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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2009-03-11

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich schätze die Arbeit von Vereinen hoch ein. Das Engagement - fast immer ehrenamtlich - ist immens. Die Verdienste in den Bereichen Bildung, Integration, Prävention usw. sind gross. Daher bin ich selbstverständlich gegen eine generelle Unterstellung der Vereinsleistungen unter die Mehrwertsteuer. Aber dies ist auch ohne diesen Minderheitsantrag gewährleistet. Wie schon ausgeführt wurde, haben wir von der Verwaltung einen Vorschlag bekommen, wie man das Problem der Vereine aufnehmen könnte. Was haben wir gemacht?

1. Spenden - dazu gehören Passivmitgliederbeiträge und Ähnliches, was man an Vereine abliefert, ohne dafür irgendeine Gegenleistung zu wollen - sind gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe d, wo die Spenden aufgeführt sind, nicht mehrwertsteuerpflichtig, da sie nicht als Entgelte gelten. Passivmitgliederbeiträge sind also dort geregelt.

2. In Artikel 10 Absatz 2 hat die Kommission einen Buchstaben c eingeführt. Dort wird festgehalten, wer von der Steuerpflicht befreit wird. Wir haben festgehalten, es seien insgesamt nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen, deren Umsatz unter einer gewissen Grenze liegt, wir nennen 300 000 Franken. Es gibt hier also eine Befreiung, wenn man unter dieser Umsatzgrenze ist.

3. Die Kommission hat in Artikel 21 bei den Steuerausnahmen in Absatz 2 Ziffer 13 beigefügt: "Leistungen, die nichtgewinnstrebige Einrichtungen mit ... philanthropischer, ökologischer, sportlicher, kultureller oder staatsbürgerlicher Zielsetzung ihren Mitgliedern gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag erbringen". Das ist unter den Steuerausnahmen aufgeführt, dort sind die Mitgliederbeiträge mit drin.

Der Unterschied zum Antrag der Minderheit Darbellay liegt nur in der Frage des Vorsteuerabzugs. Wenn Sie es für Ihre Vereine nicht noch komplizierter machen wollen, als es schon ist, müssen Sie diesen Antrag ablehnen, weil es sonst zu einer Verkomplizierung des Vorsteuerabzugs bzw. der Kürzung des Vorsteuerabzugs käme.

Wir sind den Anliegen dieser Vereine sehr weit entgegengekommen. Ich möchte mich für einmal auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Kommission für dieses Entgegenkommen bedanken. Mit dem Antrag Darbellay würden wir aber einen Schritt zu weit gehen; dieser Schritt ist aus meiner Sicht nicht nötig.