Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2009-03-11
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Die von Herrn Bundesrat Merz angekündigte fundamentale Reform der Mehrwertsteuer findet nicht in Teil A statt, den wir heute beraten, sondern in Teil B, den wir nicht beraten. In Teil B ist der revolutionäre Einheitssatz untergebracht; in Teil B sind die grossen Vereinfachungen untergebracht, also die Abschaffung wichtiger Ausnahmen; in diesen Teil B hat die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben auch ihre drei wichtigsten Forderungen verschoben, die insgesamt zu einem Steuerausfall von 1,5 Milliarden Franken führen würden.
Nun ist das Problem von Teil B folgendes: Er ist nicht, wie man meinen könnte, auf Eis gelegt; Teil B ist klinisch tot. Teil B wird gar nie kommen, weil der politische Widerstand dagegen viel zu gross ist. Lesen Sie dazu die Vernehmlassungen; die Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben waren dabei, als die Hearings durchgeführt wurden. Der Gegenwind ist derart stark, Herr Bundesrat, dass Teil B flachliegt wie die Wälder nach dem Sturm Lothar.
Nach allem, was wir in der Kommission gehört haben, ist Teil A in der vorliegenden Form einer Totalrevision aber nur als Totalrevision konzipiert, weil es einen Teil B gibt. Weil Teil B aber politisch tot ist, macht es keinen Sinn mehr, Teil A als Totalrevision aufzuziehen. Angebracht wäre eine Teilrevision. Was hier betrieben wird, ist darum ein politisches Falschspiel. Die versprochenen grossen Vereinfachungen gibt es gar nicht; das sagen sogar die Kantone in ihren Vernehmlassungsantworten.
Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen, um Ihnen zu zeigen, wie untauglich diese Übung ist. Auf der letzten Seite des von der Verwaltung verfassten Berichtes "Problemanalyse" lese ich zum Beispiel Folgendes: "Einen Überblick darüber, in welchem Umfang die von den steuerpflichtigen Unternehmen als risikobehaftet bezeichneten Problemfelder durch die Umsetzung der Teile A und B der Mehrwertsteuerreform entschärft werden, gibt Abbildung 8 in der Botschaft auf Seite 7077." Wenn man dann auf Seite 7077 nachschaut, ist dort von Teil A überhaupt nicht die Rede. Das heisst, alle Probleme, die auf dem Weg der Gesetzgebung gelöst werden sollten, sind in Teil B, und der ist, wie ich schon sagte, klinisch tot.
Weiter lese ich in der Botschaft, ein anderes Problem seien die Abgrenzungsfälle wegen der verschiedenen Steuersätze. Wenn die Kommissionsmehrheit folgerichtig politisieren würde, hätte sie den Sondersatz für die Hotellerie nicht verlängert. Sie hat ihn aber um drei Jahre verlängert, das heisst, sie hat das Problem nicht gelöst, sondern sie hat das Problem in die Länge gezogen.
Ich lese in der Problemanalyse der Verwaltung, es gebe im Mehrwertsteuergesetz zahlreiche systemwidrige Steuerbefreiungen. Man müsste nun annehmen, dass diese systemwidrigen Steuerbefreiungen beseitigt worden seien. Sie sind aber nicht beseitigt worden. Statt dass sie in Artikel 18 stehen, wie im bisherigen Gesetz, sind sie einfach in Artikel 21 des revidierten Gesetzes verschoben worden.
Diese Totalrevision ist eben nichts anderes als eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. 40 Prozent aller Vollzugsprobleme bestehen in den Nachbelastungen wegen Umsatzdifferenzen. Das ändern wir aber mit dieser Gesetzesrevision überhaupt nicht. Ich wiederhole: Es ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Was man machen müsste, hat uns die Verwaltung in ihrer Problemanalyse nahegelegt. Sie schreibt nämlich: "Die nachhaltigsten Verbesserungen der heutigen Situation lassen sich mittels gezielter Änderungen des Gesetzes erreichen." Gezielte Änderungen macht man aber nicht mit einer Totalrevision, die macht man mit einer Teilrevision.
Warum gibt es trotzdem eine Totalrevision? Schauen Sie unter den Strich, dort finden Sie des Rätsels Lösung: Es geht um den Steuerausfall von 450 Millionen Franken pro Jahr, den sich die Mehrheit hier zurechtgelegt hat, um die neuen Schlupflöcher, die sie ins Gesetz gestrickt hat. Dazu kommt ein bisschen mehr Staat und ein bisschen weniger Eigenverantwortung, weil man bei der Steuerverwaltung dreissig Stellen neu schaffen muss, um die Verkomplizierungen, die hier geschaffen wurden, auch effektiv bewältigen zu können. Das ist der Inhalt dieser Totalrevision.
Ich bitte Sie, sie zurückzuweisen und somit dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen. Schicken Sie das Ganze zugunsten einer Teilrevision zurück!