Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2009-06-05
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-05
Wortprotokoll
Der Vorredner unserer Fraktion hat insbesondere die Staatsrechnung 2008 kritisch gewürdigt und Ihnen auch einige Dinge aufgezeigt, welche letztlich eine Mehrheit unserer Fraktion bewegen werden, die Rechnung 2008 abzulehnen.
Mit dem Nachtrag - und ich spreche ausschliesslich zum Nachtrag Ib - werden nun teilweise weitere Mittel anbegehrt, welche das Budget 2009 verschlechtern. Das will die SVP nicht einfach so hinnehmen. Insbesondere stört uns der zusätzlich geforderte Kredit von rund 52 Millionen Franken im Asylbereich. Wenn man die Zahlen der letzten Jahre vergleicht, so kann - natürlich rein zufällig - folgende Feststellung gemacht werden: Im Jahre 2007 betrug der Personal-, Sach- und Betriebsaufwand gemäss den ausgewiesenen Konti insgesamt rund 159 Millionen Franken. Im Jahre 2008 werden für die gleiche Position 166 Millionen Franken budgetiert. Gebraucht wurden dann tatsächlich rund 174 Millionen Franken, also 8 Millionen Franken mehr als vorgesehen. Im Voranschlag 2009, den wir letztes Jahr verabschiedeten, wurden nochmals höhere Beiträge eingestellt, nämlich total 183 Millionen Franken. Das Bundesamt für Migration hat für diese Positionen also innert zweier Jahre 24 Millionen Franken mehr zur Verfügung. Das ist eine Steigerung von 15 Prozent. Nun sollen also nochmals weitere 26,885 Millionen Franken in den dargestellten vier Kontobereichen bewilligt werden. Damit würde der Personal-, Sach- und Betriebsaufwand auf rund 210 Millionen Franken steigen, was einer Steigerung innert zweier Jahre von 32 Prozent, also um fast einen Drittel, gleichkommt. Begründet wird dieser Mehraufwand mit der Steigerung der Zahl der Asylgesuche von 10 000 auf 15 000 Gesuche. Nur, im Jahre 2008 belief sich die Zahl der Asylgesuche schon auf 16 606, was man dem Migrationsbericht 2008 entnehmen kann. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das für das Jahr 2008 eine Zunahme um 53,1 Prozent.
So gesehen müsste man doch mit den eingestellten Mitteln 2009 auskommen, da ja lediglich mit 15 000 Gesuchen gerechnet wurde. Ebenfalls ist zwischenzeitlich das neue Asylgesetz in Kraft getreten. Dazu ist seit dem 12. Dezember letzten Jahres das Dublin-Abkommen in Kraft. Das EJPD rühmt dieses Abkommen ja ausdrücklich und hat nach knapp vier Monaten mitgeteilt, dass die Schweiz für rund 1000 Personen andere Dublin-Staaten um Übernahme ersuche, weil diese für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig seien. Ebenfalls ist das Frontex-Abkommen in Kraft, das ja ebenfalls Auswirkungen in diesem Bereich haben soll.
Aus dieser Darstellung gewinnen wir den Eindruck, dass man die ganze Entwicklung einfach mit Geld zudecken will, anstatt entsprechende, griffige Massnahmen im Rahmen der vorhandenen Gesetze um- und auch durchzusetzen.
Auch beim Konto "Asylsuchende: Verwaltungsaufwand und Sozialhilfe Kantone" geht die Sache finanziell schlecht auf. In den Jahren 2007 und 2008 waren die Ausgaben etwa gleich hoch, nämlich rund 517 Millionen Franken. Für das Jahr 2009 wurden nun 406 Millionen Franken budgetiert. Jetzt werden weitere 25 Millionen Franken verlangt, um die Zusatzkosten im Betreuungsbereich abzugelten. Trotz neuer Asylgesetzgebung und anderen Verteilmechanismen geht die Sache nicht auf, was Sie den dargelegten Zahlen unschwer entnehmen können. Es scheint uns auch möglich zu sein, dass mit entsprechendem Einsatz das Steuer noch herumgerissen und durch entsprechende Massnahmen die Zahl der Gesuche vermindert werden kann.
Mit dem Nachtrag Ib haben wir den ganzen Spielraum, den uns die Schuldenbremse gibt, genutzt. Wenn nun auch die Einnahmenseite, welche insbesondere bei der Verrechnungssteuer als unsicher zu bezeichnen ist, wegbricht, dann hat es weder Platz für einen Nachtragskredit II noch für ein Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe. Wenn die Volkswirtschaftsministerin jetzt schon in Interviews sagt, dass die Schuldenbremse für sie nicht sakrosankt sei, sondern dass man sie quasi ausser Kraft setzen könne, dann läuten bei uns die Alarmglocken. Immerhin erwarten wir dann zu einem solchen dritten Programm den Bericht des Bundesrates über die Wirkung der ersten beiden Pakete, so, wie dies das Parlament mittels eines entsprechenden Bundesbeschlusses verlangt hat. Deshalb stehen wir diesen Nachtragskreditbegehren kritisch oder ablehnend gegenüber. Mindestens die rund 52 Millionen Franken im Asylbereich hätte man in zeitlicher Hinsicht auch mit dem Nachtragskredit II beantragen können. Damit wäre auch aufgezeigt worden, dass der Bundesrat in diesem Bereich grundsätzlich sparwillig ist.
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