Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-06-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-05
Wortprotokoll
Ich wurde aufgefordert, die Praxis des Bundesrates zu schildern. (Akten fallen vom Tisch) Sie bleibt bestehen, auch wenn die Akten fallen. Es ist nämlich die Absicht des Bundesrates, die heute in diesem Bereich geltende Praxis weiterzuführen.
Diese Praxis ist die folgende:
1. Subventionen, die an Forschungs- und Bildungsinstitute gehen, führen zu einer Vorsteuerabzugskürzung beim Empfänger, wie übrigens alle anderen Subventionen auch.
2. Werden die Subventionen innerhalb einer Forschungskooperation weitergeleitet, dann führt dies nur beim letzten Empfänger zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs.
3. Leistungen, die innerhalb solcher Forschungskooperationen erbracht werden, sind von der Steuer ausgenommen, wenn die Mitglieder der Forschungskooperation öffentliche Einrichtungen sind und, weil sie öffentliche Einrichtungen sind, als Gemeinwesen behandelt werden.
4. Spenden führen bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen nie zu einer Vorsteuerabzugskürzung. Diese Änderung haben Sie ja neu aufgenommen, sie ist unbestritten. Sie gilt [PAGE 1077] aber natürlich für alle Spenden, auch für solche an andere Empfänger.
Wenn wir die heutige Praxis unverändert fortführen wollen, scheint es eigentlich gegeben, dass das Gesetz nicht geändert wird.
Ich begrüsse und unterstütze deshalb den Antrag Ihrer Kommission, in Artikel 18 Absatz 2 die Buchstaben abis und ater zu streichen.