Baader Caspar · Nationalrat · 2009-03-18
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit beantrage ich, dass nebst den Anwälten, die gemäss Entwurf, Artikel 73 Absatz 3, nicht zur Herausgabe von Dokumenten usw. gezwungen werden können, auch gewisse vom Berufsgeheimnis nicht geschützte Personen von der Auskunfts- und Offenlegungspflicht befreit werden.
Es geht hier insbesondere um die von den Steuerpflichtigen hinzugezogenen Vertrauenspersonen und Spezialisten, nämlich die Mehrwertsteuerberater, die Steuerexperten oder die Treuhänder. Sie werden wegen ihrer besonderen Fachkenntnisse beigezogen. Sie sind in Mehrwertsteuerfragen oft besser gebildet als Anwälte - das gebe ich auch als Anwalt gerne zu -, und es darf doch nicht sein, dass in einer solchen Situation die Anwälte, die weniger spezialisiert sind, vom Berufsgeheimnis geschützt werden und die echten Spezialisten in Mehrwertsteuerfragen nicht.
Diese Herausgabepflicht geht letztlich bis zur Beschlagnahmungsmöglichkeit via Polizei, und hier sind wir klar der Meinung, dass das zu weit geht. Warum? Die Pflicht zur Aktenherausgabe trifft den Steuerpflichtigen, und wenn die ESTV Unterlagen will, dann muss sie diese via Steuerpflichtigen besorgen und nicht direkt via die beauftragte Person. Und dann ist es Sache des Steuerpflichtigen, Buchhaltungen, Mehrwertsteuerabrechnungen, Deklarationen, Belege, Rechnungen usw. herauszugeben. Sollte eine Person sich weigern, diese Herausgabe zu machen, steht es im Ermessen der Steuerverwaltung, eine ermessensweise - selbstverständlich keine willkürliche, aber eine ermessensweise - Aufrechnung vorzunehmen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier in diesem speziellen Fall, bei der Mehrwertsteuer, in Anbetracht der besonderen Fachkenntnisse dieser von mir genannten Personen, die Minderheit zu unterstützen und auch diese Personen von der Auskunfts- und Offenlegungspflicht zu befreien.
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