Stöckli Hans · Nationalrat · 2009-03-18
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ist auch nach dem Votum von Herrn Zisyadis für Eintreten auf die Vorlage, welche die Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Zuwendungen an politische Parteien gesetzlich regelt, und zwar sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuern.
Zweifelsohne kommt den politischen Parteien in unserer Demokratie eine grosse Bedeutung zu. Im Gegensatz zu den Gewerkschaften, Vereinen und anderen organisatorischen Bewegungen, Herr Zisyadis, sind die Parteien seit 1999 in Artikel 137 der Bundesverfassung auch expressis verbis genannt. Sie haben sogar eine Aufgabe erhalten: Sie müssen nämlich an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitwirken.
Aber diese Umschreibung ist zu kurz. Ohne die politischen Parteien würde unsere Konkordanz- und Proporzdemokratie nicht funktionieren. Jährlich werden auf eidgenössischer, kommunaler und kantonaler Ebene zahlreiche Abstimmungen und Wahlen durchgeführt, welche ohne das aktive Mitwirken der politischen Parteien nicht stattfinden könnten. Die Parteien sind verantwortlich für die Selektion von Personal für die Exekutiven und auch für die Gerichte in unserem Land. Ihr Status ist äusserst bescheiden, die Leistungen des Staates an die Parteien sind es ebenfalls. Demnach ist es gerechtfertigt, dass nun auf eidgenössischer Ebene einheitlich geregelt wird, was bereits in 15 Kantonen zulässig ist und was in 15 Kantonen funktioniert und was in 15 Kantonen auch dazu beiträgt, dass die Parteien eine Bedeutung erhalten, welche den Aufgaben entspricht.
Aber - und da finden wir uns dann mit den Überlegungen von Herrn Zisyadis - die SP macht die Abzugsfähigkeit abhängig von der Voraussetzung, dass nur diejenigen Zuwendungen und Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können, welche auch öffentlich bekanntgegeben werden. Es ist für das Funktionieren unseres Milizsystems auch von zentraler Bedeutung, dass klar offengelegt wird, wer welcher Partei welche Beiträge zukommen lässt. Ein demokratischer Entscheid ist nicht käuflich, aber ohne Ressourcen an Geld, Zeit, Menschen, Werbeflächen, Medienpräsenz kann auch in unserer direkten Demokratie kein Staat gemacht werden. Gute Ideen, Stellungnahmen, Positionen müssen hart erarbeitet und erstritten werden. Hernach gilt es, sie in der richtigen Form und in den richtigen Gefässen zu transportieren und zu verbreiten. Dafür braucht es Ressourcen.
Nicht alle Parteien haben denselben Zugang zu privaten Mitteln. Trotzdem verlangen wir nicht, dass es zu Ausgleichsmechanismen unter den Parteien kommt. Aber wir müssen verlangen, dass offengelegt wird, von wem und weshalb eine Partei finanzielle Beiträge erhält. Wir setzen uns für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung ein, und wenn dann noch steuerliche Vorteile eingeräumt werden, ist die Offenlegungspflicht Bürgerpflicht. In diesem Zusammenhang sei auch über den Bericht der OECD über die Wahlen 2007 erinnert, in welchem eben die Schweiz aufgefordert wird, die Parteienfinanzierung offenzulegen.
Es ist ein Gebot der Stunde, jetzt mit der Legiferierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auch die Offenlegung zu regeln. Der Bundesrat stellt die Frage, ob eine solche Offenlegung den verfassungsmässigen Schutz der Privatsphäre gemäss Artikel 13 der Bundesverfassung nicht verletzen könnte. Da haben wir keine Bedenken. Niemand ist verpflichtet, Beiträge an Parteien zu entrichten, und niemand ist verpflichtet, diese Beiträge dann auch steuerlich privilegiert behandeln zu lassen.
Hinsichtlich der Höhe des abzugsfähigen Betrages wird die SP-Fraktion zwischen der Minderheit II (Gross) - 10 Prozent und maximal 20 000 Franken - und dem Einzelantrag Nordmann entscheiden. Sollte sich wider Erwarten die Mehrheit des Nationalrates gegen die Voraussetzung der Offenlegungspflicht entscheiden, wird die Mehrheit der SP-Fraktion im besten Fall den Antrag des Bundesrates unterstützen.
Die SP-Fraktion lädt Sie ein, einen weiteren Entscheid in Richtung Transparenz zu fällen. Letzte Woche sendete die Mehrheit dieses Rates, als sie der parlamentarischen Initiative Freysinger 07.467 betreffend Offenlegung der Einkünfte aus Interessenbindungen Folge gegeben hat, bereits entsprechende Signale. Heute können wir die nächsten in diese Richtung senden.