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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2009-03-18

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-03-18

Wortprotokoll

Wie wir gehört haben, will die Minderheit Flückiger eine Entschädigung von 500 Franken pro Mehrwertsteuerabrechnung für die Steuerpflichtigen. An und für sich mag das wünschenswert sein, die Forderung steht aber völlig quer in der Landschaft. Wir haben bei den Steuern ein Selbstveranlagungssystem; das ist auch bei den direkten Steuern so. Damit ist verbunden, dass man auch den Aufwand in eigener Verantwortung selber zu tragen hat. Das gilt bei der jährlichen Steuererklärung von natürlichen Personen und auch von juristischen Personen. Dieser Grundsatz muss auch für die Mehrwertsteuer gelten. Wir alle wollen mit dieser Mehrwertsteuerrevision ja Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen erreichen, wir wollen diese auch für die KMU. Das setzen wir jetzt mit diesem Teil A auch um. Es kann allerdings nicht so weit gehen, dass die Steuerpflichtigen nicht mehr die ganze Steuer zu entrichten haben.

Auch die finanziellen Folgen dieses Antrages sind nicht tragbar. Es gibt jährlich über eine Million Mehrwertsteuerabrechnungen. Wenn diese Abrechnungen mit einer Provision von 500 Franken entschädigt werden, ergeben sich daraus rund 530 bis 540 Millionen Franken an Mindereinnahmen. Dies entspricht ungefähr 0,2 Mehrwertsteuerprozenten. Das ist nicht zu verkraften. Der Teil A dieser Mehrwertsteuergesetz-Revision wäre dann bei Weitem nicht mehr aufkommensneutral. Das wollen wir nicht, darum ist der Antrag der Minderheit Flückiger klar abzulehnen.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

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