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Maissen Theo · Ständerat · 2009-06-02

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

Ich wage es, zu diesem Artikel zu sprechen, obwohl der Finanzminister bereits mit der Milliardenkeule in meine Richtung gedroht hat. Ich bin mir dieser Milliardenkeule bewusst, Herr Bundespräsident, aber ich habe trotzdem Argumente, die für meinen Antrag sprechen.

Das Ziel dieser ganzen Revision ist ja eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung; das ist teilweise erreicht worden, aber mindestens in einem wesentlichen Bereich ist die Vereinfachung nicht erreicht worden: Es geht hier um die Regelung der Vorsteuerabzüge bzw. um die Kürzung der Vorsteuerabzüge bei Mittelflüssen im öffentlichen Bereich, die nicht als sogenannte Entgelte gelten. Ich gebe zu, dass die WAK bei Artikel 18 Absatz 2 Verbesserungen vorgeschlagen hat, indem sie den Beschluss des Nationalrates gestrichen hat, der bei den Mittelflüssen, die nicht als Entgelt gelten, die Einschränkung machen wollte, dass dies nur für solche ohne Leistungsaustausch gelte. Wenn man das so beibehalten hätte, wie es der Nationalrat wollte, hätten wir eine massive Umverteilung von Mitteln von den Kantonen zum Bund gehabt. Positiv erachte ich auch die Formulierung bezüglich der Programmvereinbarung. Aber ein Systemfehler bleibt trotzdem, und das ist die Kürzung der Vorsteuerabzüge bei Subventionen. Was hier ausgelöst wird, ist ein unnötiger und administrativ aufwendiger Fluss von finanziellen Mitteln. Es ist gewissermassen damit vergleichbar, Geld von der linken Hosentasche in die rechte Hosentasche zu verschieben - es bleibt eben in der gleichen Hose.

In der Vernehmlassung war es ja so, dass sämtliche Beteiligten, die Stellung genommen haben, gesagt haben, man solle diese Vorsteuerabzüge bei Subventionen aufheben; das war eine einhellige Auffassung. Es war in der Vernehmlassung auch die Auffassung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. Der Mut hat sie aber dann verlassen, und sie haben im Nachhinein einen Brief an die WAK geschrieben, man solle von einem Systemwechsel absehen.

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Wie gesagt, in der Vernehmlassung zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer wurde in allen Stellungnahmen verlangt, dass die Kürzung des Vorsteuerabzugs bei Subventionen aufzuheben sei. Schon der Bericht Spori vom 12. Mai 2006, in welchem zuhanden des Finanzdepartementes Vorschläge für die Reform der Mehrwertsteuer unterbreitet wurden, war zum Schluss gekommen, dass Betriebssubventionen und Beiträge Dritter an Investitionsprojekte nicht zu einer Vorsteuerabzugskürzung führen sollen. Die vollständige Beseitigung der Taxe occulte war ja das Ziel beim Wechsel von der früheren Umsatzsteuer zur Mehrwertsteuer. Wenn man diese wirklich beseitigen will, bedingt das den konsequenten Verzicht auf Vorsteuerabzugskürzungen im Zusammenhang mit Subventionen.

Die Vorsteuerabzugskürzung führt in den betroffenen Bereichen zu einem erhöhten Subventionsbedarf; das hat Herr Bundespräsident Merz vorhin beim Antrag Büttiker bestätigt. Sie haben dort gesagt, die zusätzlichen Steuern würden einfach bewirken, dass man mehr Subventionen nachschiesse. Das ist tatsächlich so. Diese Regelung führt zu unnötigen Belastungen von Subventionsempfängern und erhöht den administrativen Mehraufwand und die Komplexität der Abrechnung.

Nun ist es aber so, dass in Bezug auf die finanzielle Wirkung zwischen den Subventionen des Bundes und den Subventionen der Kantone und der Gemeinden zu unterscheiden ist. Bei den Subventionen des Bundes führt die Vorsteuerabzugskürzung zu unsinnigen Geldströmen von der "Ausgabentasche" des Bundes in dessen "Steuertasche". Beim FinöV-Fonds führt dies zu einer Verteuerung der aus dem Fonds finanzierten Infrastrukturobjekte um 2 bis 3 Milliarden Franken, die dann für echte Investitionen fehlen. Eine Aufblähung der Subventionen und damit auch der Staatsquote erfolgt bei allen Aufwendungen des Bundes, vor allem beim öffentlichen Verkehr, aber auch bei anderen Subventionsempfängern, welche der Steuerpflicht unterliegen.

