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preparatory:AB 128984

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-05

Wortprotokoll

Ich glaube, man muss hier zwei Dinge klarstellen. Zum Ersten kann ich die Volumina, die hier von Herrn Fehr beschworen werden, in keiner Art und Weise nachvollziehen; darum geht es überhaupt nicht. Zum Zweiten muss ich auch Herrn Wandfluh sagen: Der Antrag ist an sich klar definiert. Er bezieht sich nämlich auf Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 2 bis 6 und damit tatsächlich nur auf das Gesundheitswesen. Hier geht es um das Verbot der freiwilligen Besteuerung, und dieses Verbot betrifft gemäss dem Antrag der Minderheit eben diese Leistungen im Gesundheitswesen. Es wird unter anderem und vor allem argumentiert, dass hier eben vor allem der Markt zu wenig spiele und der Leistungserbringer deshalb nicht gezwungen sei, seine Leistung einer nichtsteuerpflichtigen Person gegenüber ohne Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Das ist, kurz gesagt, der Hintergrund. [PAGE 1079]

Der Bundesrat kann diese Bedenken nicht teilen. Wenn der Markt nicht genügend spielt, dann gibt es für den Leistungserbringer keinen Grund, auf dem Preis, den er für eine Leistung verlangen kann, die Mehrwertsteuer zu erheben und abzurechnen, wenn er genau den gleichen Preis auch ohne Abrechnung der Mehrwertsteuer verlangen kann. Aus diesem Grund scheint uns diese Ergänzung einfach in erster Linie eine unnötige Einschränkung des Optionsrechtes zu sein. Schon aus diesem Grund lehnt der Bundesrat diesen Minderheitsantrag ab.