Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie zu beachten, dass es in diesem Artikel 3 ausschliesslich um Definitionen geht und nicht zum Beispiel darum, wie hoch eine Besteuerung ausfällt. Wenn wir hier also den Begriff Entgelt definieren, dann reden wir nicht darüber, wie hoch dieses Entgelt sein muss; das regeln wir dann in Artikel 24.
Bei der Definition des Entgelts in Artikel 3 Buchstabe f hat sich die Kommission entgegen dem Nationalrat für die ursprüngliche Fassung gemäss Entwurf ausgesprochen. Bei dieser Definition hier geht es um die Frage, was ein Entgelt ist. Eine Zahlung ist Entgelt, wenn damit eine Leistung abgegolten wird. Sie kaufen ein Buch, erhalten damit eine Leistung und bezahlen dafür ein Entgelt. Auf diesem Entgelt wird die Mehrwertsteuer erhoben. Die Person, welche das Entgelt erhält, also der Buchverkäufer oder die Buchverkäuferin, bestimmt jedoch durch ihr Verhalten gegenüber der zahlenden Person, ob diese davon ausgeht, dass mit ihrer Zahlung eine Leistung abgegolten wird oder nicht.
Praktische Bedeutung hat dies vor allem bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Zahlung um eine Spende oder um ein Entgelt für eine Leistung handelt. Wir haben diese Frage in der WAK am Beispiel einer Organisation abgehandelt, die Menschen in Not eine Rettungsleistung anbietet. Ob ein Gönnerbeitrag an diese Organisation eine Spende oder ein steuerpflichtiges Entgelt ist, hängt vom Verhalten der Organisation ab. Wenn diese den Anschein erweckt, dass man als Gegenleistung für den bezahlten Gönnerbeitrag im Notfall gerettet wird, dann handelt es sich um ein mehrwertsteuerpflichtiges Leistungsverhältnis und nicht um eine Spende. Wenn diese Organisation aber offen und transparent sagt, dass sie die Rettungsleistung ganz unabhängig davon erbringt, ob man einen Beitrag bezahlt hat oder nicht, dann handelt es sich beim Gönnerbeitrag um eine Spende.
Um diese Frage "Entgelt oder Spende?" zu beurteilen, soll sich die Steuerverwaltung auf die zahlungsempfangende Person und auf den Eindruck, den sie bei der zahlenden Person erweckt, abstützen. Die Fassung des Nationalrates hingegen stellt auf die Perspektive der zahlungsempfangenden Person ab und fokussiert damit einseitig auf deren Intentionen, ohne zu berücksichtigen, welcher Eindruck bei der zahlenden Person erweckt wird. Da aber die zahlende Person schlussendlich die Steuern tragen muss, darf deren Sichtweise nicht ausgeblendet werden.
Die Formulierung, die der Nationalrat beschlossen hatte, war ausserdem sprachlich nicht verständlich, sodass wir auf jeden Fall eine Änderung vornehmen mussten. Ihre Kommission hat die Änderung ohne Gegenstimme beschlossen.