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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2009-03-11

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte Absatz 4 schnell vorlesen, damit allen klar ist, worum es geht - es geht um 100 Millionen Franken, es ist also keine Bagatelle, die hier beraten wird -: "Tritt eine steuerpflichtige Person Forderungen aus ihrem Unternehmen an Dritte ab, so haften diese subsidiär mit der steuerpflichtigen Person für die mit den Forderungen mitzedierte Mehrwertsteuer." Es geht hier also aus Sicht der Verwaltung um eine zentrale Inkassobestimmung: Wie kommt man zu den Steuern, die einem gehören? Ich habe einleitend gesagt: Wir reden hier von einem grossen Betrag, nämlich ungefähr 100 Millionen Franken, den man nicht einnimmt oder einnimmt, je nachdem, ob man Absatz 4 streicht, wie es die Mehrheit will, oder ob man ihn drinlässt, wie es der Bundesrat und die Minderheit wollen.

Ich habe in meinem Eintretensvotum gesagt, dass von der Mehrheit einige markante Steuerschlupflöcher in diese Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes gestrickt worden seien. Das hier ist eines der grossen Schlupflöcher. Dritte, an die Forderungen abgetreten werden können, sind eben in der Regel Banken - es sind nicht irgendwelche Leute, sondern es sind die Banken, mit denen eine Firma Geschäfte treibt. Es wird also eine Forderung an die Bank abgetreten, und nun ist die Frage die: Soll der Staat nur auf das Unternehmen Zugriff haben, wenn er die Steuern holen will, die ihm gehören? Oder soll er sie, wenn sie dort eben nicht mehr zu holen sind, weil die Forderung abgetreten wurde, beim Dritten, also bei der Bank, holen, an welche die Forderung abgetreten wurde?

Jetzt muss man doch daran erinnern, dass dieses Geld, von dem wir hier reden, von vornherein dem Staat gehört. Die Mehrwertsteuer, die in einem Verkaufspreis inbegriffen ist, gehört nicht dem Verkäufer; sie gehört immer dem Staat. Und wenn eine Forderung abgetreten wird, dann wird an den Dritten, also an die Bank, ein Guthaben des Staates abgetreten. Wenn wir hier darauf verzichten, die Bank genauso wie das steuerpflichtige Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, so leisten wir hier der Steuervermeidung Vorschub. Es ist eine klassische Methode, um sich der Steuerpflicht zu entziehen.

Darum sind wir mit dem Bundesrat der Meinung, dass man dieses Steuerschlupfloch nicht schaffen darf, dass man hier sauber legiferieren muss, dass dem Staat gehört, was ihm zusteht, und dass er die Möglichkeit haben muss, im Falle von Forderungsabtretungen seinen Anteil an der Forderung zu beziehen. Sonst wird es die Bank sein, die ihre Ansprüche befriedigen kann, sie wird sich entsprechend absichern, und der Staat ist einmal mehr derjenige, der in die Röhre gucken muss.

Das soll hier vermieden werden, und darum bitte ich Sie, unserer Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.