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AB 129026

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte dieses Mehrwertsteuergesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzen; das ist unsere erklärte Absicht. Ich glaube, die Voraussetzungen dazu sind jetzt gut. Sie haben mit der heutigen Gesetzesberatung alle Differenzen, mit einer Ausnahme, bereinigt. Ich zweifle eigentlich nicht daran, dass sich der Ständerat bei dieser Differenz, die sich ja praktisch in der Erstberatung schon aufgelöst hat, Ihrem Rat anschliessen wird und dass wir am Ende dieser Session ein neues Mehrwertsteuergesetz haben werden. Danach bleiben drei Monate Zeit für die Ausübung des Referendumsrechts, das sind die Monate Juli, August und September; anschliessend bleiben weitere drei Monate, Oktober, November und Dezember, um die entsprechenden Verordnungen vorzubereiten und in Kraft zu setzen. Ich glaube, dieses Terrain ist gut präpariert, obschon ich sagen muss, dass wir [PAGE 1082] wissen - die Vorarbeiten sind schon im Gang -, dass es eine Parforceleistung braucht, um dieses völlig neue Gesetz dann in der Tat auch am 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.

Im September 2009 wird eine Volksabstimmung über die Finanzierung der Invalidenversicherung stattfinden. Im Zusammenhang mit dieser Volksabstimmung hat es Diskussionen gegeben, weil das Parlament das Inkrafttreten ins Gesetz geschrieben hat. Kaum war dieses Gesetz verabschiedet, traten konjunkturelle Phänomene auf, die es angezeigt erscheinen liessen, über die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Invalidenversicherung noch einmal zu diskutieren. Damit waren wir gebunden. Der Bundesrat kann dieses Gesetz nicht ändern; er muss es deshalb so zur Abstimmung bringen. Wenn nun die Vorlage in dieser Volksabstimmung angenommen wird und die IV-Sanierung in diesem Sinne auf den 1. Januar 2010 stattfinden kann, dann ist das insofern glücklich, als dann beide Revisionen zusammen stattfinden können. Wenn aber die Volksabstimmung im September negativ verläuft, sollte man die Möglichkeit für eine Lagebeurteilung haben. In diesem Sinne, in Anlehnung an die frühere ständige Praxis wäre es eben richtig, wenn der Bundesrat die Möglichkeit erhielte, das Inkraftsetzen festzulegen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und damit das Inkraftsetzen eben in die Hände, in die Entscheidungsgewalt des Bundesrates zu legen.