Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21
Wortprotokoll
Der elektronische Geschäftsverkehr ist für uns alle, im Besonderen auch für die Wirtschaft, wichtig. Ein rechtssicherer und Vertrauen bildender Rahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr kann den Wirtschaftsstandort Schweiz durchaus stärken.
Zunächst möchte ich aber betonen, dass die allermeisten Rechtsgeschäfte bereits heute elektronisch abgewickelt werden können. Jedes Rechtsgeschäft, für welches das Gesetz nicht ausdrücklich Schriftlichkeit vorsieht, kann heute schon elektronisch abgeschlossen werden. Das gilt für die meisten Verträge: Kaufverträge, Mietverträge usw. Es gibt wenige Ausnahmen, beispielsweise Mietzinserhöhungen, Eheschliessungen oder Scheidungen. Letztlich werden diese aber auch nach dem neuen Bundesgesetz nicht elektronisch abgewickelt werden können.
Auch im Rahmen von E-Government wird es über kurz oder lang mehr und mehr Anwendungen geben, die eine Authentifizierung, d. h. also den Einsatz von sicheren digitalen Signaturen, erfordern. Eine Authentifizierung wird insbesondere für Angebote des geplanten Guichet virtuel wichtig sein, der als wesentliches Element auch interaktive Kommunikation sowie elektronische Transaktionen ermöglichen soll. Auch für verschiedene Projekte einzelner Amtsstellen, welche sich zurzeit in Realisierung befinden, wird sie wichtig sein.
Wir haben deshalb einerseits die Verordnung über Dienste der elektronischen Zertifizierung erlassen - sie ist seit über [PAGE 877] einem Jahr in Kraft -; andererseits werden wir Ihnen noch vor den Sommerferien den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die elektronische Signatur mit einer Botschaft zur Beratung unterbreiten.
Die Geschäftsaufgabe von Swisskey hat bei den interessierten Kreisen - da gehören auch wir, Politik und Verwaltung, dazu - eine gewisse Verunsicherung ausgelöst. Verträge aber, dies als Antwort an Herrn Cina, haben für öffentliche PKI-Dienste nicht bestanden. Über ein Rechtsverhältnis ist gesprochen worden, es gibt zwischen dem Bund und Swisskey aber keine Verträge dieser Art, sodass der Bund keine Rückgriffsmöglichkeiten hat. Das teilweise verlorene Vertrauen der bisherigen Kundinnen und Kunden von Swisskey und auch von künftigen Nutzern dieser neuen Technologien muss wiederhergestellt und gestärkt werden, da sind wir mit dem Interpellanten und den Votantinnen und Votanten einverstanden.
Wir teilen also diese Besorgnis, glauben aber nicht, dass die E-Zukunft in der Schweiz durch die Geschäftsaufgabe von Swisskey ernsthaft in Gefahr wäre. Wir glauben dies aus verschiedenen Gründen nicht: Obschon die Anforderungen an Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten aus Sicherheitsgründen hoch sein müssen und der Markt für qualifizierte Zertifikate in der Schweiz noch relativ klein ist, ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz eine flächendeckende Public-Key-Infrastruktur von Privaten betrieben werden kann.
Dies ist so, weil die Anwendungen für solche Zertifikate laufend ausgereifter werden und damit auch zahlenmässig zunehmen werden. Zudem gibt es in der Schweiz verschiedene Dienstleistungsunternehmen mit flächendeckenden Vertriebsnetzen für die Registrierung. Dies ist bei weitem die kostenintensivste und aufwendigste Aufgabe einer Anbieterin von Zertifizierungsdiensten. Die Wirtschaft hat sich bereits selber organisiert. Sie wird es auch weiterhin tun, indem sie für ihre geschlossenen Kundenbenutzergruppen eigene Systeme mit auf sie abgestimmten Sicherheitsanforderungen betreibt und betreiben wird.
Die E-Government-Projekte des Bundes, insbesondere also Guichet virtuel und E-Voting, sind zurzeit nicht gefährdet. Unter E-Voting versteht man übrigens nicht etwa elektronische Voten in Ihrem Rat. Die könnte man langfristig auch einführen, damit die Redezeit nicht überschritten wird, aber das ist noch nicht Teil unseres Projektes. Das E-Voting, welches tatsächlich unser Projekt ist, ist nicht gefährdet, da noch keine Transaktionen durchgeführt oder Verfügungen erlassen werden müssen. Aber sobald dies der Fall ist, wird eine funktionierende PKI natürlich unabdingbar sein.
Trotz dieser Ausgangslage stellt sich für den Staat die zentrale Frage, ob er in einem gesellschaftspolitisch so wichtigen und zukunftsträchtigen Bereich nicht selber eine aktive Rolle spielen muss, mit anderen Worten, ob er nicht im Sinne eines Service public diese PKI selbst betreiben oder digitale Identitäten herausgeben soll. Wir haben daher schon vor der Geschäftsaufgabe von Swisskey das EJPD damit beauftragt abzuklären, ob der Staat jedem Bürger oder gar jedem Einwohner eine digitale Identität abgeben soll. Die Abklärungen betreffen insbesondere die politische Wünschbarkeit und die rechtliche und organisatorische Machbarkeit. Wir prüfen auch, ob wir unter bestimmten Bedingungen selbst als Anbieter von Zertifizierungsdiensten auftreten sollen und ob wir uns z. B. der breit angelegten Trägerschaft öffentliche PKI (IG TOP) beteiligen sollen oder nicht. Diese Interessengemeinschaft TOP, das ist richtig gesagt worden, ist nicht nur eine Interessengemeinschaft der Wirtschaft, sondern eine der Privatwirtschaft, der Kantone und des Bundes. Der aktuelle Stand ist dort so, dass für den Weiterbetrieb von Swisskey kein Geld zur Verfügung gestellt wird, denn die Risikobereitschaft der Wirtschaft ist zu gering. Es stellt sich die Frage, ob ein Verein gegründet werden soll.
Die Prüfungskriterien für uns sind diejenigen, die Sie vorhin in der Debatte selber genannt haben. Wir sind durchaus der Meinung, dass es hier um eine Infrastruktur geht, die wir zu garantieren haben. Darin, so glaube ich, sind sich alle einig.
Die Frage ist aber, ob der Staat selbst investieren soll. Herr Neirynck ist der Meinung, wir hätten längst die Würfel werfen, den Rubikon überschreiten und uns in diese Schlacht stürzen sollen. Man kann dieser Auffassung sein. Falls aber die Aktivitäten gar je gewinnbringend sein sollten, werden Sie natürlich verlangen, alles wieder zu privatisieren und der Privatwirtschaft abzugeben. So ist das halt im Leben.
Aber wir wollen im Moment analysieren, in welchem Ausmass wir das tun können. Es gibt auch Zwischenlösungen. Es gäbe beispielsweise auch die Lösung, dass sich die Post engagieren würde. Wir könnten das in die Zielvorgaben, in den Leistungsauftrag für dieses Unternehmen, aufnehmen, das dem Bund gehört. Wir sind im Moment daran, diese Dinge zu überprüfen. Was immer wir Ihnen vorschlagen: Je aktiver der Staat sein wird, desto umstrittener wird diese Sache auch in diesem Parlament sein, auch wenn jetzt viele gefordert haben, wir sollten uns auch finanziell daran beteiligen.