Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-06-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-05
Wortprotokoll
Die Teilzeitarbeit, die verlangt wird, ist nur eines von vielen Elementen einer modernen, einer attraktiven und einer wettbewerbsfähigen Personalpolitik. Ebenso wichtig sind aktuelle Bestimmungen, z. B. diejenigen über flexible Arbeitszeitmodelle, über Telearbeit, über die Jahresarbeitszeit, über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, über den Vaterschaftsurlaub oder das Jobsharing. Das alles verdient genauso viel Beachtung. Die meisten dieser Elemente haben wir in der Bundesverwaltung eingeführt. Aus den Befragungen unseres Personals geht hervor, dass von allen Indikatoren die Arbeitszeit die höchste Punktzahl erreicht; es ist also ein wichtiges Anliegen für unsere Mitarbeitenden.
Das heutige System ist sehr flexibel, und das betrachten wir als einen Vorteil. Für die Festlegung von Arbeitszeitmodellen ist jeweils die Verwaltungseinheit zuständig. Bekanntlich haben verschiedene Verwaltungseinheiten ganz unterschiedliche Aufgaben, die zum Teil auch mit unterschiedlichen Arbeitszeiten verbunden sind. Denken Sie an den Zoll oder an die Grenzwacht; dies gegenüber repetitiven Tätigkeiten, die man in Blockarbeitszeiten erledigen kann. Nicht zuletzt steigt der Anteil der Bundesangestellten, die eine Teilzeitstelle von weniger als 90 Stellenprozenten haben, von Jahr zu Jahr an. Ende Januar 2008, also vor gut einem Jahr, belief er sich auf 21,5 Prozent. Zudem eignet sich die Ausgleichskasse des Kantons Jura - natürlich bei allem Respekt vor dem Kanton Jura -, die weniger als 90 Angestellte hat, nicht für den Vergleich mit der Bundesverwaltung mit ihren 32 500 Leuten, die über die ganze Schweiz verteilt sind und eben auch ganz unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Bundesrat ist daran, regelmässig seine Personalpolitik und die Zweckmässigkeit der Bestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu beschliessen, so z. B. die Einführung des Vaterschaftsurlaubs, den wir seit dem 1. Januar dieses Jahres haben. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Revision des Bundespersonalgesetzes sind auch weitere solche Elemente vorgesehen.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.