Lexipedia

preparatory:AB 129238

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-18

Wortprotokoll

Etwa ein Drittel aller Mehrwertsteuerpflichtigen - das sind 320 000 Pflichtige - rechnet heute mit Saldosteuersätzen ab. Dies sind rund 40 Prozent aller Steuerpflichtigen, die sich unterhalb der gesetzlichen Limite befinden. Dieser Abrechnungsmodus - es ist schon gesagt worden - erfreut sich sehr grosser Beliebtheit. Beliebt ist diese Methode vor allem deshalb, weil der administrative Aufwand für die Steuerpflichtigen eben viel geringer ist als bei der effektiven Abrechnungsmethode.

Aber auch für uns in der Steuerverwaltung hat das sehr viele Vorteile. Die Steuerverwaltung hat ein Interesse an möglichst vielen Steuerpflichtigen, die mit Saldosteuersätzen abrechnen. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereiches würden nun zusätzlich rund 16 000 Steuerpflichtige künftig die Möglichkeit erhalten, mit Saldosteuersätzen abzurechnen. Wir haben auch berechnet, was an Steuerausfällen anfallen könnte, und sind, Frau Nationalrätin Kiener Nellen, bei Weitem nicht auf den von Ihnen berechneten Betrag gekommen - ich weiss nicht, wie Sie auf 130 Millionen Franken kommen. Aufgrund des Antrages der Mehrheit, den wir jetzt behandeln, werden es maximal 20 Millionen Franken sein. Das muss ich klarstellen, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in der Botschaft vorgeschlagen, die Umsatzlimite auf 5 Millionen Franken und die Steuerzahllastlimite auf 100 000 Franken anzuheben; das ergäbe dann eben im schlimmsten Fall einen Betrag von gegen 20 Millionen Franken, dafür aber sehr viele Vereinfachungen.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.