladen verkommen, und diese Gefahr ist natürlich auch ein bisschen vorhanden. Denken Sie nur daran, dass wir jedes Jahr etwa 9 bis 10 Milliarden Franken Vorsteuerabzüge zurückerstatten. Das sind enorme Geldsummen, die hier wieder ausbezahlt werden, und man muss eben sehen: Die Mehrwertsteuer ist infolge ihrer Struktur und infolge ihres Verfahrens der Selbstveranlagung auch eine sehr betrugsanfällige Steuer. Das zeigt sich vor allem auch im Ausland, das hat nichts mit besonderen Gewohnheiten in unserer schweizerischen Wirtschaft zu tun. Deshalb muss man eben hier auch Grenzen setzen. Da sind die Instrumente wie der fiktive Steuerabzug oder das Meldeverfahren, da gibt es auch Fragen des Steuerinkassos oder dann die Haftung für Steuern, die letztlich dem Staat gehören, aber halt noch irgendwo parkiert sind. Das sind Probleme von eminenter Bedeutung und Auswirkung auf die Steuer und auf das ganze System.

Das Ergebnis der Kommissionsberatungen ist aus der Sicht der Steuerverwaltung und des Bundesrates gut ausgefallen. Wir haben eine Anzahl zum Teil auch etwas überraschender Anträge, aber das gehört natürlich zu einer solchen Debatte. Ich werde mich bei einzelnen Punkten melden und in einzelnen Punkten auch Opposition anmelden. Aber im Wesentlichen, denke ich, ist die Linie hier gelegt.

Ich bitte Sie, auf diese Gesetzesreform einzutreten und sie zu behandeln. In den allermeisten Fällen, das kann ich zum Voraus schon sagen, werde ich Ihnen die Fassung der Mehrheit der Kommission ans Herz legen, damit eben das Ergebnis dieser wirklich guten Kommissionsarbeit jetzt auch in den Gesetzestext übernommen wird.