Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-02-27
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Am 15. Juni des letzten Jahres haben wir zum ersten Mal über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" gesprochen und darüber abgestimmt. Wir sind Zweitrat. Die inhaltliche Diskussion fand damals in Kategorie I statt, weil es eine Volksinitiative ist. Die Argumente sind eigentlich alle ausgetauscht worden.
Zur Geschichte: Die Volksinitiative wurde am 23. Januar 2009 eingereicht. Vom Bundesrat wurde sie zur Ablehnung empfohlen und mit einem indirekten Gegenvorschlag versehen. Am 23. Juni 2010 wurde sie dann dem Ständerat zugewiesen. Der Ständerat verlangte einen Gegenvorschlag mit etwas anderem Inhalt. Diesen nahm der Ständerat am 14. März 2011 mit 17 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen an, und er lehnte die Volksinitiative mit 28 zu 3 Stimmen ab. Die WAK des Nationalrates tagte am 19. April 2011; sie empfahl Nichteintreten auf den Gegenvorschlag und Ablehnung der Volksinitiative. Wie bereits erwähnt, kam das Geschäft dann am 15. Juni 2011 in unseren Rat. Dieser beschloss mit 114 zu 58 Stimmen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten, die Volksinitiative jedoch zur Annahme zu empfehlen. Der Ständerat befasste sich mit diesen beiden Differenzen am 13. Dezember 2011. Er lehnte zu meiner Überraschung seinen eigenen Gegenvorschlag mit 23 zu 17 Stimmen ab, sodass dieser Gegenvorschlag erledigt ist. Wir müssen also heute nicht mehr darüber sprechen. Bei der Volksinitiative hielt er noch deutlicher als beim ersten Mal an seiner Ablehnungsempfehlung fest, nämlich mit 35 zu 5 Stimmen.
Ihre WAK hat am 30. Januar 2012 mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, sich dem Ständerat anzuschliessen. Dies empfehle ich Ihnen im Namen der Mehrheit. So käme die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ohne Gegenvorschlag und mit einer ablehnenden Abstimmungsempfehlung von Parlament und Bundesrat zur Abstimmung.
Vielleicht noch einmal kurz ein paar Argumente: Die Ablehnungsempfehlung wird zum einen mit der entstehenden Ungleichbehandlung insbesondere der Generationen begründet. Man kann jungen Leuten nicht erklären, warum nur Leute im AHV-Alter wählen können, wie sie bezüglich ihres Wohneigentums besteuert werden wollen. Je nachdem, ob es sich um selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum handelt, werden auch Mieterinnen und Mieter und sogar Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ungleich behandelt. Das Steuersystem wird unnötig kompliziert, und für die Rentnerinnen und Rentner, die mit der Eigenmietwertbesteuerung ein Problem haben, gibt es eigentlich eine Härtefallklausel, die in den Kantonen vermehrt anzuwenden wäre.
Die Minderheit sagt Ja, weil sie findet, diese Massnahme sei zur Wohneigentumsförderung geeignet, und weil es ihr um die Entlastung von Rentnerhaushalten ohne Schulden geht, die mangels Schuldzinsen den Eigenmietwert eben nicht gegenrechnen können. Aber dazu gibt es ja, wie gesagt, eine Härtefallklausel.
Ich bitte Sie also im Namen der WAK-Mehrheit, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Vielleicht noch ein Wort zur parlamentarischen Initiative Riklin Kathy 08.527, "Abschaffung des Schuldzinsenabzuges und des Eigenmietwertes auf selbstgenutztem Wohneigentum": Es geht darum, die Eigenmietwertbesteuerung für den Fall abzuschaffen, dass das Haus bzw. die Wohnung selbst genutzt wird. Im Gegenzug soll auch der Schuldzins abgeschafft werden, da die Hypothekarzinsen ja nicht mehr als Gestehungskosten angerechnet werden können. Weiterhin soll aber möglich sein, eine Unterhaltskostenpauschale zum Abzug zu bringen, und es soll ein degressiver Hypothekarzinsabzug zur Förderung junger Familien gelten.
Wir haben die Initiantin am 19. April 2011 angehört und damals beschlossen, das Geschäft zu sistieren, bis der Ständerat über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag befunden hat. Am 30. Januar 2012 hat die WAK das Geschäft dann wieder aufgenommen und diskutiert. Sie empfiehlt Ihnen mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Mehrheit kam aus unterschiedlichen Motiven zustande. Ein Teil der WAK-Mitglieder sagt, dass das heutige System und insbesondere die heute zulässigen Abzüge in Ordnung seien. Ein anderer Teil der Mehrheit möchte einen reinen Systemwechsel und steht damit in Übereinstimmung mit der Finanzdirektorenkonferenz, die das auch fordert. Wir wollen keine Büchse der Pandora für zusätzliche oder neue Abzüge aufmachen. Zudem möchte ich daran erinnern, dass das Steuerpaket 2001 abgelehnt wurde, das mehr als diesen reinen Systemwechsel wollte.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die parlamentarische Initiative Riklin Kathy abzulehnen, auch wenn die Minderheit das Gefühl hat, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zu einem einfacheren und faireren Steuersystem führen würde, dass man in der zweiten Phase den Systemwechsel auch noch reiner ausgestalten könnte und dass sich hier eine gute Möglichkeit zur Förderung von jungen Familien ergäbe. Mit 19 zu 4 Stimmen ist der Entscheid der WAK jedoch eindeutig.