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AB 129237

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Die SP will keine Steuergeschenke im Umfang von 50 bis über 100 Millionen Franken pro Jahr, die sich die Schweiz aufgrund der schweren Rezession nicht leisten kann. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen daher, beim heutigen Recht - gemäss Artikel 59 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes - zu bleiben und den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer, vertreten durch Frau Fässler, aus folgenden Gründen zu unterstützen:

1. Das Stichwort der Teuerung kann kaum als Argument eingesetzt werden, um eine massive Ausweitung der Anwendung der Saldosteuersatzmethode - von heute 3 Millionen Franken Umsatz pro Jahr auf Jahresumsätze von bis zu 5 Millionen Franken - zu verlangen. Wenn ich die Teuerung auf der Basis von 1995 aufrechne, beträgt sie heute rund 14 Prozent. Das würde lediglich eine Erhöhung auf eine Umsatzgrenze von 3,4 Millionen Franken legitimieren.

2. Diese Änderung kann auch nicht unter dem Stichwort der Vereinfachung verkauft werden, schon gar nicht, weil im Entwurf dann noch die kürzere Wechselfrist dazukommt, die Steueroptimierungen Hand bietet. Da Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 5 Millionen Franken nach Ansicht der Mehrheit kurzfristig frei wählen können, ob sie nach der Saldosteuersatzmethode oder effektiv abrechnen wollen, wird hier ein weiteres Steuergeschenk gemacht bzw. ein weiteres Steuerschlupfloch geöffnet. Die Folge dieser zweifachen Änderung im Gesetz - Erhöhung der Pauschalgrenze auf 5 Millionen Franken und kurzfristige Wechselmöglichkeit - ist nämlich die, dass in Jahren mit hohen Investitionen die Mehrwertsteuer detailliert, das heisst effektiv, abgerechnet wird, weil hohe Vorsteuerabzüge gemacht werden können, während sie in den übrigen Jahren zum Pauschalsatz abgerechnet wird; das ist eine reine Steueroptimierung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung rechnet mit Mehrwertsteuerausfällen von 30 bis 50 Millionen Franken. Nach Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes dürften es bis zu 130 Millionen Franken pro Jahr sein.

Ich bitte den Zweitrat, dieses Ausfallpotenzial in jedem Fall ganz genau zu überprüfen. Die bürgerliche Mehrheit hat bei der letzten Abstimmung heute Vormittag der Hotellerie ein Steuergeschenk von 150 Millionen Franken pro Jahr ab 2011 gemacht. Hier können Sie mindestens einen Teil davon gegenfinanzieren, indem Sie der Minderheit zustimmen.

Mit oder ohne Saldosteuersatzmethode führen die von diesem Antrag betroffenen Unternehmen eine präzise Buchhaltung, sei es aufgrund der Verpflichtung aus ihrer Rechtsform, sei es aufgrund des namhaften Umsatzes. Betriebe, die für ein oder mehrere Jahre von effektiver auf Saldosteuersatzabrechnung umstellen, verändern dadurch ihre Buchhaltungsmethodik nicht. Sie wollen die Entwicklung der Kostenträger und Kostenstellen sowie ihres Vorsteuervolumens zu jeder Zeit genauso detailliert belegen und verfolgen wie vorher. Vereinfacht wird lediglich die Mehrwertsteuerabrechnung selbst. Ich kann aus Erfahrung sprechen: Ich habe ein Advokaturbüro und habe zeitweise mit, zeitweise ohne Saldosteuer abgerechnet.

Die SP-Fraktion bittet Sie wegen der Steuergeschenke, die bis zu 130 Millionen Franken pro Jahr betragen können, und wegen des fehlenden Handlungsbedarfs in dieser Sache, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.