Bezüglich der Subventionen der Kantone und der Gemeinden ist die Wirkung der Vorsteuerabzugskürzung noch viel krasser. Denn hier ist das Gemeinwesen, welches die Steuer bezahlt, nicht identisch mit demjenigen, welches sie einnimmt. Hier besteuert der Bund die Kantone und die Gemeinden. Dies gilt für alle Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden für den öffentlichen Verkehr und auch für andere Subventionsempfänger, welche der Steuerpflicht unterliegen. Die Besteuerung dieser Beiträge der Kantone und der Gemeinden ist in einem modernen Steuersystem schlicht absurd. Alle Experten sind sich einig: Die Vorsteuerabzugskürzung ist bei Subventionen systemfremd. Selbst das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 9. August 2006 die Vorsteuerabzugskürzung bei Finanzierungen - konkret ging es um eine Umwandlung von Aktionärsdarlehen in A-fonds-perdu-Beiträge - abgelehnt.

Ich möchte Ihnen auch ganz kurz an einem Beispiel zeigen, wie absurd dieses System ist. Bei Wirtschaftsförderungsmassnahmen kann es nämlich vorkommen, dass faktisch die Wirtschaftsförderungsmassnahme der öffentlichen Hand durch die Mehrwertsteuer, die wegen der Kürzung der Vorsteuerabzüge zu bezahlen ist, wieder ausgehebelt wird. Wenn beispielsweise bei einer Investition von 10 Millionen Franken ein zinsloses Investitionsdarlehen von 40 oder 50 Prozent gewährt wird, dann wird durch die Kürzung der Vorsteuerabzüge ein zusätzlicher Mehrwertsteuerbetrag von 380 000 Franken fällig. Das heisst konkret Folgendes: Wenn dieses zinslose Investitionsdarlehen für zehn bis fünfzehn Jahre gegeben wird, wird der eingesparte Zins bei diesem Darlehen praktisch durch die höhere Mehrwertsteuer wieder aufgefressen.

Schon heute führen Subventionen aber dann nicht zu Vorsteuerabzugskürzungen, wenn damit Exporte unterstützt werden, wenn die Subventionierten die Mehrwertsteuer nach der Methode der Saldo- oder Pauschalsteuersätze abrechnen oder wenn die Subventionen in nichtsteuerpflichtige Land- und Forstwirtschaftsbetriebe gehen. Das heisst also, die Kürzungen werden bereits heute nicht in allen Bereichen gemacht; das System ist in sich nicht einmal konsistent. Für mich ist das Fazit klar: Es spricht nichts dagegen, dass die Schweiz künftig - wie übrigens auch die meisten Staaten der EU - bei den Subventionen keine Vorsteuerabzugskürzungen mehr vornimmt und die Subventionen damit entsprechend reduziert. Dadurch lassen sich administrative Leerläufe bei Bund, Kantonen und Gemeinden beseitigen, ohne dass die öffentliche Hand finanziell belastet wird.

Nun noch ein letzter Punkt zu den Bedenken, die die Finanzdirektoren im Nachgang zur Vernehmlassung vorgebracht haben: Sie haben ihre Haltung geändert, weil für sie mit einem Systemwechsel viele nicht absehbare Risiken verbunden wären. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, schlage ich einen neuen Artikel 111bis vor. Darin schlage ich eine Zeit von zwei Jahren vor, in der bei Kantonen, Bund und Gemeinden die Umstellung vorgenommen werden kann. Wenn diese Zeit von zwei Jahren zu kurz wäre, könnte der Nationalrat sie in der Differenzbereinigung immer noch verlängern. Ich bin aber überzeugt, dass wir den Schritt zu dieser praxisrelevanten Vereinfachung machen sollten. Es geht hier um Beträge in Milliardenhöhe, die eigentlich ohne Sinn hin und her geschoben werden - ausser man betrachte das als Arbeitsbeschaffungsmassnahme in der Bürokratie, aber ich denke, das ist kaum der Fall.

Daher ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.