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Germann Hannes · Ständerat · 2009-06-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-02

Wortprotokoll

Die Vorlage geht in die richtige Richtung, sie greift die Kernprobleme auf. Es sind dies erstens die Komplexität des Gesetzes - eines der Hauptprobleme, das wir mit der Mehrwertsteuer haben oder hatten -, dann zweitens die mangelhafte Umsetzung des Besteuerungsziels, drittens der hohe administrative Aufwand für steuerpflichtige Personen, viertens die Rechtsunsicherheit [PAGE 406] und fünftens, auch ein grosses Problem, die ungleiche Risikoverteilung zwischen dem Fiskus und den steuerpflichtigen Personen. Bei den Punkten 2 bis 5 haben wir recht erfolgreich interveniert. Wir konnten auf einer guten Vorlage des Nationalrates basieren und haben diese in einzelnen Punkten noch verbessern oder klären können. Einzig bei der Komplexität des Gesetzes bin ich mir nicht - noch nicht - ganz sicher, ob wir die wirklich markant reduziert haben. Ich glaube, in diesem Bereich steht die Nagelprobe dann mit der Vorlage 2 oder Vorlage B erst noch bevor.

Wichtig scheinen mir auch die Änderungen im Verfahrensrecht, das ja in der Vergangenheit in einzelnen Punkten immer wieder problematisch war. Ich habe sie angesprochen: die Risikoverteilung zwischen Fiskus und steuerpflichtigen Personen, die Rechtsunsicherheit. Die Vorlage konzipiert das Verfahrensrecht für die Inland- und die Bezugssteuer völlig neu. Die beweis- und verfahrensrechtlichen Risiken sollen nicht mehr bloss einseitig auf die Steuerpflichtigen abgewälzt werden. Dies ist für die langfristige Akzeptanz der Steuer und für das Steuerklima von entscheidender Bedeutung. Deshalb muss auch in diesem Bereich eine völlig neue Praxis einkehren.

Das neue Erhebungssystem der Mehrwertsteuer unterscheidet sich vollständig vom bisherigen Recht und auch vom Verfahrensrecht der anderen von der ESTV erhobenen Bundessteuern. Die Rolle der Verwaltung ändert sich dabei ebenfalls. Die Verwaltung soll kein gesetzesvertretendes Weisungsrecht erhalten. Die Praxisfestlegungen stellen inskünftig blosse Gesetzesauslegungen dar, die im Einzelfall denjenigen der Steuerpflichtigen gegenüberzustellen sind. Diese Änderungen scheinen uns für die Unternehmen, die ja diese Steuer erheben, ebenfalls wichtig.

In diesem Sinne kann ich signalisieren, dass ich der Vorlage in der Version der Kommissionsmehrheit zustimmen werde. Es gibt einzelne Anträge, wo wir vielleicht bereits eine Brücke bauen können, nämlich eine Brücke dahingehend, dass wir mit diesem ersten Teil in beiden Räten relativ rasch zu einem Ende kommen, damit die Wirtschaft möglichst bald von diesen Erleichterungen profitieren kann.