Müller Philipp · Nationalrat · 2009-03-11
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Zum Baueigenverbrauch: Es klingt jetzt von jener Seite, die die Besteuerung des Baueigenverbrauchs beibehalten möchte, so, als hätten wir mit dem neuen Gesetz, mit der Abschaffung der Besteuerung des Baueigenverbrauchs, die Sie hoffentlich beschliessen, eine Wettbewerbsverzerrung. Die Wettbewerbsverzerrung haben wir aber heute, im geltenden Recht.
Sie müssen sich vorstellen, was im Bereich des Baueigenverbrauchs gemäss dem geltenden Gesetz passiert: Als Generalbauunternehmer habe ich Rechnungen zu bezahlen, die mit der Mehrwertsteuer belastet sind. Die kommen in eine Kolonne. Auf der rechten Seite muss ich sämtliche Umsätze auflisten. Das gibt im Saldo null, weil die Rechnungen, die ich als Umsatz deklariere, auf der anderen Seite zu Vorsteuerabzügen berechtigen.
Nun kommt beim geltenden Recht die Wettbewerbsverzerrung ins Spiel. Wenn ich als professioneller Bauherr mit Mehrwertsteuerpflicht baue, dann kann ich die Vorsteuer unter Umständen nicht abziehen, wenn es sich um Firmen handelt, die für mich arbeiten und die nicht der Mehrwertsteuer unterstellt sind, weil sie die Limite von 75 000 Franken nicht erreichen. Das gilt beispielsweise für Einmannbetriebe im Bereich von Reinigung oder Abdichtungen. Ich kann die Vorsteuer nur für 2,4 Prozent im Bereich von Bauwasser abziehen. Aber auf der anderen Seite muss ich als professioneller Bauherr dann auf die Differenz 7,6 Prozent Umsatzsteuer bezahlen, sei es bei der Kittfuge, sei es beim Reinigen, sei es beim Wasser. Der private Bauherr kennt keinen Baueigenverbrauch. Er kann billiger einkaufen. Das Bauwasser, Kittfugenabdichtungen, alle Umsätze, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, kann er günstiger einkaufen. Das führt unter dem Strich mit der heutigen Gesetzgebung zu einer krassen Benachteiligung der professionellen Bauherren gegenüber den privaten Bauherren. Das ist die eigentliche Wettbewerbsverzerrung, und diese wird jetzt eliminiert.
Noch etwas zu den Mindereinnahmen: Es ist mir unverständlich, wie man, wenn die Verwaltung - die ja weiss Gott kein Interesse daran hat, die Zahlen zu schönen - von 30 bis 35 Millionen Franken Mindereinnahmen spricht, mit Berechnungen auf das Drei- bis Vierfache kommt. Das ist mir unverständlich. Wir dürfen davon ausgehen, dass die Verwaltung sehr wohl weiss, wovon sie spricht, und nicht Freude daran hat, Mindereinnahmen zu schönen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Besteuerung des Baueigenverbrauchs abzuschaffen, das heisst, der Kommission zu folgen, die das mit 17 zu 8 Stimmen beantragt.