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Spuhler Peter · Nationalrat · 2001-06-20

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Als Berichterstatter der WAK möchte ich Sie über die Entscheidungen unserer Kommission informieren. Die Parlamentarische Initiative Zisyadis, "Anerkennung für gemeinnützige Arbeit", stützt sich auf Artikel 160 Absatz 1 Bundesverfassung sowie auf Artikel 21bis Geschäftsverkehrsgesetz.

Der Initiant will, dass für die gemeinnützige Vereinsarbeit ein rechtlicher Status geschaffen wird. Die Initiative umfasst folgende Elemente:

"1. die Möglichkeit von Urlaub zur Wahrnehmung von Vertretungspflichten;

2. die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs;

3. ein System der sozialen Sicherheit für in Vereinen ehrenamtlich tätige Personen;

4. einen Steuerabzug persönlicher Aufwendungen für gemeinnützige Arbeit;

5. einen Steuerabzug für Unternehmen von Kosten, die diesen durch Personal entstehen, dem sie für gemeinnützige Arbeit Urlaub zur Wahrung von Vertretungspflichten oder Bildungsurlaub gewähren.

Die Schaffung eines rechtlichen Status für die Vereinsarbeit zielt darauf ab, dem Vereinsleben eine grössere Bedeutung beizumessen."

Die Diskussion in der Kommission pro und kontra Initiative wurde mit folgenden Argumenten geführt: Der Initiant und eine Minderheit der Kommission haben unter folgendem Blickwinkel fünf Elemente herauskristallisiert, für die ein rechtlicher Status geschaffen werden soll.

1. Einführung eines Urlaubes von maximal zwölf Tagen, der es den Verantwortlichen und Vertretern von Vereinen erlaubt, ihren Verein in grösseren öffentlichen Gremien zu vertreten;

2. Einführung eines Bildungsurlaubes von sechs Tagen. Diese Festlegung soll ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern ermöglichen, sich im Hinblick auf ihre gemeinnützige Tätigkeit weiterzubilden;

3. die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden bei der Ausübung ihrer Vereinstätigkeit im Rahmen der Gesetzgebung zur Unfallversicherung gegen Unfälle versichert;

4. die aus eigenen Mitteln stammenden Auslagen der ehrenamtlichen Mitarbeit, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen, werden berücksichtigt;

5. das Ehrenamt erhält einen höheren Stellenwert, ohne dass den Unternehmen, die ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen, daraus Nachteile erwachsen. [PAGE 866]

Die Gegenargumente zielen vor allem auf folgende Punkte:

Erstens würden solche Massnahmen die eigentliche Natur der Freiwilligkeit untergraben. Die Freiwilligen, welche sich bisher ohne Entgelt engagiert haben, würden sich überlegen, welches für sie die lukrativsten Einsätze wären. Ein Kosten-Nutzen-Denken wäre also die Folge. In der Kommission wurde auch eine vor kurzem durchgeführte Studie der Universität Zürich erwähnt, die zum Schluss kommt, dass finanzielle Anreize die eigentliche Motivation der Freiwilligen untergraben.

Zweitens kann man sich folgende Frage stellen: Hätte nicht jede Freiwilligkeit notwendigerweise indirekt positive Auswirkungen für die Allgemeinheit? Gewisse Vereine treten für Gruppeninteressen von Personen ein, deren Aktivitäten dem Interesse der Mehrheit gar zuwiderlaufen können.

Drittens ist zu bedenken, dass Vereine keine öffentlichen Güter herstellen. Daher besteht auch kein ausreichender Grund für staatliche Eingriffe.

Im Weiteren wurde ausführlich die Gefahr des Missbrauchs diskutiert. Die Mehrheit der Kommission ist sich der Verdienste der Vereinsarbeit durchaus bewusst, ist aber der Meinung, dass die Initiative nicht den geeigneten Weg einschlägt, um der Freiwilligenarbeit Anerkennung zu verschaffen. Vor allem ist sie gegen die vom Initianten vorgeschlagene Möglichkeit, Urlaube zur Wahrnehmung von Vertretungspflichten sowie Bildungsurlaube zu gewähren, weil dies den Betrieb eines Unternehmens allzu stark beeinträchtigen würde. Selbst wenn den Unternehmen ein Steuerabzug für die Urlaube gewährt würde - wie in der Initiative vorgeschlagen -, hätte dies zusätzliche Kosten zur Folge, die den Unternehmen nicht aufgebürdet werden können. Die Kommissionsmehrheit bedauert zudem, dass die Initiative nicht deutlich macht, welche Form der Freiwilligenarbeit zu unterstützen ist.

Als Resultat dieser Diskussion beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Das Postulat 01.3004 wurde mit 15 zu 9 Stimmen ebenfalls verworfen.