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preparatory:AB 128877

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte noch etwas im Votum von Herrn Maissen korrigieren. Er sagt, das sei ein Leerlauf: Wir nehmen auf der einen Seite die Mehrwertsteuern ein und geben die gleichen Gelder auf der anderen Seite wieder aus. Das stimmt so nicht. Alle Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind, kommen in den Topf, genannt Bundeshaushalt, und werden dort nach Ihrem politischen Willen verteilt. Da werden gelegentlich Akzente gesetzt. Diese Mittel fliessen dann nicht in den gleichen Topf, aus dem sie kommen, weil Sie politisch sagen: Wir wollen da ein Schwergewicht, bei BFI zum Beispiel, und dort wollen wir weniger. Deshalb stimmt das so nicht. Selbst die Mehrwertsteuer hat ja eine kleine Teilzweckbindung - Herr Imoberdorf hat darauf aufmerksam gemacht - für die AHV, für den FinöV-Fonds, für die Prämienverbilligung. Dort ist eine kleine Teilzweckbindung da. Aber der Rest steht zur Verteilung für die Aufgaben des Bundes zur Verfügung. So gesehen, kann man diese Gleichung nicht machen.

Ein zweiter Punkt: Sie sind sehr darauf bedacht, all diese Reformen im Steuerbereich jetzt durchzuführen, und ich begrüsse das. Aber Sie haben natürlich damit auch Ausfälle zu gewärtigen. Der Ausgleich der kalten Progression wird eine halbe Milliarde Franken ausmachen, die neue Besteuerung von Familien mit Kindern wird 600 Millionen ausmachen, nachdem wir ein Jahr zuvor schon einen Abzug bei der Besteuerung der Ehepaare und eine Erhöhung des Zweiverdienerabzugs, die 600 Millionen Franken ausmachen, genehmigt haben; das macht 1,7 Milliarden aus. Dazu kommt diese Mehrwertsteuerreform, die mit Sicherheit Ausfälle von etwa 200 Millionen Franken bewirken wird. Das sind 1,9 Milliarden. Dann wissen wir heute schon, dass wichtige Unternehmen nicht in der Lage sein werden, Gewinnsteuern abzuliefern: ein Ausfall in der Grössenordnung von 2 bis 4 Milliarden ab dem nächsten Jahr. Wenn wir das alles zusammenzählen, dann kommen wir auf Ausfälle in der Grössenordnung von 4 Milliarden Franken, und diese Ausfälle sind nicht kompensiert.

Die Schuldenbremse lässt eine solche Finanz- und Fiskalpolitik nicht zu. Das führt dazu, dass der Antrag Maissen zwangsläufig mit Kompensationsvorschlägen verbunden sein müsste, wie das auch von Herrn David mit Recht gesagt wurde. Dann muss man Hand an den NFA legen. Ich erinnere Sie daran, dass man dreizehn Jahre lang bastelte, bis man den NFA so weit hatte; diejenigen unter Ihnen, die in der NFA-Kommission waren, wissen, wie viel Klein- und [PAGE 429] Kleinstarbeit geleistet werden musste, bis man eine neue Verteilung der Ressourcen hatte.

Ganz zum Schluss: Die Ressourcen, die heute verteilt werden - besonders auch im Bereich der Infrastruktur, der Bahnen zum Beispiel, von denen ich weiss, dass sie Ihnen, Herr Ständerat Maissen, sehr am Herzen liegen -, sind Beträge, die gesprochen sind. Wir haben allein für die Bahninfrastruktur vier Rahmenkredite; die stehen zur Verfügung. Wenn es dort weniger Einnahmen gibt, ist es nicht gesagt, dass die Rahmenkredite gekürzt werden, sondern dann wird man vielleicht an einem anderen Ort Hand anlegen, und das wird dann wieder zu Verteilkämpfen führen. Ich möchte Sie deshalb bitten, von dieser Lösung Abstand zu nehmen.

Ich bin auch nicht sicher, ob wir dann in Teil B der Vorlage eine zwingende Lösung haben werden; ich traue der Sache nicht so recht. Ich möchte auch nicht, dass wir dieses Projekt hier gewissermassen auf den Kopf stellen, indem wir dem Antrag Maissen zustimmen und eine Systemwidrigkeit korrigieren, die sich bei näherer Betrachtung unter Umständen als nicht einmal so widrig herausstellen wird, sondern nur als verquer, und am Ende über die Bundeskasse einen sehr hohen Preis dafür bezahlen.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Maissen abzulehnen.

Das gilt auch für den Antrag Maissen zu Artikel 111bis, sonst passiert Folgendes: Unter Umständen hat man zwar diesen Betrag hier weg, doch eine Lösung ist nicht gefunden. Den Letzten aber, und das wäre unter Umständen dann eben der Bundeshaushalt, beissen die Hunde. Zwei Jahre reichen nie und nimmer.

Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, beide Anträge abzulehnen.