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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-02-27

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Dass die Mehrheit diese Initiative ablehnt, kann ich mir nur mit einem Reflex erklären, gewissermassen dem Reflex "Wo Jo Lang draufsteht, muss Armeeabschaffung drin sein". Ich gebe gerne zu, dass ich als Vertreter der Militärjustiz hier gewissermassen eigene Interessen mit vertrete, und ich muss Ihnen sagen, dass dieser Reflex hier falsch ist. Der Vorstoss von Herrn Lang, der von Herrn Vischer vertreten wird, will nicht die Abschaffung der Militärjustiz erreichen. Ich muss Ihnen sagen, dass eher das Gegenteil der Fall ist. Die Militärjustiz ist umstritten, und wir können lange darüber diskutieren, ob es sie braucht oder nicht. Unabhängig davon ist aber anerkannt, dass die Militärjustiz als Fachgericht Sinn macht. Sie ist ein Fachgericht, das Fachpersonen beurteilt, nämlich in diesem Falle Angehörige der Armee. Genau gleich, wie das Mietgericht für die Beurteilung von mietrechtlichen Streitigkeiten Sinn macht oder das Arbeitsgericht als Instanz, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten beurteilt, Sinn macht, macht die Militärjustiz, wenn wir ihr einen Sinn zumessen, Sinn als Fachgericht, das Angehörige der Armee beurteilt.

Der vorliegende Vorstoss will hier einen Missstand beheben: Es ist nämlich so, dass das Militärstrafrecht ausnahmsweise vorsieht, dass auch Zivilpersonen vom Militärgericht beurteilt werden können. Wenn Zivilpersonen vor einem Militärgericht stehen, so hat das, glaube ich, unzweifelhaft einen sehr schalen Geschmack. Es ist einer Demokratie und eines Rechtsstaats eigentlich nicht würdig. Wenn jemand vor ein Militärgericht gestellt werden kann und soll, dann sind das Angehörige der Armee, nicht aber Zivilpersonen. Sie erinnern sich an die Fälle der jüngsten Vergangenheit, die auch Herr Vischer erwähnt hat. Da ist beispielsweise der Fall von Journalisten, die über militärische Bunkeranlagen berichten, die dann angeblich militärische Geheimnisse verraten haben und die sich aufgrund dieses Umstands vor einem Militärgericht wiederfinden. Für Zivilpersonen ist das, glaube ich, ein unhaltbarer Zustand, der einen mehr an eine Militärdiktatur erinnert denn an einen Rechtsstaat.

Ich glaube, dass man der Militärjustiz keinen Gefallen tut, wenn man sie für solche Fälle zuständig erklärt. Es mag zwar sein, dass es ein bisschen aufwendiger ist, wenn Zivilpersonen durch zivile Gerichte beurteilt werden, auch wenn es sich um militärische Sachverhalte handelt. Aber ich glaube erstens, dass sich für die wenigen Fälle, die das betrifft, eine Lösung finden lässt; zweitens glaube ich, dass die Militärjustiz der Kritik ihr gegenüber wesentlich die Spitze nimmt, wenn sie eben in solchen Fällen darauf verzichtet, Zivilpersonen zu beurteilen, und sich auf die Beurteilung militärischer Personen konzentriert.

Ich empfehle Ihnen daher - und zwar nicht im Sinne einer Unterminierung oder einer Schwächung der Militärjustiz, sondern eben im Sinne einer Klärung der Frage, für welche Fälle die Militärjustiz zuständig ist -, hier die Minderheit zu unterstützen und dem Anliegen von Herrn Lang zum Durchbruch zu verhelfen.